Viele Persönlichkeiten. Zwei Standorte. Eine BO.

Promotionsstipendien

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Bochum vergibt in Kooperation mit dem Promotionskolleg NRW zur Förderung von weiblichen Promovierenden einjährige Stipendien.

Die Stipendien können u. a. für zusätzliche Aufwendungen, die durch die Promotion entstehen, verwendet werden (z. B. Fortbildung, Teilnahme an Kongressen). Mehrfache Bewerbungen sind möglich.

Förderbeginn ist jeweils der 01. Januar, die monatliche Fördersumme beträgt 300 €.

 

Stipendienvoraussetzungen

Gleichstellungsstipendium

Die Stipendien werden vergeben für Promovendinnen, die

einen promotionsberechtigenden Grad nachweisen können,

  • überdurchschnittliche Studienleistungen (unter Berücksichtigung der Lebensumstände) erbracht haben und
  • kein zu berücksichtigendes begabungs- oder leistungsabhängiges Stipendium beziehen.

Wünschenswert ist darüber hinaus, dass

  • die Promovendinnen ggf. in einer Abteilung des Promotionskollegs NRW promovieren und
  • nach Möglichkeit ein Promotionsthema mit Nachhaltigkeitsrelevanz bearbeiten.


In Kooperation mit

  Unser Studien­angebot