Studium ohne Abitur

Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Hochschulzugangs - auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife:

Der Gesetzgeber hat die Anzahl der Studienplätze hierfür jedoch limitiert. Die Plätze werden über eine Unterquote in Höhe von 5 % im Rahmen des AdH (Auswahlverfahren der Hochschule) vergeben.

Studierende mit Zulassung über eine Zugangsprüfung [bei zulassungsbeschränkten Studiengängen - s. Punkt 3.], fallen nicht unter diese Quote. Sie bewerben sich im Rahmen des regulären Verfahrens um einen Studienplatz; es zählt dann die in der Zugangsprüfung erzielte Note.

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit, an einem Beratungsgespräch teilzunehmen, in dem ermittelt werden soll, ob erforderliches oder methodisches Vorwissen fehlt. Zuständig hierfür ist der jeweilige den Studiengang anbietende Fachbereich.

Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung (Meister*innen, Techniker*innen und Gleichgestellte)

Bewerberinnen und Bewerber mit dem Abschluss einer Aufstiegsfortbildung können direkt und somit prüfungsfrei (im Rahmen der o.a. Quote) für einen Studiengang zugelassen werden. Die nachzuweisende Qualifikation berechtigt zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang, d. h., dass der angestrebte Studiengang und die Aufstiegsfortbildung keine fachliche Nähe/Verwandtschaft aufweisen muss.

Einzelheiten sind in der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung geregelt (§ 2, siehe BBHZVO).

Bewerbungsfrist:

Für das Sommersemester können Sie sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge bis zum 15.07.2024 bewerben. Für zulassungsfreie Studiengänge ist die Einschreibung bis zum 31.08.2024 möglich.


Zugang auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und fachlich entsprechender beruflicher Tätigkeit

Sog. "fachtreue" Bewerberinnen und Bewerber, die über eine Berufsausbildung verfügen und darüber hinaus eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf nachweisen können, haben ebenfalls einen direkten und somit prüfungsfreien Zugang zum Studium (im Rahmen der o.a. Quote). Der angestrebte Studiengang muss jedoch der Berufsausbildung und beruflichen Tätigkeit fachlich entsprechen.

Einzelheiten sind in der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung geregelt (§ 3, siehe Spalte rechts).

Bewerbungsfrist Wintersemester 2024/25:

zulassungsfreie Studiengänge - 31.08.2024

zulassungsbeschränkte Studiengänge - 15.07.2024

 

 

 

 


Zugang auf Grund erfolgreicher Teilnahme an einer Zugangsprüfung oder eines Probestudiums

(für Personen mit fachlich nicht entsprechender Berufsausbildung und/oder nicht entsprechender beruflicher Tätigkeit)

Bewerberinnen und Bewerber, die in diesen Personenkreis fallen, legen entweder eine Zugangsprüfung ab (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen) oder beginnen ein Probestudium. Die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushaltes und die Erziehung eines Kindes oder die Pflege von Angehörigen ist hierbei einer beruflichen Tätigkeit gleichgestellt.

Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob bei der Bewerberin oder dem Bewerber die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium vorliegen. Sie besteht aus den Teilen "Deutsch", "Englisch", "Mathematik" (schriftliche Prüfungen) und einem fachbezogenen Teil (mündliche Prüfung) - die Inhalte orientieren sich an dem jeweiligen Studiengang.
Beim Ablegen einer Zugangsprüfung gilt eine spätere Zulassung zum Studium nur für die Hochschule und nur für den Studiengang, an der und für den die Prüfung abgelegt wurde.

Ein Probestudium dauert i. d. R. ein Jahr, wobei es i. d. R. dann als erfolgreich anzusehen ist, wenn pro Semester 20 Leistungspunkte (von jeweils 30) nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind in der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (§§ 4 ff., siehe Spalte rechts) sowie in der "Ordnung zur Regelung des Zugangs für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Regelung der Einstufungsprüfung für die Studiengänge der Hochschule Bochum"(siehe Spalte rechts) geregelt.

Bewerbungsfrist für das Probestudium:

Sie können sich  über die Online-Bewerbung für das Wintersemester 2024/25 bis zum 31.08.2024 (zulassungsfreie Studiengänge) bewerben.

Bewerbungsfrist zur Zugangsprüfung auf Grund fachfremder Vorbildung:
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an der Zugangsprüfung für das Wintersemester endet jeweils am 31. März, für das Sommersemester jeweils am 30.September.

Die Bewerbung ist schriftlich unter Angabe des Studiengangs an den Studierendenservice der Hochschule Bochum zu richten.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen in einfacher Kopie beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Nachweis über den Berufsabschluss oder der Aufstiegsfortbildung
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufstätigkeit oder vergleichbarer Voraussetzungen

Prüfungsvorbereitung

Auf der  Webseite der LRK finden Sie weitere Informationen zum Thema, sowie eine Musterprüfung für Ihre Vorbereitungen.


Zugang auf Grund besonderer Eignung oder Begabung

Die Prüfungsordnungen können bestimmen, dass von der üblichen Qualifikation (Abitur, Fachhochschulreife) abgesehen werden kann, wenn Bewerberinnen oder Bewerber eine studiengangsbezogene besondere fachliche Eignung oder künstlerisch-gestalterische Begabung und eine den Anforderungen der Hochschule entsprechende Allgemeinbildung nachweisen. Dies wird in einer Einstufungsprüfung überprüft. Der Zugang aufgrund einer solchen Einstufungsprüfung bezieht sich dabei immer auf ein anderes als das 1. Fachsemester.

Einzelheiten (siehe Spalte rechts) sind im Hochschulgesetz NRW (§ 49 Abs. 10) sowie in der "Ordnung zur Regelung des Zugangs für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Regelung der Einstufungsprüfung für die Studiengänge der Hochschule Bochum" geregelt.


Weiterführende Informationen