Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung

Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung an Bekanntmachungen für Bescheide, die den Empfängern postalisch nicht zustellt werden konnten.

Sollten Sie einen der Bescheide anfordern wollen, setzen Sie sich bitte mit dem in der Bekanntmachung erwähnten Kontakt in Verbindung.

Die öffentliche Zustellung erfolgt gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)