Prüfungsausschuss Maschinenbau

Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Der Prüfungsausschuss trifft Maßnahmen zur Prüfungsorganisation oder veranlasst diese. Er ist zuständig für die Behandlung von Widersprüchen gegen in Prüfungen gegebene Noten und Beurteilungen sowie für Entscheidungen bei Widersprüchen gegen ein Prüfungsverfahren.

Bei Fragen zu Prüfungsthemen befolgen Sie bitte folgende Vorgehensweise in dieser Reihenfolge

  • Lesen Sie die Prüfungsordnung Ihres Studiengangs (siehe Links rechts unten auf dieser Seite), auch die Rahmenprüfungsordnung
  • Lesen Sie die Infos auf dieser Seite und auf den Seiten des Studienbüros
  • Falls dies nicht weiterhilft, wenden Sie sich bitte an die zuständige MitarbeiterInnen des Studienbüro 3 (dorthin bitte auch aller offizieller Schriftverkehr, auch Anmeldungen zur Abschlussarbeiten dorthin schicken);
  • Falls weiterhin Klärungsbedarf besteht vereinbaren Sie einen Termin bei mir: Sprechstunde (Sprechzeiten siehe Kasten rechts bzw. unten) nur nach voriger Anmeldung per Email mit kurzer Beschreibung Ihres Anliegens, Ihrer Matrikel-Nummer und Ihrer Prüfungsordnungs-Version (2011, 2015, 2019). Wenn Sie mögen auch mit Ihrer Telefonnummer für Rückfragen. [zu Corona Zeiten Sprechstunden nur per Mail, aber vor Mails an mich bitte trotzdem erst im Studienbüro 3 nachfragen]
    Bitte bei Schreiben an mich immer Ihre Prüfungsordnungs-Version angeben, am besten immer direkt einen aktuellen Leistungsnachweis mitschicken!
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass ich auf Emails mit Prüfungsfragen nur antworte, wenn Ihre Mail von Ihrer offiziellen Hochhschuladresse "...@stud.hs-bochum.de" gesendet wurde und Ihr voller Vor- und Nachname als Absender angegeben ist sowie ein aussagekräftiger Betreff angegeben ist. Anderfalls kann ich Ihre Identität nicht prüfen. Infos zum Email-Webclienten der Hochschule finden Sie unter "https://www.hochschule-bochum.de/meinebo/" -> "Mailserver für Studierende"

  • Ich möchte vor allem den Studierenden mit "echten" Problemen helfen und dafür meine Zeit aufwenden. Daher lesen Sie vor Fragen an mich bitte sehr genau diese Seite durch. Ich möchte nicht unhöflich erscheinen, aber Bagatellfragen, die hier erklärt sind, möchte ich nicht gestellt bekommen.

Bitte beachten Sie:
Ich kann keine Ausnahmen von der Prüfungsordnung machen, auch ich bin strikt an die Ordnung gebunden!!! Dies gilt auch wenn Sie eine Frist verpasst haben, hier kann ich nichts für Sie tun! Bitte sehen Sie in diesen Fällen von Anfragen nach einem Sprechstundentermin ab.

Bitte lesen Sie vor Anfragen sorgfältig folgende Hinweise!

Infos zu Anerkennungen

Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Hochschulen

Für Anerkennungen, auch für Vorabauskünfte ob eine Anerkennung möglich ist, gehen Sie bitte folgendermaßen vor (GENAU LESEN!!!):

  • Nutzen Sie immer folgendes Formular:  Formular Anerkennungen Maschinenbau Bitte elektronisch in Excel ausfüllen, nicht handschriftlich!. Im Reiter "Infos" finden Sie eine ausführliche Anleitung:
    Diese Datei erfordert Ecxel - Ihnen steht über die Hochschule Office360 zur Verfügung! Bitte füllen Sie das Blatt möglichst an einem PC aus, nicht mit einer Android oder iOS-App - nur so kann ich das Formular automatisiert weiterbearbeiten und Sie erhalten eine schnelle Antwort.
  • Bitte unterschreiben Sie das Formular (ausdrucken und scannen oder direkt elektronisch). Schicken Sie mir das ausgefüllte Formular im Excel-Format sowie unterschrieben als PDF, dazu das Modulhandbuch der externen Hochschule entweder als indem Sie einen Link in der Excel-Datei eintragen oder als PDF per Email. Modulbeschreibungen müssen in Deutsch oder Englisch vorliegen, ggf. als Übersetzung eines offiziellen Übersetzenden. Wenn vorhanden geben Sie einen originalen oder beglaubigten Notenspiegel im Studienbüro ab, ggf. per Post. Bitte keinen Papierausdruck des Modulhandbuchs!  

