FAQ zum kooperativen Studium aus Unternehmenssicht
- Die dual Studierenden müssen über die nötige Hochschulzugangsberechtigung [Abitur oder Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)] verfügen.
- Sinnvoll für den Studienerfolg wäre, wenn sie Interesse für Mathematik und Physik mitbringen.
- Ansonsten entscheiden Sie unternehmensintern über die Eignung Ihrer zukünftigen Mitarbeiter.
Durch die übliche Stellenausschreibung Ihres Unternehmens und durch die Unterstützung der Hochschule Bochum:
- Wir nehmen Sie gerne in die Liste unserer Kooperationsunternehmen auf, die wir auf Messen und Schulbesuchen an interessierte Schüler*innen aushändigen.
- Außerdem veröffentlichen wir gerne Ihre Stellenangebote auf unserer Internetseite.
Ja! Sie bestimmen den Ausbildungsberuf und den Studiengang.
- Vorgehensweise: In Ihrer Stellenanzeige benennen Sie den/die Ausbildungsberuf/e und den/die gewünschten Studiengang/Studiengänge.
- Bei mehreren Möglichkeiten entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Bewerber, welche Kombination den Neigungen am besten entspricht.
- Im Bewerbungsgespräch und/oder im weiteren Verlauf des Studiums besprechen Sie mit dem/der Bewerber/in gewünschte Vertiefungsmöglichkeiten.
- Auf den Internetseiten der Hochschule können Sie die Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und Prüfungsordnungen einsehen.
- Gerne senden wir Ihnen diese auch zu und beraten Sie.
- Nein! Es gibt keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihrem Unternehmen und der Hochschule Bochum.
- Auf diese Weise können Sie bedarfsgerecht und flexibel in Ihrer Personalplanung agieren.
- Nein! Zugrunde gelegt wird der in der jeweiligen Branche gültige Ausbildungsvertrag, der über 2 Jahre abgeschlossen wird.
- Unter Punkt h oder als Anlage muss vermerkt werden, dass es sich um ein duales Studium in Zusammenarbeit mit der Hochschule Bochum handelt.
- Nein! Bei KIA ist nur ein Ausbildungsvertrag für die 2-jährige Ausbildungsdauer abzuschließen.
- Mögliche Bindungsmöglichkeiten im Vollzeitstudium müssen mit dem/der Studierenden zusätzlich vereinbart werden (z.B. ein anschließender Werkstudentenvertrag).
- Bei KIS wird direkt ein Vertrag über 4,5 Jahre geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der gesonderten Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVdSöD und TVdS-L) für kooperative KIA-Studiengänge gesonderte Regelungen bei Vergütung von Studierenden, Studienorganisation usw. gelten. Weitere Informationen finden sie z.B. auf den ver.di-Webseiten und im Tarifvertrag (pdf-Datei).
- Nein! Während der 2-jährigen Ausbildung gilt die übliche Ausbildungsvergütung.
- Die Bezahlung im Anschluss wird individuell ausgehandelt. In der Regel erfolgt die Weiterbeschäftigung als Werksstudent*in oder als Facharbeiter*in.
- Nein! Aufgrund der Datenschutzbestimmungen darf die Hochschule ohne Einwilligung des/der Studierenden keine Daten an Dritte weitergeben.
- Es können jedoch individuelle Vereinbarungen zwischen Ihnen sowie dem/der dual Studierenden ausgehandelt werden z. B. bzgl. des Nachweises über anstehende und bestandene Prüfungen.
- Ja! Gerne können wir Sie über weitere Kooperationsmöglichkeiten informieren.
- Beispielsweise: Bachelor- und Masterarbeiten, Praxisphasen, Stipendienprogramme, Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Drittmittel, Nutzung von Hochschul-Know-how.