BAföG

BAföG ist eine staatliche Unterstützung. Jungen Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten soll hiermit unabhängig von der individuellen Finanzlage ermöglicht werden, ein Studium zu finanzieren.
BAföG-Kurzinfos
- Erststudium
- deutsche Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltstitel entsprechend BAföG § 8
- unterhalb der Altersgrenze (bei Antritt des Bachelor-Studiums nicht älter als 45 Jahre)
Erste Anhaltspunkte dazu, was an BAföG für Sie möglich sein könnte, erhalten Sie über den "BAföG-Rechner" auf studis-online.de.
Einen rechtssicheren, individuellen Bescheid erhalten Sie nach Einreichung des Antrags vom BAföG-Amt!
Voraussetzungen:
- eingeschrieben ins erste Hochschul-Semester
- jünger als 25 Jahre
- Menschen, die bereits bestimmte soziale Leistungen beziehen
Alle Infos zu genauen Voraussetzungen, Beantragung und Fristen finden Sie hier: Studienstarthilfe
Um BAföG zu erhalten, muss ein BAföG-Antrag gestellt werden. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie hier.
Den Antrag stellen Sie am besten direkt nach der Einschreibung, da ab dem Monat des Studienbeginns die Förderung gewährt wird (nur, wenn der Antrag spätestens im Monat des Studienbeginns im BAföG-Amt vorliegt).
Um die Frist zu wahren kann übergangsweise ein formloser, schriftlicher Antrag gestellt werden, bis im Folgenden alle weiteren notwenigen Formulare nachgereicht werden.
In der Regel wird BAföG zunächst für 12 Monate bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss der Folgeantrag eingereicht werden.
Am Ende des 4. Semesters muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Diesen Nachweis erbringen Sie, in dem Sie eine entsprechend hohe Anzahl erreichter Credits nachweisen. Dies können Sie mit Hilfe Ihrer Leistungsübersicht tun. Haben Sie eine angemessene Anzahl von Credits erreicht, kann die Weiterförderung bewilligt werden.
BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Zurückgezahlt werden muss nur der Darlehensanteil, also die Hälfte des BAföGs, welches Sie erhalten haben - maximal aber 10.010 €.
Die Rückzahlung beginnt in der Regel 5 Jahre nach dem Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer (nicht nach dem Ende des Studiums!). Die Höhe der Rückzahlungsraten liegt bei maximal 130 € pro Monat, ist aber ggf. verhandelbar. Die Rückzahlung dauert maximal 20 Jahre.
Etwa 4 1/2 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer erhalten Sie vom Bundesverwaltungsamt den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugesandt. Bitte beachten Sie: Sie sind verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt eine Anschriften- und/oder Namensänderung mitzuteilen.
Genaue Informationen zu den Rückzahlungsmodalitäten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.
Da also die Hälfte des BAföGs in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss, lohnt sich ein Antrag immer, selbst wenn nur eine geringe Förderung gewährt werden sollte.
Im Juli 2024 wurde der Zugang zu BAföG chancengerechter gestaltet. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen zu den gesetzlichen Änderungen: 29. BAföG-Novelle
Hier finden Sie die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen: BAföG
BAföG-Amt für Studierende in Bochum
Ihr zuständiges BAföG-Amt finden Sie im AKAFÖ. Hier können Sie Ihren Antrag stellen und finden alle wichtigen Infos zur Antragstellung (z.B. Formulare, Online-Antrag, Kontaktinformationen für Ihren individuellen BAföG-Antrag)
Studienfinanzierungsberatung an der BO
Unsere Kontaktdaten und alle Angaben zu unserer Erreichbarkeit finden Sie auf der Überblicksseite zur Studienfinanzierung