Studium im Ausland

Im Rahmen Ihres Bachelor- oder Masterstudiums können Sie ein oder zwei Semester an einer unserer ausländischen Partnerhochschulen oder auch an einer anderen Universität im Ausland studieren:

  • Die Seite Partnerhochschulen bietet Ihnen dazu einen Überblick über die ausländischen Kooperationspartner des Fachbereichs und informiert Sie über das Angebot für Bachelor- bzw. Masterstudiengänge, die Möglichkeiten eines Doppelabschlusses und die jeweilige Unterrichtssprache vor Ort.
  • Nutzen Sie darüber hinaus das Beratungsangebot des International Office der Hochschule Bochum und der jeweiligen Ansprechperson im Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau.
  • Weitere Auskünfte gibt es bei Informationsveranstaltungen, bei Gastvorträgen sowie durch Erfahrungsberichte von Studierenden, die bereits an einer Hochschule im Ausland erfolgreich studiert haben.

Gut vorbereitet

Anrechnung der Studienleistungen

Studierende, die ein oder zwei Semester an einer Hochschule im Ausland studieren möchten, sollten die Studienfächer vorab mit der jeweiligen Ansprechperson für die ausländische Partnerhochschule sowie mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Maschinenbau bzw. Mechatronik abstimmen und in einem Anrechnungsantrag (siehe unten) schriftlich festhalten. Der Antrag muss abschließend von der bzw. dem Studierenden, dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und einer Mitarbeiterin des International Office unterschrieben werden.

  • Bitte beachten: Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses führt keine Beratung zu Auslandsaufenthalten durch. Bevor Sie ihn kontaktieren, wenden Sie sich immer zunächst an die Ansprechperson für die jeweilige Partnerhochschule oder für das Zielland.

Studierende des Maschinenbaus füllen bitte zusätzlich zum unten genannten Antragsformular auch das Excel-Formular auf den Seiten des Prüfungsausschusses Maschinenbau aus. Unter „Anerkennungen“ finden Sie ebenso Hinweise, welche Leistungen anerkennungsfähig sind. Senden Sie das Excel-Formular per Email an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Maschinenbau.


Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse

Bei der Bewerbung um einen Studienplatz an einer ausländischen Hochschule muss in der Regel ein Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse eingereicht werden, etwa in Form eines DAAD-Sprachzeugnisses oder einer standardisierten und international anerkannten Prüfung.

DAAD-Sprachzeugnis

Studierende des Fachbereichs Mechatronik und Maschinenbau haben die Möglichkeit, einen Sprachtest (Englisch/Französisch) abzulegen, um ein DAAD-Sprachzeugnis zu erhalten. Der Sprachtest besteht aus den folgenden Bereichen:

  • Leseverstehen (Dauer: 20 Minuten)
  • Hörverstehen (Dauer: 10 Minuten)
  • Schreiben eines Textes zu einem studienrelevanten Thema (Dauer: 20 Minuten)
  • Sprechen (Dauer: ca. 10 Minuten).

Ansprechperson:
OStR Marion Werthebach M.A.


Häufig gestellte Fragen
  • In welchem Semester kann ich im Ausland studieren?     

Im Bachelorstudiengang ist das Auslandsstudium für das fünfte bzw. fünfte und sechste Fachsemester vorgesehen. Im Masterstudiengang dagegen ist es das zweite oder dritte Fachsemester.

  • An welchen ausländischen Hochschulen kann ich studieren?      

Der Fachbereich Mechatronik und Maschinenbau verfügt über eine Reihe von Kooperationen mit Hochschulen im Ausland. Es ist jedoch auch möglich, als "free mover" an einer Hochschule im Ausland zu studieren, mit der keine Kooperation besteht.

  • Ab wann sollte ich mit der Vorbereitung und Organisation beginnen?    

Ungefähr ein Jahr im Voraus sollten Sie damit beginnen, sich zu informieren und sich über die Möglichkeiten sowie die Finanzierung eines Auslandsstudiums zu erkundigen. Sofern notwendig, bleibt dann noch genügend Zeit, in Kursen die Landessprache zu erlernen oder zu verbessern.

  • Wann und wo muss ich mich bewerben?              

An den meisten ausländischen Hochschulen ist das Studium nur zum Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt in der Regel ca. drei Viertel Jahr vor Studienantritt. Dies gilt auch für ein Studium, das erst zum Sommersemester angetreten wird. Das International Office und/oder die bzw. der Koordinator*in für die jeweilige Hochschulkooperation informieren Sie über die Art der Bewerbung, über den Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse und die jeweiligen Fristen.

  • Wie kann ich mein Auslandsstudium finanzieren?

Das International Office der Hochschule Bochum informiert Sie über Stipendien und weitere Fördermöglichkeiten.

  • Wie erfahre ich etwas über die Lebenshaltungskosten vor Ort?

Die meisten ausländischen Hochschulen informieren auf ihren Internetseiten über die Lebenshaltungskosten, die am Hochschulort entstehen. Zahlen aus erster Hand liefern auch die Studierenden der Hochschule Bochum, die dort schon ein oder zwei Semester verbracht haben.

  • Wie gut müssen meine Kenntnisse der Landessprache sein?  

Das International Office informiert Sie über die jeweiligen Voraussetzungen. Generell ist es empfehlenswert, sich schon vor dem Auslandsaufenthalt Grundkenntnisse der Landessprache (zum Beispiel Französisch, Italienisch oder Spanisch) anzueignen. Die ausländischen Hochschulen bieten zudem Sprachkurse während des Aufenthaltes an.

  • Wie finde ich eine Unterkunft?  

In der Regel sind die Hochschulen bei der Organisation der Unterkunft behilflich bzw. geben entsprechende Informationen weiter. Die Reservierung eines Wohnheimplatzes oder die Anmietung einer Wohnung erfolgt in Eigenregie.

  • Wer unterstützt mich vor Ort bei organisatorischen oder inhaltlichen Fragen?     

An der ausländischen (Partner-)Hochschule werden Sie von dem jeweiligen International Office und von der bzw. dem Koordinator*in des jeweiligen Fachbereichs betreut. Sie können diese während Ihres Studiums vor Ort bei Fragen oder Problemen ansprechen.

  • Was muss ich nach meiner Rückkehr an die Hochschule Bochum erledigen?   

Sobald Sie wieder nach Bochum zurückgekehrt sind, reichen Sie Ihre Prüfungsergebnisse, die Sie an der ausländischen Hochschule erhalten haben, im Studienbüro zur Anerkennung ein.


International Office​​​​​​​