​​​​Man unterscheidet zwischen einer Vorab-Anerkennungsauskunft und einer Anerkennungsprüfung

  • Vorab-Anerkennungsauskunft: Sie können eine Vorabauskunft beantragen (z.B. wenn Sie in unserem Studiengang eingeschrieben sind und planen, Fächer an einer anderen Hochschule zu schreiben, oder wenn Sie einen Wechsel an unsere Hochschule planen). Das geht auch nur über das Excel-Formular. Dann brauchen Sie noch keinen Leistungsnachweis, da reicht das Formular als Excel und das Modulhandbuch. Im Excel-Formular wählen Sie "Vorab-Anerkennungsprüfung:" "JA". 
    Den Bescheid über die Vorab-Auskunft bekommen Sie vom Studienbüro. Wenn Sie dann später die Prüfungen an einer anderen Hochschule bestanden haben, gehen Sie bitte mit dem Vorab-Bescheid, dem original oder beglaubigten Leistungsnachweis ins Studienbüro. Meist kann man die Noten dann direkt eintragen, Sie müssen keine weiteren Anträge stellen (dies ist nur manchmal erforderlich wenn das Studienbüro die Noten nicht umrechnen kann, aber immer erst ins Studienbüro, nur wenn man dort nicht helfen kann noch mal an mich wenden)
  • Anerkennungsprüfung: Dies ist relevant, wenn Sie schon Leistungen an einer anderen Hochschule erbracht haben, aber noch keine Vorab-Auskunft erhalten haben. Dann müssen Sie zusätzlich zu den unter Vorabauskunft genannten Unterlagen mir immer einen Notenspiegel mitschicken, einmal als Scan in der Mail mit dem Formular, und als Original oder beglaubigte Kopie ans Studienbüro. Im Excel Vormular wählen Sie "Vorab-Anerkennungsprüfung:" "NEIN"
  • Hochschulwechsler: Wenn Sie planen zu unserer Hochschule zu wechseln können SIe auch zunächst eine Vorab-Anerkennungsprüfung anfordern. Wenn Sie dann bei uns einschreiben wollen finden ein eigenes Formular auf den Seiten des Studienbüros, für die Fächeranerkennung bitte trotzdem mein Excel nutzen. Wenn Sie viele anzuerkenenden Fächern haben füllen bitte das Formular soweit möglich aus (ggf. 2 Excel-Dateien) mit allen Fächern die Sie anerkannt haben wollen und schicken es mir, ich melde mich dann ggf. für einen Gesprächstermin. Sie können die Fächer auch nach Studienbeginn anerkennen lassen (eine "Einstufung in höhere Fachsemester" hat in den meisten Fällen keine praktische Relevanz, im Zweifel das Studienbüro fragen). Wenn Sie innerhalb der Hochschule den Studiengang wechseln, bitte erst im Studienbüro nachhören, viele gemeinsame Fächer können dort direkt übertagen werden.
  • Die Noteneintragung erfolgt immer im Studienbüro, das kann ich nicht. Ich prüfe nur ob die Anerkennung möglich ist. Wenn Sie den von mir unterschrieben Antrag erhalten haben und der Notenspiegel dem Studienbüro vorliegt, passiert das automatisch. Im Zweifel dort nachfragen, aber bitte lassen Sie den Kolleginnen etwas Zeit für die Bearbeittung. Wenn Sie nur einen Vorab-Anerkennungsprüfung beantragt haben, dann müssen Sie dem Studienbüro noch explizit mitteilen, dass Sie eine Eintragung der Noten wünschen.

