Häufig gestellte Fragen
Die Hochschule Bochum ist für Rollstuhlfahrer weitgehend barrierefrei, leider gibt es allerdings immer noch Türen ohne elektrischen Türöffner. Die Hochschule ist jedoch dabei, dieses Türen sukzessive umzurüsten.
Nein, müssen Sie selbstverständlich nicht. Um die Befreiung von den Gebühren zu beantragen wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice. Sie haben dann lediglich den Beitrag für den AStA und das AKAFÖ zu entrichten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Befreiung vom Semesterticketbeitrag".
Ja, in allen Prüfungsordnungen der Hochschule Bochum sind Nachteilsausgleiche enthalten. Sie finden weitere Informationen auf unserer Seite "Nachteilsausgleich".
Selbstverständlich gibt es in allen Gebäuden Aufzüge. Allerdings muss man den Aufzug zu den Hörsälen im Gebäude B etwas suchen: Der Fahrstuhlschacht ist von außen in blau gestrichen.
Ja, an einigen Stellen gibt es für Rollstuhlfahrer höhenverstellbare Tische. So z.B. im Selbstlernraum (C 0), in Hörsaal H 7 und Hörsaal H 5 und in den Seminarräumen vom AW-Gebäude. Auch in der Mensa und in der BOlounge befinden sich Tische, die für Rollstuhlfahrer reserviert sind.
Einen Schlüssel für das Behinderten-WC auf der Ebene AW 01 erhalten Sie beim Hausmeister.
In Etage 6 befindet sich die Bibliothek Wirtschaft. Dort befindet sich in einem abgetrennten Raum auch der sehbehindertengerechte Arbeitsplatz. Dieser ist mit einer Vergrößerungsgerät ausgestattet. An der Information der Bibliothek kann eine Brailletastatur ausgeliehen werden.
In Etage 6 befindet sich die Bibliothek Wirtschaft. Dort befindet sich in einem abgetrennten Raum auch der sehbehindertengerechte Arbeitsplatz. Dieser ist mit einer Vergrößerungsgerät ausgestattet. An der Information der Bibliothek kann eine Brailletastatur ausgeliehen werden.
Ja, es gibt einen Ruheraum im Raum C 3.