BAföG

BAföG ist eine staatliche Unterstützung. Jungen Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten soll hiermit unabhängig von der individuellen Finanzlage ermöglicht werden, ein Studium zu finanzieren.

BAföG-Kurzinfos

Voraussetzungen
  • Erststudium
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltstitel entsprechend BAföG § 8
  • unterhalb der Altersgrenze (bei Antritt des Bachelor-Studiums nicht älter als 45 Jahre)

BAföG-Rechner

Erste Anhaltspunkte dazu, was an BAföG für Sie möglich sein könnte, erhalten Sie über den "BAföG-Rechner" auf studis-online.de.

Einen rechtssicheren, individuellen Bescheid erhalten Sie nach Einreichung des Antrags vom BAföG-Amt!


Studienstarthilfe für Studienanfänger*innen

Voraussetzungen:

  • eingeschrieben ins erste Hochschul-Semester
  • jünger als 25 Jahre
  • Menschen, die bereits bestimmte soziale Leistungen beziehen

Alle Infos zu genauen Voraussetzungen, Beantragung und Fristen finden Sie hier: Studienstarthilfe


Antragstellung

Um BAföG zu erhalten, muss ein BAföG-Antrag gestellt werden. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie hier.

Den Antrag stellen Sie am besten direkt nach der Einschreibung, da ab dem Monat des Studienbeginns die Förderung gewährt wird (nur, wenn der Antrag spätestens im Monat des Studienbeginns im BAföG-Amt vorliegt).

Um die Frist zu wahren kann übergangsweise ein formloser, schriftlicher Antrag gestellt werden, bis im Folgenden alle weiteren notwenigen Formulare nachgereicht werden.

In der Regel wird BAföG zunächst für 12 Monate bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss der Folgeantrag eingereicht werden.


Leistungsnachweis

Am Ende des 4. Semesters muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Diesen Nachweis erbringen Sie, in dem Sie eine entsprechend hohe Anzahl erreichter Credits nachweisen. Dies können Sie mit Hilfe Ihrer Leistungsübersicht tun. Haben Sie eine angemessene Anzahl von Credits erreicht, kann die Weiterförderung bewilligt werden.


Rückzahlung

BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Zurückgezahlt werden muss nur der Darlehensanteil, also die Hälfte des BAföGs, welches Sie erhalten haben - maximal aber 10.010 €.

Die Rückzahlung beginnt in der Regel 5 Jahre nach dem Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer (nicht nach dem Ende des Studiums!). Die Höhe der Rückzahlungsraten liegt bei maximal 130 € pro Monat, ist aber ggf. verhandelbar. Die Rückzahlung dauert maximal 20 Jahre.

Etwa 4 1/2 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer erhalten Sie vom Bundesverwaltungsamt den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugesandt. Bitte beachten Sie: Sie sind verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt eine Anschriften- und/oder Namensänderung mitzuteilen.

Genaue Informationen zu den Rückzahlungsmodalitäten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Da also die Hälfte des BAföGs in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss, lohnt sich ein Antrag immer, selbst wenn nur eine geringe Förderung gewährt werden sollte.


BAföG-Neuerungen 2024

Im Juli 2024 wurde der Zugang zu BAföG chancengerechter gestaltet. Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen zu den gesetzlichen Änderungen: 29. BAföG-Novelle


Gesetzliche Grundlagen

Hier finden Sie die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen: BAföG


Hier finden Sie unser kurzes Erklär-Video zum Thema BAföG. Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne direkt an.


Studienfinanzierungsberatung an der BO

Unsere Kontaktdaten und alle Angaben zu unserer Erreichbarkeit finden Sie auf der Überblicksseite zur Studienfinanzierung