FAQs zu den Masterstudiengängen

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Masterstudiengängen der Hochschule Bochum.

Bewerbung um einen Masterstudiengang zum Sommersemester 2025

Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz?

Die Bewerbung erfolgt  online über das Bewerbungsportal der Hochschule Bochum.

Die Bewerbung für einen zulassungsfreien Masterstudiengang (ohne NC), 1. Fachsemester, ist ab Anfang Dezember 2024 bis zum 31.03.2025 möglich.

Die Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang (mit NC), 1. Fachsemester, ist ab Anfang Dezember 2024 bis zum 15.01.2025 möglich.

Im Bewerberportal tragen Sie Ihre Daten ein und speichern diese ab. Sofern verlangt (bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen) laden Sie Ihre Unterlagen hoch.

Solange Sie Ihre Bewerbung/Ihren Antrag noch nicht "abgegeben" haben, können Sie jederzeit Ihre Daten ergänzen. Selbstverständlich können Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben, wenn Sie die Zugangsvoraussetzung des jeweiligen Masterstudiengangs erfüllen.

Sobald Sie Ihren Antrag "abgegeben" haben, können Sie keine Änderungen vornehmen.

Nach Abgabe der Online-Bewerbung können Sie sich eine Eingangsbestätigung über die eingereichten Bewerbungen im Portal ausdrucken.

Vorsicht: Wenn Sie den Antrag "zurückziehen" können Sie sich nicht noch einmal für diesen Studiengang bewerben und einschreiben.

Bitte wenden Sie sich für evtl. Korrekturen an: "Bewerbung/Einschreibung" (Masterstudiengänge); bewerbung-master@hs-bochum.de

 


Wie kann ich eine bereits online abgeschickte Bewerbung ändern?

Solange sich Ihre Bewerbung noch nicht im Status gültig befindet können Sie den Antrag zurückziehen, bearbeiten und anschließend erneut abgeben.


Befindet sich die Bewerbung bereits im Status gültig, schicken Sie bitte eine Mail mit Ihren Änderungswünschen an bewerbung-master@hs-bochum.de.


Achtung: Das Zurückgeben eines Platzes ist nicht rückgängig zu machen!


Muss das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein?

Nein. Sie können sich zunächst mit ihrer vorläufigen Durchschnittsnote, welche Sie mit einem Notenspiegel/einer Leistungsübersicht belegen, bewerben.

Bei den zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen Angewandte Nachhaltigkeit und International Management dürfen - zwecks Verfahrensbeteiligung - nicht mehr als 30 ECTS bis zum Studienabschluss fehlen; die geforderte Mindestnote von 2,59 oder besser ist weitere Voraussetzung, damit die Bewerbung bei der Studienplatzvergabe Berücksichtigung finden kann.

 

 


Wie weise ich die Gesamtnote des Hochschulabschlusses nach, wenn ich mich zunächst mit meiner vorläufigen Durchschnittsnote beworben habe?

Anhand des Bachelorzeugnisses, eines endgültigen Notenspiegels oder endgültiger Leistungsübersicht. Den Nachweis über den Studienabschluss übersenden Sie bitte als PDF-Datei per Mail an bewerbung-master(at)hs-bochum.de 

Beachten Sie bitte die Hinweise zu den Bewerbungs-/Einschreib- und Studienabschlussfristen auf der rechten Seite (Ansicht PC).


Was ist der Unterschied zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen?

Ist ein Studiengang zulassungsfrei, bedeutet das für Sie eine Studienplatzgarantie, wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen für den in Rede stehenden Studiengang erfüllen und die Fristen einhalten.

Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, gibt es eine festgelegte Anzahl an Studienplätzen. Bei einer höheren Anzahl von Bewerbern auf die zur Verfügung stehenden Studienplätze, werden die Studienplätze gemäß der Rangliste im Auswahlverfahren nach Note (NC) und gegebenenfalls weiteren Voraussetzungen z. B. Sprachnachweis oder Auswahlgespräch gemäß der Zugangsvoraussetzungen des entsprechenden Studienganges, vergeben.


Zulassung und Einschreibung in einen Masterstudiengang zum Sommersemester 2025

Was passiert nach der Online-Bewerbung (zulassungsfreier Masterstudiengang)?

In zulassungsfreien Masterstudiengängen erhalten Sie direkt die Zulassung und werden zur Online-Immatrikulation aufgefordert.

Nach der Online-Immatrikulation erhalten Sie zunächst den Status "vorläufiger Studierender".

Erst, wenn Sie Ihre Unterlagen (die erforderlichen Unterlagen können Sie der Webseite "Unterlagen zur Einschreibung für Masterstudiengänge" entnehmen; der Immatrikulationsantrag ist im Bewerberportal als PDF-Datei hinterlegt) bei der Hochschule eingereicht/hochgeladen haben und diese geprüft wurden, erhalten Sie den Status "ordentlicher Studierender".

Ihr Status ändert sich von "Immatrikulation beantragt" in "immatrikuliert".

Sie kommen nun mit Ihren Zugangsdaten aus der Bewerbung in das Studierendenportal der Hochschule Bochum und können dort Ihre Studienbescheinigung ausdrucken, Prüfungsanmeldungen vornehmen, Studienpläne einsehen etc.

