Promotionsstipendien

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Bochum vergibt zur Nachwuchsförderung von Frauen in der Wissenschaft in Kooperation mit dem Promotionskolleg NRW ein Promotionsstipendium. Gefördert wird eine Nachwuchswissenschaftlerin, die an der Hochschule Bochum promoviert. Das Stipendium richtet sich sowohl an Absolventinnen von Fachhochschulen als auch von Universitäten, die mindestens einen Hochschulabschluss an der Hochschule Bochum erworben haben. 

  • Förderbeginn: voraussichtlich 1. Februar 2025
  • Förderdauer: zunächst ein Jahr mit der Möglichkeit auf Verlängerung
  • Monatliche Fördersumme: 1.600,00 €
  • Das Stipendium ist nicht zweckgebunden
  • Bewerbungsschluss ist der 15.12.2024 

Stipendienvoraussetzungen

Formale Voraussetzungen 

Das Stipendium wird vergeben an eine Promovendin, die

  • einen promotionsberechtigenden Grad nachweisen kann,
  • mindestens einen Hochschulabschluss an der Hochschule Bochum erworben hat,
  • überdurchschnittliche Studienleistungen (unter Berücksichtigung der Lebensumstände) erbracht hat. und
  • kein zu berücksichtigendes begabungs- oder leistungsabhängiges Stipendium bezieht und
  • maximal mit einem Stellenumfang von 50% sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
  • in einer Abteilung des Promotionskollegs NRW promoviert und
  • ein Promotionsthema mit Nachhaltigkeitsrelevanz bearbeitet, das Promotionsthema zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beiträgt oder genderrelevante Themen behandelt.

Wünschenswert ist darüber hinaus, dass die Promovendin

  • in einer Abteilung des Promotionskollegs NRW promoviert und
  • ein Promotionsthema mit Nachhaltigkeitsrelevanz bearbeitet, das Promotionsthema zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beiträgt oder genderrelevante Themen behandelt.

In Kooperation mit