Wahlen zu Gremien und Organen der Hochschule Bochum
Gremienwahlen 2024
Gremienwahlen im WS 2024/2025
In der Zeit vom 16. Dezember 2024, 8:00 Uhr, bis zum 19. Dezember 2024, 23:00 Uhr, finden Wahlen zu den Gremien und Organen der Hochschule Bochum statt.
Gewählt werden
- die studentischen Mitglieder des Senats,
- die studentischen Mitglieder der Fachbereichsräte und
- das Mitglied der Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte.
Die Amtszeit beginnt am 1. März 2025.
Für die Wahl ist eine elektronische Stimmabgabe (Online-Wahl) vorgesehen. Weitergehende Informationen finden Sie im Wahlausschreiben.
Das Wahlausschreiben und die Vordrucke bzw. Formulare für Wahlvorschläge stehen als Download bereit.
Außerdem erhalten Sie die Vordrucke für die Wahlvorschläge in den Fachbereichssekretariaten. Wahlvorschläge können bis zum 28. November 2024 im Wahlbüro (Raum F 1-23 oder F 1-27) persönlich eingereicht werden. Eine Zuleitung der Hauspost ist ebenfalls möglich.
Jährliche Gremienwahlen
Die Gremienwahlen
Gemäß §§ 13, 24 - 26 HG NRW und § 7 der Grundordnung der Hochschule Bochum stehen regelmäßig Wahlen zu folgenden Gremien und Organen der Hochschule an:
- Senat
- Fachbereichsräte
- Standortsprecherin oder Standortsprecher CVH
- zentrale Gleichstellungsbeauftragte (und Stellvertretung)
- Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche (und Stellvertretung)
- Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
Die jeweiligen Amtszeiten und somit die Zeitpunkte der Wahlen ergeben sich aus den Bestimmungen der Wahlordnung der Hochschule Bochum. Die Gremienwahlen werden vom Wahlvorstand geleitet, der regelmäßig das Wahlbüro im Dez. 5 der Hochschulverwaltung mit der Durchführung beauftragt.
Nicht zu den Gremienwahlen zählen die Wahlen zu den Personalvertretungen (Personalräte) und zur Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie die von der Studierendenschaft in Eigenregie durchzuführenden Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsvertretungen.
§ 7 der Wahlordnung regelt den Wahlausschuss:
(1) 1 Dem Wahlausschuss des Senats gehört jeweils eine Senatsvertreterin oder ein Senatsvertreter der
im Senat vertretenen vier Gruppen an. 2 Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des Senats (§ 14).
(2) 1 Der Wahlausschuss des Senats bestellt die Mitglieder des Wahlvorstandes gemäß § 8 und beruft dessen erste Sitzung ein. 2 Mit der Einberufung der Sitzung kann er das Wahlbüro beauftragen.
(3) 1 Der Wahlausschuss des Senats entscheidet über Einsprüche (§ 29) und stellt den Eintritt von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene Mitglieder fest (§ 31 Absatz 1); ggf. setzt er eine Neuwahl an (§ 31 Absatz 5). 2 Mit der Feststellung des Eintritts von Ersatzmitgliedern für ausgeschiedene Mitglieder kann
der Wahlausschuss das Wahlbüro beauftragen.
Die Mitglieder des Wahlausschusses werden in der Konstituierenden Sitzung des Senats aus der Gruppe der stimmberechtigten Senatsmitglieder gewählt. Am 28.03.2022 wurden gewählt:
Professor*innen: Prof. Carsten Köhn (FB E)
Akad. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Andre Thrun (ISD)
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in TuV: Michael Tomatz (Dez. 6)
Studierende: Kevin Riexinger (FB E)
§ 8 der Wahlordnung regelt den Wahlvorstand:
(1) 1 Die Wahlen werden durch einen gemeinsamen Wahlvorstand vorbereitet und geleitet.
(2) 1 Der Wahlvorstand besteht aus: 1. Zwei Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, 2. zwei Mitgliedern der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 3. zwei Mitgliedern der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, 4. zwei Mitgliedern der Gruppe der Studierenden.
Die Mitglieder des Wahlvorstands wurden vom Wahlausschuss des Senats am 14.06.2024 bestellt.
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
- Prof. Dr. Sebastian Seipel (FB B) (Vorsitz)
- Prof.'in Dr.-Ing Brigitte Gundlich (FB G)
Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Lisa Kränke (FB E)
- Mehmet Öztürk (ISD)
Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter in TuV
- Dipl.-Soz.Wiss. Nicole Schady (Dez. 5/HV)
- Michael Krimmler (Dez. 1/HV) (Stellvertr. Vorsitz)
Studierende
Melvin Homburg (FB B)