Wohnen
Für viele ist die erste eigene "Bude" während des Studiums ein untrügliches Zeichen von Unabhängigkeit und läutet die schöne Zeit des Studiums ein.
Damit Ihr bei der Suche nach einem Stück "Unabhängigkeit" nicht alleine da steht haben wir für Euch eine Reihe von nützlichen Links zusammen gestellt. Ihr findet hier von WG-Börsen über freie Zimmer in Wohnheimen des AKAFÖs bis hinzu Wohnungsbaugesellschaften viel Hilfreiches. Viel Erfolg!
Zentrale Anlaufstellen für die Wohnungssuche:
Das AKAFÖ ist die zentrale Anlaufstelle für studentisches Wohnen. Die Wohnanlagen des AKAFÖ bieten eine große Auswahl an Wohnformen für Studierende - sowohl in Bochum als auch in Heiligenhaus.
Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Akademischen Förderungswerk: www.akafoe.de/wohnen
Neben den Wohnanlagen des AKAFÖ existieren weitere Wohnheime, die sich in unterschiedlicher Trägerschaft befinden.
Im Internet und in den Tageszeitungen lassen sich viele interessante Wohnungsangebote finden. Auch ein Blick auf die "Schwarzen Bretter" der Hochschule lohnt sich.
Wohnungsanzeigen:
Lokale Wohnungsunternehmen:
- Gemeinnütziger Wohnungsverein zu Bochum
- VBW - Vereinte Bochumer Wohnstätten
- Bochumer Wohnstätten Genossenschaft eG
- Vonovia (ehem. Deutsche Annington und GAGFAH)
- Sparbauverein Heiligenhaus
- Baugenossenschaft Bochum eG
- Baugenossenschaft "Heimat"
- Gemeinnützige Baugenossenschaft 1924 eG, Bochum-Querenburg
- Wohnungsbaugenossenschaft Wattenscheid eG
- Gemeinnützige Wohngenossenschaft Gelsenkirchen und Wattenscheid eG
- Hattinger Wohnstätten eG
- Dortmunder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH
- GFW Gesellschaft für Wohnungsbau mbH, GE-Rotthausen
- Vivawest GmbH (ehem. Evonik Wohnen & THS)
- WSG Wohnungs- und Siedlungs-GmbH
Ummeldung:
Nach dem Einzug sollte man sich innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Vorher sollte entschieden werden, ob Bochum bzw. Heiligenhaus zukünftig der erste Wohnsitz wird. Konkret bedeutet das, dass in Bochum/Heiligenhaus der zukünftige Lebensmittelpunkt liegt und man mindestens 183 Tage im Jahr dort verbringt. Ist das nicht der Fall, kann Bochum/Heiligenhaus zum Zweitwohnsitz werden. (In Bochum ist eine Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von ca. 12 Prozent der Kaltmiete fällig.) Außerdem muss der Rundfunkbeitrag bei jedem neuen Haushalt an- bzw. umgemeldet werden. Wer BAfÖG bekommt, kann sich aber vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Informationen der Stadt Bochum zur Anmeldung des Wohnsitzes
- Informationen der Stadt Heiligenhaus zur Anmeldung des Wohnsitzes
- Wissenswertes, Vordrucke, Hinweise zu Behördengängen und Tipps für den Umzug: www.meldebox.de
Kurzfristige Aufenthalte in Bochum
Übernachten in Bochum
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Jugendherberge in Bochum
Kurzzeitige Übernachtungsmöglichkeit in der Jungendherberge Bochum