Beachten Sie, dass Sie Prüfungsleistungen der externen Hochschule konkret Modulen unserer Hochschule zuordnen müssen. Ich kann nicht Prüfungsteile für mehrere Fächer mehrfach berücksichtigen und wild neu zusammenwürfeln - ich muss ja eine Note klar zum Stoff unseres Faches zuordnen können.

  • Lesen Sie genau die Modulbeschreibungen und überlegen Sie, ob die erworbenen Fähigkeiten aus der alten HS weitgehend übereinstimmend sind mit denen unserer HS sind.
    Was geht ist, dass Sie zwei Fächer der externen Hochschule angeben, die gemeinsam dem Inhalt eines Fachs bei uns entsprechen (z.B. "Physik" & "Chemie" einer externen Hochschule für unsere "Physik"). Manche Fächer sind "Modulprüfungen", d.h. zwei Teilfächer sind in einem Modul mit einer gemeinsamen Prüfung zusammengefasst. Dann kann ich nur das komplette Modul anerkennen, wenn Sie für beide Teile Leistungen an der externen Hochhschule erbracht haben (z.B. unser Modul "Maschinenelemente" besteht aus "Maschinenelemente 1" und "Maschinenelemente 2" - ein Teil alleine ist nicht anerkennbar, weil es bei uns eine einzige Klausur für das komplette Modul gibt). 
    Auch der Workload bzw. die Credit Points als Maß für die inhaltliche Tiefe, mit der Sie Fähigkeiten erworben haben, sollte i.d.R. beim Fach Ihrer externen Hochschule nicht wesentlich geringer sein als für das anzuerkennende Fach bei uns.
    Ein paar fiktive Beispiele zu Erläuterung finden Sie im Excel-Formular.
  • Tragen Sie bitte im Excel-Formular auch ein, ob es an der externen Hochschule für das Fach ein Praktikum gab und Sie das bestanden haben oder nicht. Wenn Sie nur ein Praktikum ohne Prüfung anerkannt haben wollen, sprechen Sie bitte erst die FachdozentIn direkt an, meist brauchen Sie dann nicht den Weg über den Prüfungsausschuss gehen.
  • Manchmal kann ich Ihnen nicht das ganze Modul anerkennen, sondern nur die "Prüfung ohne Testat". Das bedeutet, dass Sie die Klausur mit Note anerkannt bekommen, aber noch das Praktikum nachholen müssen, bevor Ihnen die Credit Points gutgeschrieben werden.
  • Modulhandbuch, Prüfungsordnung etc zur PO2019 finden Sie hier: https://www.hochschule-bochum.de/fbm/studieren-im-fachbereich/bachelor/maschinenbau-studienbeginn-ws-2019/.
  • Auch Wirtschaftingenieure tragen die Maschinenbau-Fächer bitte in das Excel-Formular ein, Fächer außerhalb des Maschinenbau-Modulhandbuchs bitte mit Herrn Merchiers klären.

Damit ich die vielen an mich Anfragen möglichst zeitnah bearbeiten kann, biete ich für Anerkennungen i.d.R. keine Sprechstunden an, bei Fragen melde ich mich. Eine Anerkennung zählt wie eine Prüfung, muss dokumentiert sein und wird Teil Ihrer Prüfungsakte. Daher kann ich nur nach vollständig vorliegenden und nachvollziehbaren Unterlagen entscheiden, mündliche Erklärungen "zählen" eh nicht. Bewusst falsche Angaben haben ernste Konsequenzen. Bitte bedenken Sie, dass die Anerkennungsprüfung sehr aufwändig ist und laut PO bis zu 6 Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen dauern darf.

Ich mache keine Beratung wo Sie extern Prüfungen ablegen können, passende externe Hochschulen müssen Sie sich selber anhand der Modulbechreibungen raussuchen! Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt planen, am besten erst mit der jeweiligen Länderbeauftragten und dem int. Office sprechen. 

