Mechatronik
Studienbeginn ab WS 2019/2020
Studierende des Masterstudiengangs Mechatronik erhalten auf dieser Seite grundlegende Informationen rund um ihr Studienprogramm.
Wichtige Links für Studierende
Wichtige Informationen für Studierende
Detaillierte Informationen zum Umfang und Inhalt der Module finden Sie im Modulhandbuch. Stand 09.12.2024
Den Studienverlaufsplan entnehmen Sie bitte der Datei unter der Rubrik Studiengangsprüfungsordnung. Eine Übersicht der aktuellen Wahlfächer finden Sie unter Studienschwerpunkte.
Absolventen*innen eines Bachelorstudiengangs im Umfang von 180 Leistungspunkten müssen zusätzliche Angleichleistungen im Umfang von 30 Leistungspunkten bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachweisen.
Diese 30 Leistungspunkte müssen in folgenden Modulen erbracht werden:
- Modul Entwicklungsprojekt im Umfang von 5 Leistungspunkten.
- Zwei Wahlmodule aus dem Bachelorstudiengang Mechatronik (insgesamt mindestens 10 Leistungspunkte).*
- Ein Wahlmodul aus den Bachelorstudiengängen Maschinenbau oder Mechatronik (mindestens 5 Leistungspunkte).*
- Ein Wahlmodul aus den Bachelorstudiengängen Maschinenbau oder Mechatronik oder Elektrotechnik oder Informatik (mindestens 5 Leistungspunkte).*
- Modul Schlüsselkompetenzen: Lehrveranstaltungen im Bereich Schlüsselkompetenzen im Umfang von mindestens 5 Leistungspunkte.*
* Die Module dürfen nicht im vorhergehenden Bachelorstudiengang belegt worden sein
Ab dem ersten Fachsemesters legen Sie den Schwerpunkt Ihres weiteren Studiums fest.
Zur Auswahl stehen:
- Smart Production
- Electromobility
Sie wählen mind. vier Wahlmodule aus dem Katalog für Smart Production oder Electromobility.
Eine aktuelle Übersicht der Studienschwerpunkte finden Sie hier.
Die Studierenden bearbeiten eigenständig in ihrer Masterarbeit eine einschlägige, ingenieurmässige Themenstellung und stellen die angewandten wissenschaftlichen Methoden und Resultate schriftllich vor.
Im Kolloquium werden die Ergebnisse der Masterarbeit, ihre fachlichen Grundlagen und ihre interdisziplinären und fächerübergreifenden Zusammenhänge so wie die außerfachlichen Bezüge mündlich dargestellt.
Der Arbeitsaufwand für die Masterarbeit inklusive Kolloquium beträgt rund 900 Stunden und ergeben zusammen 30 Leistungspunkte (Masterarbeit 25 Leistungspunkte und Kolloquium 5 Leistungspunkte).
Nach einem schriftlichen Antrag an den Prüfungsausschuss wird man zur Masterarbeit zugelassen.
Voraussetzungen für die Masterarbeit:
- Alle Angleichleistungen müssen bestanden sein.
- Alle Prüfungen des Masterstudiums bis auf eine müssen bestanden sein.
- Alle Testate des Masterstudiums bis auf eines müssen erbracht worden sein.
Nach Abgabe der Masterarbeit findet ein Kolloquium statt. Es handelt sich dabei um eine mündliche Prüfung zur Verteidigung der Arbeit und Abfrage von Inhalten des Studiums.
Voraussetzungen für das Kolloquium:
Alle Angleichleistungen, Prüfungen und Testate des Masterstudiums müssen bestanden bzw. erbracht worden sein. Die Masterarbeit muss mit wenigstens „ausreichend“ (4,0) bestanden worden sein.
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