Zusammenschluss Hochschule Bochum und Hochschule für Gesundheit
Liebe Studierende,
durch den Zusammenschluss der Hochschule Bochum und der Hochschule für Gesundheit ändert sich für Sie als Studierende nicht viel:
- Da es die Hochschule für Gesundheit ab dem 1.1.2025 aufgrund des Zusammenschlusses nicht mehr als eigenständige Hochschule geben wird, werden Studierende der Hochschule für Gesundheit zum 1.1.2025 automatisch zu Studierenden der neuen gemeinsamen Hochschule und bleiben weiterhin in ihrem jetzigen Studiengang eingeschrieben. Ihre Studierendenausweise behalten weiterhin Ihre Gültigkeit, auch wenn dort noch der Name der HS Gesundheit steht. Ggf. folgen rechtzeitig weitere Hinweise zur Nutzung des Ausweises und weiterer Dokumente.
- Die Prüfungsordnungen und Studienverläufe der jeweiligen Hochschulen verändern sich aufgrund des Zusammenschlusses nicht. Sie können Ihr Studium wie gewohnt fortsetzen. Die Departments der HS Gesundheit werden zu Fachbereichen der neuen gemeinsamen Hochschule.
- Die Organisation und Planung des Lehr- und Prüfungsbetriebs erfolgt für das Sommersemester 2025 nach den bekannten Verfahren und Regeln der jeweiligen Hochschulen. Die bekannten Ansprechpersonen in der Studierendenverwaltung und in den Fachbereichen der beiden Hochschulen bleiben für Sie zuständig. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass alle Lehrveranstaltungen auch weiterhin an den bisherigen Standorten stattfinden.
- Da es die Hochschule für Gesundheit ab dem 1.1.2025 aufgrund des Zusammenschlusses nicht mehr als eigenständige Hochschule geben wird, können Studienabschlüsse und Leistungsnachweise ab diesem vorerst Zeitpunkt nur durch die Hochschule Bochum ausgestellt werden. Sollten Sie Ihr Studium nach dem 1.1.2025 abschließen, steht auf den Abschlussurkunden daher der Name und das Logo der Hochschule Bochum. Es ist geplant, Ihnen bei Bedarf zusätzliche Dokumente zur Verfügung zu stellen, in denen der Zusammenschluss erläutert wird. So kann dann bei Vorlage der Urkunde z. B. bei potentiellen Arbeitgebern, anderen Hochschulen oder Behörden nachvollzogen werden, warum das Studium an der HS Gesundheit begonnen und an der HS Bochum beendet wurde.
Sie haben Fragen? In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Zusammenschluss.
Mit besten Grüßen
Ihre Hochschule Bochum und Hochschule für Gesundheit
FAQ Studierende
Allgemein (Stand: November 2024)
Eine ausführliche Erläuterung finden Sie in der Pressemitteilung der Landesregierung NRW unter folgendem Link: Pressemeldung der Landesregierung NRW
Die Landesregierung plant, die Hochschule Bochum und die Hochschule für Gesundheit zum 1. Januar 2025 zusammenzuschließen. Das entsprechende Gesetz zur Zusammenführung wird derzeit im Landtag NRW beraten.
Der Zusammenschluss bedeutet, dass sich zwei Hochschulen zu einer größeren, gemeinsamen Institution zusammenschließen. Sie bleiben weiterhin in Ihrem jetzigen Studiengang eingeschrieben, Ihre Studierendenausweise behalten weiterhin Ihre Gültigkeit. Sie werden stets rechtzeitig über alle Sie betreffenden Änderungen informiert.
Sie können Ihr Studium wie gewohnt fortsetzen. Die Departments der HS Gesundheit werden zu Fachbereichen der HS Bochum.
Für die Studierenden der Hochschule Bochum ändert sich nichts, die Abschlüsse der Studierenden der Hochschule für Gesundheit werden ab dem 1. Januar 2025 durch die Hochschule Bochum ausgestellt. Es ist geplant bei Bedarf zusätzliche Dokumente zur Verfügung zu stellen, in denen der Zusammenschluss erläutert wird. So kann dann bei Vorlage der Urkunde z.B. bei potentiellen Arbeitgebern, anderen Hochschulen oder Behörden nachvollzogen werden, warum das Studium an der HS Gesundheit begonnen und an der HS Bochum beendet wurde.
Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass alle Lehrveranstaltungen auch weiterhin am gewohnten Campus stattfinden.
