Promotion
An der Hochschule Bochum bestehen zukünftig zwei Möglichkeiten im Anschluss an den Master zu promovieren:
- Die Promotion in einem strukturierten Promotionsprogramm nach eigenem Promotionsrecht des Promotionskollegs NRW (PK NRW). Einschreibung möglich ab 01. September 2023
- Die Promotion in Kooperation mit einer promotionsberechtigten Hochschule/Universität (kooperative Promotion).
Beide Wege der Promotion vereint, dass theorie- und anwendungsbezogene Forschung miteinander auf hervorragende Weise kombiniert werden.
Anbahnung des Promotionsvorhaben:
Schritt 1: Betreuer*in finden und Betreuungszusage abschließen
Um eine*n Betreuer*in zu finden, informieren Sie sich bitte über die Fachbereiche an der Hochschule Bochum. Bei der kooperativen Promotion benötigen Sie für die Durchführung eine*n Doktorvater/-mutter (Professor*in) an einer Universität MIT Promotionsrecht. Wenn Sie eine*n Betreuer*in für Ihr Promotionsvorhaben gefunden haben benötigen Sie von diesem/ dieser eine schriftliche Betreuungszusage. Das Formular "Betreuungszusage", sowie die Promotionsordnungen für die jeweiligen Abteilungen erhalten Sie über das PK NRW.
Schritt 2: Beantragung der Einschreibung
Bei einer Promotion über das PK NRW müssen Sie sich an der Hochschule Bochum im Promotionsstudiengang anmelden, um sich im Nachgang am PK NRW für das Promotionsvorhaben offiziell anmelden zu können. Für die Anmeldung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal.
Die Zugangsregeln ergeben sich bei einer kooperativen Promotion aus den Promotionsordnungen der jeweiligen Universität / Fakultät, bei einer Promotion über das Promotionskolleg NRW aus den Promotionsordnungen der Abteilungen bzw. der Rahmenpromotionsordnung.
Informationen zu Promotionsstipendien und individueller Beratung