Master of Arts in Accounting and Taxation

Studierende des Master-Studiengangs Accounting and Taxation (MAT) erhalten auf dieser Seite grundlegende Informationen rund um ihr Studienprogramm.

Allgemeine Informationen zum Studiengang

Studienverlauf, Module und OrdnungenPrüfungsausschussStudienbüro 4

 

Studienverlauf, Module und Ordnungen der PO 2013 finden Sie am Ende dieser Seite. Bitte beachten sie die Auslaufregelungen der PO 2013 (siehe PO 2018 § 15) sowie PO 2018 (siehe PO 2021 § 14).

Wichtige Informationen für Studierende

Modulübersicht

Für Studierende nach PO 2018 (Immatrikulationen bis einschließlich SoSe 2021)

1. Semester

    • Controlling
    • Wirtschaftsrecht
    • Taxation 1

2. Semester

    • Accounting 1
    • Wahlpflichtbereich: Accounting 2 oder Taxation 2

3. Semester

    • Praktikum
    • Masterarbeit
    • Kolloquium

Für Studierende nach PO 2021 (Immatrikulationen ab SoSe 2022)

1. Semester

    • Pflichtbereich:
      • Rechnungslegung und Governance
      • Grundlagen der Unternehmensbesteuerung
      • Auditing
      • Gesellschaftsrecht
    • Wahlpflichtbereich Accounting & BWL/VWL: Investition und Finanzierung oder
    • Wahlpflichtbereich Taxation: Vertiefung der Unternehmensbesteuerung

2. Semester

    • Pflichtbereich: Finanzielle Unternehmenssteuerung
    • Wahlpflichtbereich Accounting & BWL/VWL
      • Controlling
      • Economics
      • Accounting
    • Wahlpflichtbereich Taxation
      • Besteuerung des Mittelstands
      • Besteuerung internationaler Aktivitäten und Konzerne
      • Spezielle Rechtsgebiete

3. Semester

    • Mündliche Zusatzprüfung (Optional für WP-Option nach §13b WPO im Wahlpflichtbereich Accounting & BWL/VWL)
    • Praktikum
       
    • Masterarbeit
    • Kolloquium

Pflichtpraktikum

Das Praktikum ist im Umfang von mind. 6 Wochen (Vollzeit) im 3. Semester in einem Gebiet des Curriculums durchzuführen. Eine vorzeitige Durchführung des Praktikums kann frühestens nach erfolgreichem Abschluss von mindestens drei Modulprüfungen erfolgen.

Einschlägige Berufstätigkeiten neben dem Masterstudium (z.B. Werkstudententätigkeiten), die nach erfolgreichem Abschluss von mindestens zwei Modulprüfungen mit vergleichbarer Stundenzahl in einem Gebiet des Curriculums erbracht werden, können auf das Praktikum angerechnet werden. Hierüber entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

Für die Anerkennung des Praktikums reichen Sie bitte ein qualifiziertes Zeugnis der Einrichtung / des Unternehmens, in der / in dem das Praktikum bzw. die Werkstudententätigkeit durchgeführt worden ist, im Studienbüro 4 ein.


Masterarbeit und Kolloquium

Im Rahmen der Masterarbeit gilt es, eine betriebswirtschaftliche Themenstellung wissenschaftlich fundiert, eigenständig und innnerhalb eines eng vorgegebenen Zeitrahmens zu bearbeiten.

Zur Masterarbeit können Sie nach schriftlichem Antrag zugelassen werden, wenn Sie die Leistungspunkte der Module des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben.

Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Nach Abgabe der Masterarbeit findet ein Kolloquium statt. Zugelassen zum Kolloquium ist, wer

  • alle Prüfungen des Masterstudiums bestanden hat,
  • eine mindestens sechswöchige praktische Tätigkeit in einem Gebiet des Curriculums nachweist und
  • die Masterarbeit bestanden hat.

WP-Option nach § 13b WPO

Allgemeines

Die Studieninhalte des Masterstudiengangs sind so abgestimmt, dass beim Einschlagen einer Wirtschaftsprüferkarriere zwei der insgesamt sieben Klausuren des Wirtschaftsprüfungsexamens gem. § 13b WPO angerechnet werden. Diese Möglichkeit muss für jeden Studierendenjahrgang von der Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer neu genehmigt werden. Die Hochschule Bochum ist bestrebt, jährlich einen positiven Bescheid zu erhalten, kann dies den Studienanwärtern jedoch nicht rechtsverbindlich garantieren.


Informationen zur WP-Option

Im Masterstudiengang Accounting and Taxation (MAT) haben Sie die Möglichkeit, Ihre Prüfungsleistungen im Bereich „Angewandte BWL/VWL“ für das Wirtschaftsprüferexamen (WP-Examen) nach § 13b WPO anrechnen zu lassen (sog. WP-Option). Dazu ist es erforderlich, dass Sie den Schwerpunkt (Wahlpflichtbereich) „Accounting & BWL/VWL“ wählen.


