BAföG
Studienstarthilfe noch bis 31.10.2024 beantragen!
Die Studienstarthilfe richtet sich an Studienanfänger*innen im Erststudium, die bei Studienbeginn jünger als 25 Jahre sind. Weitere Voraussetzung ist, dass sie im Monat vor Beginn ihres Studiums bestimmte Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld – alle sonstigen Voraussetzungen hier abrufbar) bezogen haben.
ACHTUNG! Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist. Die Studienstarthilfe für Studienanfänger*innen zum Wintersemester 2024/2025 an unserer Hochschule muss daher bis zum 31.10.2024 digital beantragt werden.
Hier direkt den Antrag stellen: Studienstarthilfe
29. BAföG-Novelle
Im Juli 2024 sind durch das momentane Bundeskabinett einige Neuerungen erlassen worden, um den Zugang zu BAföG chancengerechter zu gestalten. Hier finden Sie die wichtigsten Verlinkungen zu den gesetzlichen Änderungen:
Grundlegendes zum BAföG
Wenn es Ihnen und / oder Ihren Eltern nicht möglich ist, ein Studium komplett aus eigenen Mitteln zu finanzieren, haben Sie als Studierende*r Anspruch auf staatliche Unterstützung. Diese wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bewilligt. Unabhängig von Herkunft oder wirtschaftlicher Lage sollen junge Erwachsene die Möglichkeit haben, eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung zu absolvieren.
Die für die Hochschule Bochum zuständige Bearbeitungs- und Beratungsstelle ist das AKAFÖ.
Ihren BAföG-Antrag stellen Sie bitte dort.
Hier finden Sie unser kurzes Erklär-Video zum Thema BAföG. Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne direkt an.
- Erststudium
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltstitel entsprechend BAföG § 8
- unterhalb der Altersgrenze (bei Antritt des Bachelor-Studiums nicht älter als 45 Jahre)
Um BAföG zu erhalten, muss ein BAföG-Antrag gestellt werden. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie hier.
Den Antrag stellen Sie am besten direkt nach der Einschreibung, da ab dem Monat des Studienbeginns die Förderung gewährt wird. Allerdings nur, wenn auch der Antrag frühzeitig (spätestens im Monat des Studienbeginns) gestellt wurde.
Um die Frist zu wahren (also übergangsweise) kann auch erstmal ein formloser, schriftlicher Antrag gestellt werden, bis man dann im Folgenden alle weiteren notwenigen Formulare zusammen getragen hat.
In der Regel wird BAföG zunächst für 12 Monate bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie dann einen Folgeantrag einreichen.
BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Zurückgezahlt werden muss nur der Darlehensanteil, also die Hälfte des BAföGs, welches Sie erhalten haben - maximal aber 10.010 €.
Die Rückzahlung beginnt in der Regel 5 Jahre nach dem Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer (nicht nach dem Ende des Studiums!). Die Höhe der Rückzahlungsraten liegt bei maximal 130 € pro Monat, ist aber ggf. verhandelbar. Die Rückzahlung dauert maximal 20 Jahre.
Etwa 4 1/2 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer erhalten Sie vom Bundesverwaltungsamt den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugesandt. Bitte beachten Sie: Sie sind verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt eine Anschriften- und/oder Namensänderung mitzuteilen.
Genaue Informationen zu den Rückzahlungsmodalitäten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.
Da also die Hälfte des BAföGs in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss, lohnt sich ein Antrag immer, selbst wenn nur eine geringe Förderung gewährt werden sollte.
Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz vom Juli 2024 sind zum Wintersemester 2024/ 2025 Neuerungen in Bezug auf Studienstarthilfe, Förderungshöchstdauer, Fachrichtungswechsel, Freibeträge und Förderhöhe in Kraft getreten.
Wie hoch die nun geltenden Bedarfssätze sind und auf welcher Grundlage die Höhe des jeweiligen BAföG-Anspruchs ermittelt wird, erfahren Sie im Bereich der BAföG-Informationsseite des BMBF unter Häufige Fragen.
Für erste Anhaltspunkte dazu, was an BAföG-Leistungen für Sie möglich sein könnte, kann man einige Zahlen in einen "BAföG-Rechner" auf studis-online.de eingeben und sehen, in welche Richtung ungefähr sich die Ergebnisse bewegen. Sie sollten sich aber stets darüber bewusst sein, dass dieser "BAföG-Rechner" für den jeweiligen Einzelfall keine zuverlässigen Angaben auswirft.
Aber bitte beachten Sie: die Ergebnisse des BAfög-Rechner können lediglich grobe Anhaltspunkte liefern. Einen rechtssicheren Bescheid darüber, was Ihnen an BAföG zusteht, erhalten Sie allein vom BAföG-Amt!
BAföG-Amt für Studierende in Bochum
Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Antragstellung, den Link zum Online-Antrag, Kontaktdaten sowie die konkrete Ansprechperson für Ihren individuellen BAföG-Antrag.
Studienfinanzierungsberatung an der BO
Meine Kontaktdaten und alle Angaben zu meiner Erreichbarkeit finden Sie auf der Überblicksseite zur Studienfinanzierung.