 


Ausnahmen von der Verriegelung ("Klausursperre" bzw. Voraussetzungen Abschlussarbeit - Bachelor)

Die Prüfungsordnung sieht eine "Verriegelung" von Prüfungen und der Bachelorarbeit vor (d.h. Anmeldung erst nach dem Bestehen bestimmter Prüfungen UND Testate möglich). Die Regeln finden Sie in §7, §9 und §10 bzw §11.

  • In der Prüfungsordnung 2019 gibt es keinerlei Ausnamen zur Verriegelung mehr - hier kann ich nichts für Sie tun!!! (eine Sonderregelung gilt noch für PO-Wechsler - stellen Sie einen Antrag wie unten beschrieben)
  • Auch Ausnahmen von der Sperre zur Anmeldung Praxisphase und Kolloquium sind in der PO 2019 nicht vorgesehen und können daher nicht gewährt werden!
    Wenn Sie noch auf die Ergebnisse der letzten Klausuren warten müssen, fragen Sie Ihre/n Praxisphasen-BetreuerIn ob Sie schon Vorarbeiten für die Praxisphase beginnen können.
    Die Dozenten haben 6 Wochen Zeit die Prüfungsnoten bekannt zu geben. Falls die 6 Wochen um sind sprechen Sie die FachdozentInnen an, ob sie vielleicht vorläufig eine 4,0 eintragen können sofern abzusehen ist, dass Sie die Klausur bestehen werden, wenn das auch nicht geht melden Sie sich bitte bei mir unter Angabe des Prüfungsdatums.
  • Für Ausnahmen NUR für PO-Wechsler:
    Schreiben Sie mir einen knappen formlosen Antrag mit Name, Matrikelnummer und einer tabellarischen Übersicht der Klausuren, die aus den ersten vier Semestern noch offen sind. Geben Sie auch an, ob es sich um einen Zweit- oder Drittversuch handelt. (Siehe unten was ein formloser Antrag ist - hier reicht mir wenn Sie den Antrag ohne Unterschrift als Mail schicken, aber bitte als vernünftig formulierten Antrag!). Fügen Sie eine aktuelle Leistungsübersicht bei! Legen Sie auch dar, wann und (ggf. wo) Sie fehlende Prüfungen abschließen wollen.
    Stellen Sie Ihren Antrag bitte möglichst erst dann, wenn Sie alle Ergebnisse der laufenden Prüfungsperiode erhalten haben (je mehr Klausuren der ersten vier Semester Sie bestanden haben, desto eher kann ich die Ausnahmegenehmigung erteilen. Ich antworte nicht auf "was wäre wenn"-Fragen).
    Die Freigabe erfolgt rein anhand Ihrer absolvierten Prüfungen, bitte schicken Sie mir keine Schilderungen mit persönlichen Härten, Krankheiten, Nebenjobs o.ä.. Bitte sehen Sie auch von Sprechstundenbesuchen zu diesem Thema ab!
    Ich lehne die Ausnahme ab, wenn Sie noch viele Prüfungen der ersten 4 Semester offen haben - bitte schließen Sie dann erst diese Prüfungen ab.
    Ich genehmige Ihnen - sofern zutreffend - nur, dass Sie sich für Klausuren ab dem 5. Semester anmelden dürfen. Einen Bescheid erhalten Sie vom Studienbüro, nicht von mir, dort bekommen Sie Infos wie Sie sich dann tatsächlich anmelden. Zur Anmeldung der Vertiefungsfächer in Praktorg kann ich Ihnen keine Informationen geben, damit habe ich nichts zu tun!!!
    Dies gilt nur für Prüfungen, von der Verriegelung der Praxisphase gemäß §9(2) gibt es keine Ausnahme mehr!

Angleichleistungen (Master)

Angleichleistungen sind erforderlich, sofern Ihr Bachelorstudium weniger als 210 Credit Points aufweist. Studierende mit einem Bachelor-Abschluss außerhalb Deutschlands müssen beachten, wie Ihr Studium durch Uniassist eingestuft wurde (d.h. wenn Ihr Studium äquivalent zu einem 3-jährigem deutschem Bachelor bewertet wurde, entspricht dies nur 180 Credit Points). Ich kann keine Ausnahmen davon machen. Falls Sie unsicher sind, ob Sie Angleichleistungen machen müssen, wenden Sie sich bitte an das International Office bzw. Studienbüro!