Aufbau und Ablauf der WP-Option

Für den erfolgreichen Erwerb der WP-Option nach § 13b WPO im Bereich „Angewandte BWL/VWL“ müssen

  • alle schriftlichen Prüfungsleistungen des Studiengangs und
  • die mündliche Zusatzprüfung BWL/VWL bestanden sowie das
  • Masterstudium erfolgreich abgeschlossen sein

Im Detail bestehen die erforderlichen Prüfungsleistungen für Studierende nach PO 2021 (Immatrikulationen ab SoSe 2022), die die WP-Option wählen, aus den folgenden Modulen:

  • Rechnungslegung und Governance
  • Investition und Finanzierung
  • Finanzielle Unternehmenssteuerung
  • Controlling
  • Economics

Formale Voraussetzung für den Erwerb WP-Option ist die Immatrikulation in den Masterstudiengang MAT.


Hinweise zur mündlichen Zusatzprüfung

Die mündlichen Zusatzprüfungen werden einmal pro Semester angeboten und umfassen sowohl grundlegende Inhalte aus vorangegangenen Bachelor-Studiengängen sowie Inhalte aus den folgenden BWL/VWL Modulen:

  • Rechnungslegung und Governance
  • Investition und Finanzierung
  • Finanzielle Unternehmenssteuerung
  • Controlling
  • Economics

Die mündliche Zusatzprüfung dauert pro Kandidat*in jeweils 20 Minuten.

Die Anmeldung zur mündlichen Zusatzprüfung erfolgt über das Selbstbedienungssystem. Um sich für die Prüfung anmelden zu können, müssen Sie im MAT immatrikuliert sein und die entsprechenden Module im Bereich BWL/VWL bestanden haben.

Die mündliche Zusatzprüfung ergänzt die im Rahmen der Masterstudiengänge abzulegenden Prüfungen. Sie sind nicht Bestandteil der Masterprüfung und führen nicht zum Erwerb von ECTS-Punkten. Die WP-Option wird auf einer gesonderten Anlage zum Zeugnis in deutscher Sprache ausgewiesen.


weitere Informationen / Fragen

Weitere Informationen zur WP-Option finden Sie in der aktuellen Fassung der Studiengangsprüfungsordnung in den §§ 12 ff.

Für weitere Fragen zur WP-Option steht Ihnen Dipl.-Kfm. (FH)Andreas Stach (Studiengangsberater) per E-Mail (andreas.stach(at)hs-bochum.de) oder telefonisch ( 0234 – 32 10661) zur Seite.


Stand der Anerkennung nach § 13b WPO

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit haben wir bereits für die folgenden Kohorten in den Fächern „Angewandte Betriebswirtschaftslehre / Volkswirtschaftslehre“ erhalten:

Im Wirtschaftsprüferexamen haben Sie dann nur noch die Prüfungen aus den Bereichen Steuern, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftliches Prüfungswesen abzulegen.

Beirat

Um das Studium auf einem hohen Niveau zu halten und inhaltlich weiterzuentwickeln, hat der Fachbereich Wirtschaft einen Beirat zu den Studiengängen "Accounting, Auditing and Taxation", "Accounting and Taxation" und "Business and Law" eingerichtet. Dieser Beirat besteht derzeit aus elf Vertretern der Wirtschaft. Die Aufgaben des Beirats umfassen im Wesentlichen:

  • die inhaltliche Unterstützung der Studiengänge,
  • Hinweise auf neue bzw. für die Praxis bedeutende Themengebiete, die in der Lehre berücksichtigt werden sollten,
  • das Einbringen von Praxiserfahrungen in den Studienbetrieb,
  • die Unterstützung des Qualitätsmanagements und
  • die Förderung der Zusammenarbeit von Hochschule und Unternehmen auch durch den direkten Kontakt mit den Studierenden.

In seiner Zusammensetzung spiegelt der Beirat das Spektrum der beruflichen Zielbereiche des Studiums wider, um die Studierenden entsprechend zu beraten und Ihnen wertvolle Tipps für die berufliche Zukunft geben zu können.

Mitglieder des Beirats sind (alphabetisch):


Auszeichnung vom manager magazin

Studiengangsmanagement

Liebe Studierende und Interessierende, Sie haben Fragen rund um den Masterstudiengang MAT? Ich beantworte Ihre Fragen gerne:

 

Andreas Stach
Dipl.-Kfm. (FH) Andreas Stach
Fachbereich Wirtschaft

Sprechstunde:
nach Vereinbarung

Studiengangsleitung

Carsten Theile
Prof. Dr. rer. pol. Carsten Theile

Sprechstunde:
Mittwochs, 11.30 bis 12.30 Uhr

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