Studierendenparlament

Die 19 Mitglieder des Studierendenparlaments (abgekürzt StuPa) werden einmal jährlich (zum Sommersemester) von allen Studierenden der Hochschule Bochum gewählt. Unter anderem hat es die Aufgabe, den AStA-Vorsitzenden zu wählen, den AStA zu kontrollieren, einen Haushaltsplan zu verabschieden oder über Finanzanträge von größerem Umfang zu entscheiden.

Sitzungen

Das StuPa tagt während der Vorlesungszeiten im Allgemeinen ein Mal im Monat. Alle Sitzungen sind öffentlich. Dies bedeutet, dass jeder Studierende der Hochschule Bochum die Sitzung verfolgen kann. Im Bedarfsfall kann Nicht-Mitgliedern Rederecht erteilt werden. Stimmberechtigt sind jedoch nur die maximal 19 gewählten Mitglieder.

Protokolle

Während jeder Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt.  Auf der folgenden Sitzung wird dieser Entwurf dann zur Verabschiedung vorgelegt. Wird diese mit einfacher Mehrheit beschlossen, ist das Protokoll endgültig. In der Zeit zwischen Fertigstellung und Vorlage zur Verabschiedung können von Teilnehmenden der Sitzung Korrekturwünsche gegenüber der oder dem Protokollierenden (im Entwurf namentlich genannt) vorgebracht werden.

Präsident des StuPas

Vizepräsidentin des StuPas

Kontakt

Die Mitglieder des Studierendenparlaments können, wie alle anderen Studierenden der BO auch, per E-Mail über die Adresse der Form "vorname.nachname@hs-bochum.de" erreicht werden.

Dabei sind Umlaute zu ersetzen (z.B. ä -> ae), Doppelnamen werden durch Bindestriche "-" verbunden.

Allgemeine Anfragen können Sie an stupa(at)hs-bochum.de richten.

Das SP besitzt keine eigenen Räumlichkeiten. Postsendungen können an folgende Anschrift gerichtet werden:

Hochschule Bochum
Studierendenparlament c/o AStA
Postfach 100741
44707 Bochum

Der AStA wird die Sendungen dann an den SP-Vorstand weiterreichen.

Für diese Seite inhaltlich verantwortlich ist die oder der amtierende SP-Vorsitzende.


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