 

Beachten Sie bitte, dass der Abschluss Ihres Studiums am 31.03.2025 feststehen und nachweislich belegt werden muss, ansonsten kann die Studienaufnahme zum Sommersemester 2025 nicht erfolgen.

 

Bei Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzung wird die Einschreibung versagt.

Beachten Sie bitte unbedingt die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an "Bewerbung/Einschreibung" (Masterstudiengänge) unter bewerbung-master(at)hs-bochum.de


Was passiert nach der Online-Bewerbung (zulassungsbeschränkter Masterstudiengang)?

In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen werden Ihre Daten/Ihre hochgeladenen Unterlagen hinsichtlich der Erfüllung der Zugangsvoraussetzung geprüft.

Nach erfolgter Prüfung und Vorliegen der Zugangsvoraussetzung wird Ihre Bewerbung in den Status gültig gesetzt.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird das Vergabeverfahren durchgeführt. Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden gemäß der Rangliste nach der Note (NC) vergeben.

Sobald Sie ein Zulassungsangebot unterbreitet bekommen/Ihnen ein Studienplatz zugewiesen wurde, generiert sich der Zulassungsbescheid im Bewerberportal.

Innerhalb der genannten 9-Tage-Frist im Zulassungsbescheid müssen Sie die Online-Immatrikulation vornehmen und Ihre vollständigen Unterlagen im Portal der Hochschule Bochum hochladen.

Bei Nichteinhaltung der genannten Frist verlieren Sie den Anspruch auf den zugewiesenen Studienplatz.

Welche Unterlagen für Ihren Masterstudiengang hochgeladen werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Link im Zulassungsbescheid oder der Webseite "Unterlagen zur Einschreibung für Masterstudiengänge". 

Beachten Sie bitte, dass der Abschluss Ihres Studiums am 31.03.2025 feststehen und nachweislich belegt werden muss, ansonsten kann die Studienaufnahme zum Sommersemester 2025 nicht erfolgen.


Wann werden die Zulassungsbescheide erstellt?

Sie erhalten via Mail/Statusmeldung die Mitteilung über die erfolgte Zulassung/die Zuweisung eines Studienplatzes (Zulassungsangebot liegt vor). Die Zulassungen erfolgen ausschließlich über das Bewerberportal (Bescheide werden nicht per Mail oder Post versandt). Der Zulassungsbescheid steht Ihnen als PDF-Datei im Bewerberportal zur Verfügung.

Innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten 9-Tage-Frist müssen Sie die Online-Immatrikulation durchführen und die notwendigen Unterlagen hochladen.

Nur, wenn Sie die Frist wahren, haben Sie Anspruch auf den zugewiesenen Studienplatz.

Welche Unterlagen für Ihren Masterstudiengang hochgeladen werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Link im Zulassungsbescheid oder der Webseite "Unterlagen zur Einschreibung für Masterstudiengänge".


Wann bekomme ich den Einschreibungstermin mitgeteilt?

Mit dem Zulassungsbescheid (bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen). Innerhalb der angegebenen 9-Tage-Frist im Zulassungsbescheid müssen Sie die Online-Immatrikulation durchführen und Ihre Unterlagen hochladen.


Welche Unterlagen werden für die Einschreibung benötigt?

Die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen sind dem Link innerhalb des Zulassungsbescheides zu entnehmen. Weiterhin finden Sie die Unterlagen für den jeweiligen Masterstudiengang auf der Webseite "Unterlagen zur Einschreibung für Masterstudiengänge".


Bis wann muss ich meine Einschreibungsunterlagen vorlegen/hochladen?

In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen innerhalb der 9-Tage-Frist

In zulassungsfreien Masterstudiengängen bis zum Ende der Einschreibefrist (31.03.2025)


Was mache ich, wenn ich den vorgegebenen Termin zur Einschreibung nicht wahrnehmen kann?

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den Termin nicht einfach verstreichen lassen! Sollten Sie den Termin verstreichen lassen, ohne sich zu melden, verlieren Sie den Anspruch auf diesen Studienplatz!

Bitte melden Sie sich rechtzeitig (innerhalb der angegebenen 9-Tage-Frist im Zulassungsbescheid) bei der Hochschule Bochum, "Bewerbung/Einschreibung" (Masterstudiengänge) unter bewerbung-master(at)hs-bochum.de


Wie geht es nach der Einschreibung weiter?

Nach Prüfung der hochgeladenen Unterlagen, wenn alle erforderlichen Daten/Unterlagen vorhanden sind, wird die Einschreibung durchgeführt.

Ihr Status ändert sich von "Immatrikulation beantragt" in "immatrikuliert".

Sie kommen nun mit Ihren Zugangsdaten aus der Bewerbung in das Studierendenportal der Hochschule Bochum und können sich dort Ihre Studienbescheinigung ausdrucken, Prüfungsanmeldungen vornehmen, Studienpläne einsehen usw..

 


Bekomme ich nach der Einschreibung Post oder eine E-Mail mit weiteren Informationen?

Nein.

Alle Informationen zum Studienbeginn finen Sie HIER


Wann bekomme ich das Deutschlandsemesterticket

Über das Ticket können Sie in der Selbstbedienungsfunktion verfügen, sobald der Semesterbeitrag verbucht ist.

Die Tickets sind ab dem 01. März 2025 gültig.