Unterstützung bei sozialen Fragen

Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung gibt es und welche Möglichkeiten haben Sie, finanzielle Unterstützung zu erhalten?

Wir suchen mit Ihnen nach Wegen einer geeigneten Studienfinanzierung. Wir bieten Ihnen Orientierungshilfe, verschaffen Ihnen Informationen oder leiten Sie an entsprechende Stellen weiter.

Dafür vereinbaren wir gern einen Termin mit Ihnen, bei dem wir in Ruhe gemeinsam Ihre Möglichkeiten durchgehen können. Sprechen Sie uns an!


Wohngeld

Prinzipiell haben Studierende keinen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn Sie „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG haben, also das Studium grundsätzlich förderungsfähig ist. Dies ist unabhängig davon, ob sie auch tatsächlich BAföG erhalten oder nicht (z.B., wenn Sie kein Geld erhalten aufgrund eines zu hohen Einkommens der Eltern).

Es gibt jedoch Situationen, in denen Studierende Wohngeld beantragen können, da es sich hierbei um einen Mietzuschuss und nicht um eine Sozialleistung im eigentlichen Sinne handelt. Dies könnte beispielsweise sein, wenn:

  • keine nach dem BAföG förderungswürdige Ausbildung vorliegt (z.B. Teilzeitstudium)
  • die Leistungen nach BAföG vollständig als Darlehen gewährt werden
  • die Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung aufgrund eines ausländerrechtlichen Status nicht erfüllt werden
  • die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung überschritten wird
  • der Wechsel der Fachrichtung ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund erfolgte
  • die Voraussetzungen für die Förderung einer weiteren Ausbildung nicht vorliegen
  • die Förderungshöchstdauer nach BAföG überschritten wurde und eine weitere Förderung dem Grunde nach nicht gegeben ist
  • der Zeitrahmen der Studienabschlussförderung überschritten wird.

     

Mehr Informationen finden Sie bei den folgenden Einrichtungen:

Ein Antrag auf Wohngeld muss in der Kommune gestellt werden, in welcher die Antragstellenden leben.

Den Kontakt für Studierende mit Wohnsitz in Bochum finden Sie hier:

Wohngeldstelle Bochum.


Soziale Härtefallregelung

Sollten Sie Schwierigkeiten haben, den ausstehenden Semesterbeitrag aufzubringen, wenden Sie sich bitte an den  AStA (Allgemeiner Studierenden-Ausschuss). Die Studierendenschaft (vertreten durch den AStA) hat in ihrer Beitragsordnung eine Möglichkeit geschaffen, Studierende in Fällen sozialer Härte zu unterstützen.

Nähere Informationen und den Antrag auf soziale Härte erhalten Sie hier: AStA Sozialberatung

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Antrag auf soziale Härte stellen möchten, können Sie den Antragsprozess erheblich beschleunigen, wenn Sie zum Beratungstermin bereits die vollständigen Antragsunterlagen parat haben. Das Antragsformular sowie eine genaue Aufstellung der Nachweise, die für einen erfolgreichen Antrag notwendig sind, finden Sie hier [pdf-Datei].


Studierende mit Beeinträchtigungen

Studierende mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen haben häufig besondere Ausgangssituationen und damit verbunden zusätzliche Finanzierungsfragen. Da es keine gebündelte Finanzierung gibt, sondern Bedarfe in der Regel einzeln beantragt werden können bzw. müssen, liefern die Deutschen Studentenwerke hierfür einen hilfreichen Überblick:

Studieren mit Beeinträchtigungen - Finanzierung

Studienfinanzierungsberatung an der BO:

Meine Kontaktdaten und alle Angaben zu meiner Erreichbarkeit finden Sie auf der Überblicksseite zur Studienfinanzierung.