1. Schüler*innenstudium für Jungstudierende
Sie stehen kurz vor der (Fach-) Hochschulreife und möchten schonmal "richtig" studieren, d.h. eine Veranstaltung über ein Semester besuchen und Prüfungen ablegen, die Sie sich ggf. auf ihr Studium anrechnen lassen können? Dann sind Sie im Schüler*innenstudium genau richtig. Hier haben Sie die Möglichkeit sich zu orientieren, sich zu erproben und ggf. Zeit zu sparen.
Wenn Sie ins Schüler*innenstudium eingeschrieben werden möchten, dann bewerben Sie sich als Jungstudierende. Hierzu vereinbaren Sie zunächst ein Beratungsgespräch bei der ZSB. Hier erhalten Sie die weiteren Unterlagen, wie die Kooperationsvereinbarung und die Teilnahmebedingungen. Bei erfolgreicher Bewerbung steht Ihnen die ZSB bei Ihrem Weg in und durch das Schüler*innenstudium als erste Ansprechpartnerin zur Seite und begleitet Ihren Kontakt zur Studienfachberatung und zur Prüfungsanmeldung in den Studienbüros.
Über die Zulassung von Schülerinnen und Schülern für das Schüler*innenstudium als Jungstudierende entscheiden die Schule und die Hochschule Bochum gemeinsam.
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, zu den Zeiten, an denen sie von der Schule freigestellt sind, die Lehrveranstaltungen der Hochschule formal wie den Unterricht in der Schule zu handhaben, d.h. regelmäßig teilzunehmen, sich in der Schule krank zu melden und schriftliche Entschuldigungen einzureichen, usw.
Der Besuch der Lehrveranstaltungen an der Hochschule Bochum findet in den von der Schule freigestellten Zeiten ersatzweise für den Unterricht in der Schule statt und ist eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang für den teilnehmende Jungstudierenden schulischer Unterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule
Schülerinnen und Schüler sowie die Verantwortlichen in Schulaufsicht, Hochschule und Schule behalten sich vor, die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern zu beenden, bei denen sich nachhaltige Misserfolgserlebnisse einstellen oder sich schulische Leistungen negativ verändern.
Falls sich die Verschlechterung schulischer Leistungen in einem höheren Notendurchschnitt in den Zeugnissen, insbesondere im Zeugnis für die (Fach-) Hochschulzugangsberechtigung niederschlägt, zeichnen weder Schule noch Hochschule hierfür verantwortlich. Die Verantwortlichkeit für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Hochschule mit allen sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Risiken obliegt ausschließlich der Schülerin oder dem Schüler.
Schülerinnen oder Schüler sind verpflichtet, der Schule und der Hochschule Bochum eine vorzeitige Beendigung ihrer Teilnahme (d.h. vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters) umgehend schriftlich mitzuteilen.
Um für das Schüler*innenstudium als Jungstudierende*r zugelassen zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Einverständniserklärung von Schule und Hochschule
- Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten bei Schüler*innen unter 18 Jahren
- Der Besuch von Veranstaltungen an der Hochschule Bochum zählt als grundsätzlich als externer Unterricht, d.h. es besteht für Jungstudierende grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
Wir bieten das Schüler*innenstudium in folgenden Bachelorstudiengängen an:
Standort Bochum:
- Architektur
- Elektrotechnik
- Geoinformatik
- Mechatronik
- Vermessung
Standort Velbert/Heiligenhaus:
- Mechatronische Systeme
- Angewandte Informatik
- Wirtschafts- und Industrieinformatik
Zu den jeweiligen Seminarangeboten beraten wir Sie gerne.
"Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet." (§ 48 Abs. 6 HG NRW)
2. Probestudium
Ausführliche Informationen über das Probestudium bei einem fachfremden Studienwunsch für beruflich Qualifizierte finden Sie hier.