FAQs – häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie eine Vielzahl von Fragen und Antworten rund um die Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.
Die Liste ist nicht abschließend und wird laufend aktualisiert und ergänzt. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter *innen.
Bewerbung um einen Bachelorstudiengang im Sommersemester 2025
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt online über das Bewerbungsportal der Hochschule Bochum.
Die Bewerbung für einen zulassungsfreien Studiengang, 1. Fachsemester, ist für das Sommersemester 2025 ab Anfang Dezember 2024 möglich.
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten einzutragen und zu speichern. Solange Sie Ihren Antrag/Bewerbung noch nicht "abgegeben" haben, können Sie jederzeit Ihre Daten ergänzen. Selbstverständlich können Sie sich auch für mehrere Studiengänge bei uns bewerben.
Sobald Sie Ihren Antrag "abgegeben" haben, können Sie keine Änderungen vornehmen.
Vorsicht: wenn Sie den Antrag "zurückziehen" können Sie sich nicht noch einmal für diesen Studiengang bewerben und einschreiben. Bitte wenden Sie sich für evtl. Korrekturen an das Team "Bewerbung/Einschreibung".
Zum Sommersemester 2025 wird der zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengang
- Betriebswirtschaftslehre
am "Dialogorientierten Serviceverfahren" (DoSV) teilnehmen.
Um eine Bewerbung erfolgreich abzuschließen, müssen Sie sich zunächst bei hochschulstart.de registrieren. Dort erhalten Sie eine Bewerber-ID (Identifikationsnummer) und eine BAN (Bewerber-Authentifizierungs-Nummer), die Sie für den weiteren Bewerbungsprozess benötigen.
Anschließend bewerben Sie sich über das Portal der Hochschule Bochum und geben Ihre Bewerber-ID und die BAN an. Die bei Hochschulstart angegebenen Daten können mit der Eingabe in das Bewerberportal übertragen werden.
Im Laufe des Verfahrens können Sie nun Zulassungsangebote auf Ihre Bewerbungen erhalten. Diese können Sie annehmen, oder Sie warten auf ein Angebot, das höher auf Ihrer Wunschliste steht.
Absolut wichtig ist hier aber die Bewerbungen Ihrer Wunschliste entsprechend zu priorisieren.
Legen Sie von Anfang an fest, welcher Studiengang für Sie an erster, zweiter, dritter......Stelle kommt
Um über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbungen informiert zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, regelmäßig in Ihr Benutzerkonto auf hochschulstart.de zu schauen.
Weitere Informationen zum DoSV erhalten Sie auch auf der Seite von hochschulstart.de.
Wenn Sie einen Dienst oder einen freiwilligen Dienst leisten, und ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung erhalten, das Studium aber wegen des Dienstes nicht aufnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Rückstellung mitzuteilen. Erhalten Sie mehrere Zulassungsangebote, können Sie bei der Mitteilung der Rückstellung selbst entscheiden, welches Zulassungsangebot Sie zurückstellen möchten.
Folge einer Rückstellung ist, dass Sie innerhalb der nächsten zwei Vergabeverfahren, die nach Dienstende durchgeführt werden, die zurückgestellte Zulassung bzw. das zurückgestellte Zulassungsangebot im Rahmen eines Verfahrens geltend machen können. Eine Rückstellung bietet Dienstleistenden die Möglichkeit, ein Zulassungsangebot bzw. eine Zulassung bis zum Ende des Dienstes zu erhalten.
Die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist der Schulabschluss, der Sie zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigt.
Das "Zeugnis der Hochschulreife" gilt gegenüber der Hochschule als Nachweis für die Studierfähigkeit.
Damit sind "beruflich qualifizierte" Bewerberinnen und Bewerber gemeint, die keine allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife besitzen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf unseren Webseiten "Studium ohne Abitur".
Falls Sie zu diesem Bewerberkreis gehören, wählen Sie bitte im Bewerberportal unter "Art der Hochschulzugangsberechtigung" den Button "beruflich qualifiziert".
Nein, grundsätzlich reicht die Online-Bewerbung aus.
In Ausnahmefällen werden Sie einen entsprechenden Hinweis im Bewerbungsportal erhalten, dass Unterlagen per Post einzureichen sind. Sie können nach Abgabe der Online-Bewerbung eine Eingangsbestätigung über die eingereichten Bewerbungen im Portal ausdrucken.
In zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge benötigen wir die Dokumente erst, wenn Sie ein Zulassungsangebot von uns bekommen haben.
Sofern Sie dieses Angebot annnehmen oder Ihnen der Studienplatz automatisch zugeteilt wurde, müssen Sie uns die vollständigen Unterlagen innerhalb von 9 Tagen im Einschreibeportal hochladen. Zu diesen Unterlagen gehört auch der Nachweis über die Zahlung der Semesterbeiträge und die elektronische Meldung Ihrer Krankenversicherung.
Ist ein Studiengang zulassungsfrei, bedeutet das für Sie eine Studienplatzgarantie, sofern Sie eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung besitzen, ggf. weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und die Fristen eingehalten wurden.
Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, gibt es eine festgelegte Anzahl an Studienplätzen. Bei einer höheren Anzahl von Bewerbern auf wenige Studienplätze wird in einem Auswahlverfahren nach besonderen Kriterien gefiltert, wer einen Studienplatz bekommt und wer nicht.
Solange sich Ihre Bewerbung noch nicht im Status "gültig" befindet, können Sie den Antrag zurückziehen, bearbeiten und anschließend erneut abgeben.
Befindet sich die Bewerbung bereits im Status gültig, schicken Sie bitte eine Mail mit Ihren Änderungswünschen an bewerbung@hs-bochum.de.
