Studium und Praktikum im außereuropäischen Ausland
Im Rahmen von PROMOS sollen vor allem Auslandsaufenthalte ermöglicht werden, die nicht durch andere Programme z.B. Erasmus förderbar sind.
Bitte beachten Sie im Vorfeld, dass in der Regel nicht alle beantragten Monate finanziell gefördert werden können. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie im International Office.
Fördermaßnahmen:
- Studienaufenthalte an Hochschulen im außereuropäischen Ausland können mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten gefördert werden.
- Praktikumsaufenthalte im außereuropäischen Ausland sind mit einer Dauer von mindestens sechs Wochen bis zu sechs Monaten förderfähig.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Hochschule Bochum,
1. die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen;
2. den Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind;
3. nichtdeutsche Studierende, die mit dem Ziel eingeschrieben sind, einen Studienabschluss an der Hochschule Bochum zu erwerben.
Für den in 2.) und 3.) beschriebenen Personenkreis sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.