Wenn Sie Angleichleistungen machen müssen, dann lesen Sie bitte unbedingt dieses Dokument: Informationen zu Angleichleistungen Master Maschinenbau

Für inhaltliche Fragen zu den Fächern und Beratung zur Integration der Angleichleistungen in den Studienverlauf fragen Sie bitte die StudienfachberaterInnen. Die Ansprechpartnerin für das Entwicklungsprojekt ist Frau Radscheit.
Frau Schnake im international Office bietet Sprechstunden zu den Angleichleistungen an, sie sollte Ihre erste Ansprechpartnerin sein wenn Sie keinen deutschen Bachelor haben!

Studierende, die ihre Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, wird empfohlen als Modul Schlüsselkompetenzen einen Kurs "Deutsch" zu belegen, Informationen erhalten Sie beim ISD bzw. bei Frau Schnake. 

Sie müssen dem Prüfungsausschuss die Angleichleistungen vorlegen. Füllen Sie das folgende Formular aus und senden es mir - zusammen mit einer Kopie des Zeugnis oder Leistungsnachweis Ihres Bachelorstudiums - per Mail zu.
Formular Angleichleistungen Maschinenbau (Zum Download müssen Sie sich vorher in MeineBo anmelden).


Anmeldung Praxisphase und Abschlussarbeit Maschinenbau (Anmeldung Bachelorarbeit oder Masterarbeit)

Informationen zur Praxisphase finden Sie hier: 

Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit anmelden wollen Anmeldung 

  • Suchen Sie eine betreuenden Person (Erstprüfende)
  • Laden Sie das Formular "Anmeldung Abschlussarbeit" von folgender Seite herunter (Spalte rechts bzw. mobil weit unten): 
    https://www.hochschule-bochum.de/studienbueros/uebersicht/mein-studiengang/mechatronik-und-maschinenbau/
  • Füllen Sie bitte die Angaben unter Punkt 1 aus und geben das Formular ins Studienbüro
  • Sprechen Sie Ihrer betreuenden Person über den Titel der Arbeit und die zweitprüfende Person (z.B. jemand aus der Firma, eine Mitarbeitende, eine andere Dozierende).  Ein externer Zweitprüfender muss dieselbe Qualifikation wie Ihr Abschluss haben (d.h. Bachelorabschluss: Mindestens Bachelor, Masterarbeit: Mindestens Master. Doktor, Uni Dipl.-Ing. etc gehen immer).
    Am besten tragen Sie gemeinsam mit der Erstprüfenden das Thema und die Zweitprüfende ein, und unterschreiben dann direkt (auf Seite 2 unter oberhalb des Kastens). Ihre erstprüfende Person kümmert sich darum, dass die die formellen Anforderungen an die Zweitprüfende gecheckt werden (gerahmte Kästen auf S. 2)!  Bitte schicken Sie das Formular nicht an mich, falls meine Unterschrift erforderlich ist meldet sich das Studienbüro automatisch bei mir!
  • Wenn Punkt 3 vollständig ist schickt die Erstprüfende (oder nach Absprache Sie) das Formular ans Prüfungsamt. Sie erhalten dann noch mal eine Bestätigung vom Studienbüro. Schicken Sie diese zur Sicherheit an die Erstprüfende!
    Auf der Bestätigung steht der genaue Abgabetermin. Mit diesem Formular kann Ihre Erstprüfende notfalls eine Verlängerung beantragen.

 


Nachteilsausgleich

Studierende mit chronischer Krankheit oder Behinderungen wenden sich zu Fragen des Nachteilsausgleichs bitte immer zunächst an die Inklusionspartner!

 


Widersprüche

Wenn Sie einen Widerspruch gegen die Bewertung eine Prüfung einreichen möchten, können Sie diesen Widerspruch bitte zu Händen des Prüfungsausschuss Maschinenbau an das Studienbüro schicken.

Ihr Widersprch sollte als formloser Antrag gestellt werden (siehe unten), und eine ausführliche Begründung zum Widerspruch enthalten.