Nein, die Sprechstunden und Ansprechpersonen der Verwaltung bleiben bestehen. Informationen zu den aktuellen Sprechstundenzeiten finden Sie auf den Webseiten des Studierendenservice.
Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie rechtzeitig zum Beginn der Rückmeldephase auf den Webseiten der Hochschule.
Bei Fragen können Sie sich wie gewohnt an Ihre bisherige Anlaufstelle (Studierendenservice oder Zentrale Studienberatung) wenden.
Ihr Studierendenausweis behält seine Gültigkeit bis zum Ende der aktuellen Laufzeit.
Alle studentischen Dienstleistungen wie Mensa, Bibliothek und Sportangebote bleiben weiterhin bestehen. Informieren Sie sich über die Angebote auf den betreffenden Webseiten.
Ihre Studierendendaten, Prüfungsanmeldungen und Anträge bleiben im jeweiligen System der neuen Hochschule erhalten.
Klausuren und Prüfungen (Stand: November 2024)
Nein, alle bereits terminierten Klausuren finden wie geplant statt.
Die Klausurformate und -inhalte bleiben für die laufenden Prüfungsphasen des Wintersemesters 24/25 unverändert.
Falls Sie eine Klausur nicht bestehen und wiederholen müssen, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen der Prüfungsordnung.
Ihre Prüfungsordnungen und Studienverläufe verändern sich aufgrund des Zusammenschlusses nicht. Sie können Ihr Studium wie gewohnt fortsetzen. Die Departments der HS Gesundheit werden zu Fachbereichen der HS Bochum.
Mögliche Veränderungen in der Studierendenverwaltung (z.B. bei Prüfungen) werden frühestens zum Wintersemester 2025 erfolgen. Welche Veränderungen dies genau sind, werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Prüfungsanmeldung läuft wie gewohnt weiter. Die bestehenden Anmeldungen bleiben gültig.
Ihre gewohnte Anlaufstelle bleibt weiterhin Ihr Ansprechpartner für Prüfungsangelegenheiten. Änderungen in den Zuständigkeiten werden rechtzeitig kommuniziert
Die Regelungen für Krankheitsfälle und Prüfungsunfähigkeit bleiben unverändert. Sie müssen weiterhin ein ärztliches Attest vorlegen und sich an das Prüfungsamt wenden. Änderungen würden frühzeitig bekannt gegeben.
Nein, Ihre Abschlussprüfungen werden weiterhin gemäß Ihrer aktuellen Studien- und Prüfungsordnung abgehalten.
Nein, alle bisher erbrachten Prüfungsleistungen behalten ihre Gültigkeit und werden von der neuen Institution anerkannt.
Rückmeldung (Stand: November 2024)
Für das Sommersemester 2025 bleibt der Rückmeldeprozess wie gewohnt bestehen.
Ihre Rückmeldung bleibt gültig, wenn Sie sich bereits für das nächste Semester zurückgemeldet haben. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen, und alle bereits bezahlten Beiträge werden übernommen.
Für die nächste Rückmeldung ändert sich zunächst nichts.
Alle wichtigen Informationen zur Rückmeldung werden weiterhin auf den bekannten Webseiten der Hochschulen veröffentlicht.
Internationalität und Austauschprogramme (Stand: November 2024)
Nein, alle bestehenden Austauschprogramme mit Partnerhochschulen bleiben bestehen. Sie können sich weiterhin wie gewohnt bewerben.
Ja, es ist möglich, dass durch den Zusammenschluss mittelfristig zusätzliche internationale Programme und Partnerschaften entstehen, wodurch Studierende mehr Möglichkeiten für Auslandssemester und Praktika haben. Informieren Sie sich gerne bei Ihrem International Office.
Die Anforderungen für die Teilnahme an internationalen Programmen bleiben vorerst unverändert.
Studienfinanzierung und Stipendien (Stand: November 2024)
Nein, Ihr BAföG bleibt unverändert. Der Zusammenschluss hat keine Auswirkungen auf bereits bewilligte oder beantragte Förderungen. Sie können wie gewohnt weiterhin BAföG beantragen oder beziehen.
Es ist möglich, dass durch den Zusammenschluss zusätzliche Stipendienprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten angeboten werden. Diese Informationen werden Ihnen rechtzeitig zur Verfügung gestellt, sobald es Neuerungen gibt.
Nein, bestehende Stipendien bleiben gültig und laufen wie gewohnt weiter.