Achtung: Das Zurückgeben eines Platzes ist nicht rückgängig zu machen!
Bei zulassungsfreien Studiengängen ist Datum und Note der HZB nicht relevant. Man kann ein zurück liegendes Datum und eine vorläufige Note eingeben. Die Daten können dann bei der Einschreibung geändert werden.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Online-Bewerbung erst erfolgen, wenn die HZB vorliegt. Beim Auswahlverfahren werden die Studienplätze u.a. nach Note und Wartezeit vergeben. Daher muss die Dateneingabe unbedingt korrekt sein!
Bei der Fachhochschulreife tragen Sie bitte das Datum des praktischen Teils der Fachhochschulreife ein.
Die Note übernehmen Sie bitte aus dem schulischen Teil der Fachhochschulreife.
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem fachpraktischen Teil. Der fachpraktische Teil kann erworben werden durch eine anerkannte mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, durch eine langjährige Berufstätigkeit oder durch ein Praktikum.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (mit NC) müssen Sie den fachpraktischen Teil laut Rechtsverordnung bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis spätestens zum 30.09. abgeleistet haben. Ansonsten würde die Zulassung aufgehoben. Diese Regelung gilt, wie gesagt, nur für Bachelorstudiengänge mit NC.
Da das Datum 30.09. vom Ministerium festgelegt wurde, können die Hochschulen keine eigenmächtigen Entscheidungen treffen.
Stellen Sie also bitte sicher, dass Sie den fachpraktischen Teil zum Sommersemester 2025 bis spätestens 31.03.2025 einreichen bzw. nachreichen!
Die Bewerbungszeiträume für das Sommersemester 2025:
Zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC):
Anfang Dezember - 28.02.2025
Zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC):
Anfang Dezember - 15.01.2025
Höhere Fachsemester:
Anfang Dezember - 15.03.2025
Bewerbungsfristen internationale Studierende
Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens eventuell freie Studienplätze im "Koordinierten Nachrücken" vergeben.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die ersten Zulassungsangebote etwa eine Woche nach Bewerbungsschluss hochgeladen und in Ihrem Portal der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart.de) zur Einsicht und Annahme freigegeben.
In zulassungsfreien Studiengängen werden Sie nach der Bewerbung direkt zur Online-Immatrikulation aufgefordert. Nach der Online-Immatrikulation und dem Hochladen der erforderlichen Dokumente erhalten Sie zunächst den Status "vorläufiger Studierender". Erst wenn Sie Ihre Unterlagen bei der Hochschule eingereicht haben und diese geprüft wurden, erhalten Sie den Status "ordentlicher" Studierender.
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studierendenservice gerne zur Verfügung.
Zulassung und Einschreibung in einen Bachelorstudiengang zum Sommersemester 2025
In zulassungsfreien Studiengängen können Sie direkt die Online-Immatrikulation durchführen. Danach laden Sie Ihre Unterlagen im Bewerbungsportal der Hochschule Bochum hoch. Das Antragsformular ist im Bewerberportal als PDF-Datei hinterlegt und kann ausgedruckt werden.
Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang:
Nach Ende der Bewerbungsfrist werden die Ranglisten erstellt und an die Stiftung für Hochschulzulassung übermittelt. Die Hochschule Bochum nimmt mit allen NC-Studiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren teil (DOSV). Die Übermittlung und Bearbeitung der Ranglisten dauert ca. 1 Woche. Sobald Sie ein Zulassungsangebot unterbreitet bekommen und angenommen haben oder Ihnen automatisch ein Studienplatz zugeteilt wurde, generiert sich der Zulassungsbescheid im Bewerberportal.
Im Zulassungsbescheid wird Ihnen der Termin zur Einschreibung genannt. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Online-Immatrikulation durchführen und Ihre vollständigen Unterlagen im Portal der Hochschule Bochum hochladen. Welche Unterlagen hochgeladen werden müssen, entnehmen Sie bitte diesem Link oder dem Link im Zulassungsbescheid.
Es empfiehlt sich, die Zulassung genau zu lesen, damit Sie keine wichtigen Informationen übersehen!
Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie den Termin bis wann Sie die Online-Immatrikulation durchführen und die notwendigen Unterlagen hochladen müssen. Welche Unterlagen hochzuladen sind, entnehmen Sie bitte dem Link im Zulassungsbescheid.
Sobald Sie ein Zulassungsangebot angenommen haben oder Ihnen ein Studienplatz automatisch zugeteilt wurde, steht Ihnen in der Regel innerhalb kürzester Zeit der Zulassungsbescheid online im Bewerberportal der Hochschule Bochum zur Verfügung.
Der Zulassungsbescheid wird mit Annahme des Zulassungsangebotes oder bei Zuteilung des Studienplatzes im Portal der Hochschule Bochum automatisch generiert. Der Zulassungsbescheid wird nicht per Post oder per Mail versandt!
Die Unterlagen zur Einschreibung werden bei zulassungsbeschränkten Studiengängen innerhalb der 9-Tage-Frist im Bewerbungs- und Einschreibeportal der Hochschule hochgeladen, bei Zulassungsfreien bis zum Ende der Bewerbungsfrist.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist es unbedingt erforderlich, dass Sie den Termin nicht einfach verstreichen lassen! Sollten Sie den Termin verstreichen lassen ohne sich zu melden, verlieren Sie den Anspruch auf diesen Studienplatz!
Nach Kontrolle Ihrer hochgeladenen Dokumente werden wir, sofern alle Daten korrekt sind, die Einschreibung durchführen.
Dann können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten aus der Bewerbung in das Studierendenportal der Hochschule Bochum einloggen. Informationen zum Studienbeginn finen Sie nun HIER
Nein!
Alle Informationen zum Studienbeginn finden Sie, immer aktuell, HIER