Accounting and Taxation (M.A.)
Masterstudiengang Accounting and Taxation (Master of Arts)
Der 3semestrige konsekutive Masterstudiengang "Accounting and Taxation" (MAT) bietet Ihnen eine fundierte Fachausbildung in den Bereichen der nationalen und internationalen Rechnungslegung, des Controllings sowie der Besteuerung von Unternehmen. Die Seminare finden in Kleingruppen statt, so dass eine optimale Vertiefung der im Erststudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten gewährleistet ist.
Für neueingeschriebene Studierende ab Sommersemester 2022 (PO 2021) besteht der MAT aus einem Pflichtbereich und einem Wahlpflichtbereich, bei dem Sie je nach Neigung aus den Schwerpunkten „Accounting & BWL/VWL“ oder „Taxation“ wählen können.
Im Pflichtbereich werden folgende Themen behandelt:
- Rechnungslegung und Governance
- Finanziellen Unternehmenssteuerung
- Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
- Auditing
- Gesellschaftsrecht
Der Wahlpflichtbereich Accounting & BWL/VWL hat zum Inhalt:
- Investition und Finanzierung
- Controlling
- Economics
- Accounting
Bei der Wahl dieses Wahlpflichtbereichs können Sie neben einer hervorragenden Ausbildung auch von der Option einer Anrechnung des Faches „Angewandte BWL, VWL“ im Wirtschaftsprüferexamen gem. § 13b WPO profitieren. Was bedeutet dies im Detail für Sie? Sollten Sie sich dazu entscheiden das Wirtschaftsprüferexamen ablegen zu wollen, können Sie den Bereich BWL/VWL bei der Wirtschaftsprüferkammer anrechnen lassen und Ihr Examen damit um zwei Klausuren reduzieren. Diese Möglichkeit steht unter dem Vorbehalt, dass die Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer den Studienbereich BWL/VWL des Masterstudiengangs als gleichwertig zum Wirtschaftsprüferexamen anerkennt. Wir können die Anerkennung im Vorfeld nicht garantieren, weisen aber darauf hin, dass die Hochschule Bochum seit 2009 durchgängig diese Anerkennung erhalten hat. Die Hochschule Bochum ist aktuell die einzige Hochschule/ Universität im Ruhrgebiet mit diesem Angebot.
Im Wahlpflichtbereich Taxation erhalten Sie eine spezialisierte Ausbildung in den Themen:
- Vertiefung der Unternehmensbesteuerung
- Besteuerung des Mittelstands
- Besteuerung internationaler Aktivitäten und Konzerne
- Spezielle Rechtsgebiete
Die Wahl dieses Wahlpflichtbereichs sollten Sie in Betracht ziehen, wenn sie sich steuerlich spezialisieren wollen, etwa im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in der Steuerberatung oder in Steuerabteilungen von Unternehmen.
Wie Sie sich auch entscheiden, Sie profitieren in jedem Fall von aktueller und qualitativ hochwertiger Lehre. Auch der Bezug zur Praxis ist durch unseren Beirat sowie durch den Einsatz von externen Lehrbeauftragten stets und im Besonderen gewährleistet.
Die Aufnahme dieses Masterstudiums im Fachbereich Wirtschaft ist jeweils zum Sommersemester möglich. Nach erfolgreichem MAT-Studium wird von der Hochschule Bochum der akademische Grad "Master of Arts" (M.A.) verliehen.
Die exzellenten Berufsaussichten für Absolventeninnen und Absolventen auf den Gebieten Rechnungswesen, Besteuerung, Finanzierung und Controlling in allen Branchen sind bekannt. Auch angrenzende Bereiche wie Unternehmensberatung oder strategische Planung sind zu nennen.
Darüber hinaus qualifiziert der erfolgreiche Abschluss für eine anschließende Promotion.
Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang „Accounting and Taxation“ ist neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen gem. § 4 RPO ein qualifizierter Abschluss (Bachelor oder Diplom) mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 (bis 2,59) eines mindestens 7-semestrigen Studiengangs (210 Leistungspunkte) "Betriebswirtschaftslehre/Wirtschaftswissenschaften“ oder „Volkswirtschaftslehre“ oder eines fachlich vergleichbaren Studiengangs an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
Darüber hinaus ist der Nachweis einer studiengangbezogenen besonderen Vorbildung (§ 49 Abs. 7 Hochschulgesetz NRW) erforderlich, der über die entsprechende erfolgreiche Belegung folgender Studienmodule bzw. Studienfächer im Bachelor- oder Diplomstudium erbracht wird:
1. Kosten- und Leistungsrechnung und/oder Controlling bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
2. Unternehmensfinanzierung und/oder Investitionsrechnung (Investition und Finanzierung) bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
3. Unternehmensführung und -organisation bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
4. Buchführung und/oder Jahresabschluss bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
5. Mathematik und/oder Statistik bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS,
6. Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS
7. Steuerrecht und/oder Unternehmensbesteuerung bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS und
8. Wirtschaftsrecht (BGB und Handelsrecht) bzw. vergleichbare Veranstaltungen im Umfang von mindestens 4 ECTS.
Über das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen entscheidet im Zweifelsfall die Studiengangsleitung in Absprache mit dem Prüfungsausschuss.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit im Ausland erworbener Qualifikation können auf Antrag zugelassen werden, soweit die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Zugangsvoraussetzung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen die für das Studium erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in der Niveaustufe C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. Weitere Informationen für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen finden sich auf den Webseiten vom Studierendenservice.
Es handelt sich bei der geforderten Gesamtnote nicht um einen NC, sondern um die Zugangsvoraussetzung, welche für die Beteiligung am Bewerbungsverfahren vorliegen muss.
Das bedeutet, eine Bewerbung (Gesamtnote schlechter als 2,59) kommt nicht in Betracht, eine Berücksichtigung am Vergabeverfahren kann nicht erfolgen.
Internationale Studieninteressierte
Bitte beachten Sie als internationale Studienbewerberin oder internationaler Studienbewerber die für diesen Studiengang erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse.
Bereits im ersten Semester stellen Sie die Weichen für Ihre berufliche Perspektive. Neben einem Pflichtbereich entscheiden Sie sich zusätzlich für einen der beiden Wahlpflichtbereiche. Im zweiten Semester werden Sie sich dann intensiv mit der von Ihnen gewählten Spezialisierung beschäftigen, um dann im dritten Semester ein sechswöchiges Praktikum zu absolvieren. Auf diese Weise können Sie ihr erlerntes Knowhow direkt in die Praxis umsetzen und beispielsweise auch Anregungen für Ihre anschließende Masterarbeit sammeln. Mit dem Kolloquium schließen Sie ihre Ausbildung ab.
- pdf 570 KB Modulhandbuch Masterstudiengang „Accounting and Taxation“ (Stand April. 2024, PO 2021)
- pdf 172 KB Prüfungsordnung Masterstudiengang „Accounting and Taxation“ (Stand 06.2022, PO 2021) Studiengangprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum vom 15. März 2021 in der Fassung der Änderungsordnung vom 20.06.2022)
Hinweis Rahmenordnung
Beachten Sie bitte auch die Rahmenordnungen für die Studiengänge der Hochschule Bochum.
Die beiden Masterstudiengänge MAT und MAAT im Vergleich
Das berichten unsere MAT-Studenten*innen
Sonja Hunstock, B.A.
"Man möchte gar nicht mehr weg."
Fabian Klement, B.A.
"HS BO überzeugte von Anfang an mit einer zuverlässigen und schnellen Kommunikation."
Accounting and Taxation
Steckbrief
Abschluss: M.A. Regelstudienzeit: 3 Sem.; Studienbeginn: Sommersemester; Zulassungsfrei;
Kontakt
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Die Hochschule Bochum (BO) gehört zu Deutschlands besten Hochschulen im Fach Wirtschaftsprüfung: In den seit 2020 alle zwei Jahre durchgeführten Studien des manager magazins und der WGMB (Wissenschaftliche Gesellschaft für Management und Beratung) erreichte die BO jeweils TOP-Platzierungen unter den bundesweit besten Fachhochschulen. Zuletzt, im Jahr 2024, war es der zweite Platz! Den Ergebnissen liegt eine Befragung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und ihren Mandanten zugrunde..