[Email v. 26.4.2021, 10 Uhr]
Im Rahmen der Änderungen beim bundesweiten Infektionsschutzgesetz ist seit Samstag, 24. April 2021 (0 Uhr) bei einer Inzidenz über 100*das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder ähnliche) bei der Nutzung des ÖPNV verpflichtend.
Medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen (OP-Masken) sind in diesem Fall somit dort nicht mehr zulässig. Dies gilt wie gewohnt in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und Bahngleisen.
Auf https://wirbringendichhin.de/corona-info/ informieren wir Sie ab sofort über die aktuell geltenden Vorgaben bemessen an der jeweiligen Inzidenz.
Wichtig für alle Fahrgäste, die während der Sperrstunden von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens mit uns unterwegs sein müssen: Wir behalten unser bisheriges Verkehrsangebot bei, nur der Betrieb des NachtExpress bleibt weiterhin ausgesetzt.
* bezogen auf eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 ( = über 100 Infizierte pro 100.000 Einwohner*innen) im Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Tagen.