Was ist Erasmus+?
- Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
- In der Hochschulbildung ist Erasmus+ in der erster Linie als ein Austauschprogramm für Studium oder Praktikum bekannt.
- Mit dem ERASMUS+-Mobilitätsprogramm können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden, die Bestandteil des Studiums sind.
Ein ERASMUS+-Auslandspraktikum kann an einer ERASMUS+-Hochschule, in einer Einrichtung oder einem Unternehmen in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei abgeleistet werden.
In der neuen Programmgeneration (2022 - 2027) können auch Praktikas in ausgewählten Ländern außerhalb EU gefördert werden. Für mehr Informationen melden Sie sich im International Office.
An folgenden Einrichtungen können keine Praktika mit ERASMUS+ gefördert werden:
- EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
- Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
Voraussetzungen
- Studierende, die ein vollständiges Studium an der Hochschule Bochum absolvieren
- förderfähig für Bachelor- und Masterstudiengänge ab dem 1. Semester
- Praktikumsdauer zwischen 2 Monaten (60 Tage) und 12 Monaten (360 Tage)
- Vollzeitpraktikum (Vollzeit wird nach landestypischer Arbeitszeit interpretiert)
Förderdauer
- 12 Monate (maximal) im ersten Studienzyklus (Bachelor). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.
- 12 Monate (maximal) im zweiten Studienzyklus (Master). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.
- Die Anzahl der geförderten Monate kann sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Das hängt vom verbügbaren Budget und der Anzahl der Bewerbungen ab (s. hierzu den Menüpunkt Finanzierungsmöglichkeiten).
Fördersätze
- Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzierungsmöglichkeiten.
Bewerbungsfrist
- Spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn müssen die Unterlagen im International Office vorliegen. Hierzu reichen Sie den Antrag auf ein ERASMUS+-Stipendium für ein Praktikum zusammen mit Ihrem Lebenslauf, einem aktuellen Leistungsnachweis und dem Praktikumsvertrag im International Office ein.
Learning Agreement
- Vor Antritt des Auslandspraktikums ist ein Learning Agreement for Traineeship zu erstellen. Unten finden Sie die Vorlage für das Learning Agreement sowie die Anleitung zum Ausfüllen des Learning Agreements.
Versicherung
- Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich für das Ausland extra versichern müssen. Über eine Auslandskrankenversicherung informieren Sie sich am besten zunächst bei Ihrer Krankenkasse. Weiterhin müssen Sie eine Haftpflicht- sowie eine Unfallversicherung abschließen.
- Alle ERASMUS+-Stipendiaten können die DAAD-Gruppenversicherung in Anspruch nehmen https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daad-versicherung-zielland-ausland/.
Europass
- Europass Mobility Document ist eine Bescheinigung, die zusätzlich zum Praktikumszeugnis erstellt werden kann. Insbesondere ist es bei einem freiwilligen Praktikum interessant, das für den Studienverlauf nicht anerkannt werden kann. Es wird vom International Office in Zusammenarbeit mit Ihnen und dem Praktikumsunternehmen beantragt.
Nähere Informationen zum Europass finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.europass-info.de/.
Ansprechpersonen im International Office
FAQ Erasmus+ Praktikum
Die Antworten auf die meist gestellten Fragen bezüglich des Auslandsaufenthalts generell finden Sie hier
Ein ERASMUS+-Auslandspraktikum kann an einer ERASMUS+-Hochschule, in einer Einrichtung oder einem Unternehmen in allen Mitgliedstaaten der EU sowie in Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Türkei abgeleistet werden.
In der neuen Programmgeneration (2022 - 2027) können auch Praktika in ausgewählten Ländern außerhalb EU gefördert werden. Für mehr Informationen melden Sie sich im International Office.
Mit dem ERASMUS+-Mobilitätsprogramm können sowohl Pflichtpraktika als auch freiwillige Praktika gefördert werden, die Bestandteil des Studiums sind.
Das International Office vermittelt keine Praktikumsstellen. Sie müssen den Praktikumsplatz selbst finden.
Einige hilfreiche Informationen, sowie Links zu Programmen, die Praktikumsplätze vermitteln, finden Sie auf der Webseite vom DAAD.
Sie können maximal 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor und Master) im Erasmus+ Programm gefördert werden (unabhängig von der Art des Auslandsaufenthalts: Studium, Praktikum, Kurzzeitaufenthalt). Geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, wie viele Monate/Tage Sie bereits gefördert wurden. Anschließend wird ausgerechnet, welcher Zeitraum Ihnen im Erasmus+ Programm noch zusteht.
Ja. Das Gehalt hat keinen Einfluss auf die Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium.
Hier finden Sie die entsprechende Checkliste
Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie hier.
An der HS Bochum werden maximal 5 Monate pro Semester gefördert.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 250 EUR pro Monat bekommen. Folgende Gruppen der Studierenden können das Top Up beantragen:
- Studierende mit chronischer Erkrankung/Behinderung
- Studierende, die mit Kind(ern) reisen
- Erstakademiker*innen
- erwerbstätige Studierende
Studierende, die mindestens 51% ihrer Reise (Hin- UND Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkhersmittel (Fahrrad, Zug, Bus) reisen, können die Finanzierung der zusätzlichen Reisetage für "Grünes Reisen" beantragen.
Mehr Informationen zu den einzelnen Zusatzförderungen gibt es hier.
Der Versicherungsschutz beim Auslandspraktikum muss mindestens eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung enthalten.
Über die Hochschule Bochum sind Sie NICHT versichert. Klären Sie mit Ihrem Praktikumsunternehmen, ob und welche Versicherungen Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Wenn es nicht vom Unternehmen übernommen wird, müssen Sie sich selbst um den ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.
Ein vollständig ausgefülltes Learning Agreement ist eine der Voraussetzungen für den Erhalt des Stipendiums. Die Vorlage für das Learning Agreement sowie den Leitfaden zum Ausfüllen des Learning Agreements gibt es auf der Webseite des International Office zum Erasmus-Auslandspraktikum (s. oben).
Am Ende Ihres Auslandspraktikums müssen Sie folgenden Unterlagen im International Office einreichen:
- Letter of Confirmation, ausgefüllt vom Unternehmen
- Praktikumszeugnis
- Notenspiegel der HS Bochum mit der Praktikumsanerkennung
- EU-Teilnehmerbericht
Die Anerkennung des Auslandspraktikums wird von Ihrem Studienbüro vorgenommen.
Falls es um ein freiwilliges Praktikum ohne Anerkennung geht, dann informieren Sie das International Office per E-Mail darüber. Der Notenspiegel ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Für den Erhalt der restlichen 20% Ihres Stipendiums müssen Sie einen Online-Teilnehmerbericht (EU-Survey) zu Ihrem Auslandsaufenthalt ausfüllen. Den Link dazu bekommen Sie ein paar Tage nach dem offiziellen Ende Ihres Aufenthalts (laut des Certificate of Stay) per E-Mail.
Es gibt keine formellen Voraussetzungen für das Praktikumszeugnis, das Unternehmen kann es nach eigenem Ermessen erstellen. Alternativ kann der Teil „After the Mobility“ des Learning Agreements ausgefüllt werden.