Bitte beachten Sie: Der Prüfungsausschuss kann überprüfen ob eine Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Widerspruchsgründe sind z.B. Baustellenlärm während der Prüfung. Wir prüfen nicht ob eine Prüfung "sehr schwer" war, das ist Ermessen des Dozenten, Beschwerden dazu bitte an den Dekan. Eine nicht objektive Bewertung oder Ungleichbehandlung wäre aber wieder ein Widerspruchsgrund.
Typischerweise führt ein Widerspruch (sofern er berechtigt ist) dazu, dass Sie einen weiteren Prüfungsversuch erhalten, aber nur selten dazu, dass eine Prüfung besser benotet wird. Persönliche Härten sind i.d.R. kein Widerspruchsgrund.

Ein Tipp: Bitte schlafen Sie erst mal über die Sache, überlegen Sie ob es wirklich eine Benachteiligung oder Unregelmäßigkeit gab. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit der DozentIn, oder sprechen Sie den Prüfungsausschuss oder die Studienfachberater zunächst informell an, ob ein formeller Widerspruch sinnvoll erscheint.


Was ist ein formloser Antrag?

Viele Anträge an den Prüfungsausschuss können formlos gestellt werden.
Formlos heißt, dass es kein Formular gibt und keine besonderen Formalitäten eingehalten werden müssen. Formlos heißt aber nicht, dass der Antrag in einer schlodderigen Email abgegeben werden kann!!!

Folgende Informationen sollte der Antrag enthalten:

  • Datum

  • Name und Anschrift des Antragstellers sowie Telefonnummer und @stud.hs-bochum.de E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen

  • Matrikelnummer, Studiengang und WICHTIG(!) Ihre Prüfungsordnungs-Version

  • Aussagekräftiger Betreff

  • Antragstext mit aussagekräftiger Begründung. Beziehen Sie sich möglichst auf konkrete Paragraphen der Prüfungsordnung. Erzählen Sie in der Begründung nicht Ihre persönliche Lebensgeschichte, sondern beziehen sich auf sachliche studienbezogene Argumente. Ein Antrag sollte möglichst präzise und kompakt formuliert sein.

  • Unterschrift.

  • Ggf. Anlagen wie Bescheinigungen etc. Bescheinigungen von außerhalb der Hochschule sollten als Original oder beglaubigte Kopie vorliegen. Fügen Sie möglichst immer einen Leistungsnachweis bei, im Zweifel kann ich da Dinge nachschauen und muss nicht Rückfragen! 

  • Bei "Kleinigkeiten" wie einer Anerkennungsanfrage reicht auch eine Email ohne Unterschrift. In der Regel wird ein Antrag aber als ein Dokument gestellt, d.h. entweder ausgedruckt oder als PDF - Hauptsache mit Ihrer Unterschrift! Den Antrag schicken Sie per Post ans Studienbüro 3 oder (schneller) als PDF in einer Email. Diese Mail muss aber von Ihrer hs-bochum.de-Adresse kommen und sollte in geschlossener Form (d.h. es sollten auch keine alten Emails anhängen) die o.g. Angaben enthalten. 

  • Denken Sie daran: Anträge an den Prüfungsauschuss lösen meist einen Verwaltungsvorgang aus und werden Teil Ihrer Prüfungsakte. 
    Wenn Sie bewusste falsche Angaben machen kann dies entsprechende Konsequenzen haben!

[Quelle: In Anlehnung an TU Braunschweig FG Bau]


Günter Lützig
Vorsitzender
Prof. Dr.-Ing. Günter Lützig
Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau
Friedrich Janzen
Stellvertreter
Prof. Dr.-Ing. Friedrich Janzen
Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau
Mitglieder - Professorinnen und Professoren
Claudia Frohn-Schauf
Prof. Dr. rer. nat. Claudia Frohn-Schauf
Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau
Marcus Kröger
Prof. Dr.-Ing. Marcus Kröger
Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau

Mitglieder - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Dipl.-Ing. (FH) Ute Kilimann, M.Eng.
Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau

Mitglieder - Studentinnen und Studenten

Blum, Hanna
Sassine, Wail


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