Was ist Erasmus+?
- Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
- In der Hochschulbildung ist Erasmus+ in erster Linie als ein Austauschprogramm für Studium oder Praktikum bekannt.
- Mit dem Erasmus+-Mobilitätsprogramm können ein- bis zweisemestrige Studienaufenthalte an einer unserer Partnerhochschulen oder ein Auslandspraktikum in einem Mitgliedsland der EU oder in der Türkei gefördert werden. In der neuen Programmgeneration (2022 - 2027) können auch Praktika in ausgewählten Ländern außerhalb der EU gefördert werden. Für mehr Informationen melden Sie sich im International Office.
- Im Rahmen des Erasmus+ Studiums können Sie einen Austauschplatz an einer Gasthochschule bekommen. Zusätzlich werden Sie in der Regel finanziell durch das Erasmus+ Stipendium unterstützt.
- Die Zulassungsbedingungen an den Gasthochschulen sind durch vorher getroffene Abkommen unter den Hochschulen erleichtert. Das bedeutet u. a., dass das Bewerbungsverfahren vereinfacht wird.
Sie interessieren sich für das Auslandsstudium im Erasmus+ Programm?
Sie sollten ungefähr ein Jahr vor dem tatsächlichen Auslandsaufenthalt mit der Planung beginnen.
Sprechen Sie zunächst mit der/dem Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs, um erste Fragen zu klären, wie z B.
- Zu welchem Zeitpunkt meines Studiums ist es sinnvoll, ins Ausland zu gehen?
- Welche Partnerhochschule kommt für mich in Frage?
Detaillierte Informationen zum Anmeldungs- und Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf dieser Webseite oder in der persönlichen Beratung im International Office. Damit alle Fristen eingehalten werden können, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns.
Allgemeine Informationen zum Erasmus+ Studium
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule;
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (ECTS);
- Zahlung eines Mobilitätszuschusses;
- für behinderte Studierende, Studierende mit einer chronischen Erkrankung, Studierende mit Kindern, Erstakademiker*innen sowie erwerbstätige Studierende in begrenztem Maße Sondermittel für die auslandsbedingten Mehrkosten;
- Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt;
- in der Regel Betreuung durch die Gastinstitution bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.
- Studierende, die ein vollständiges Studium an der Hochschule Bochum absolvieren
- förderfähig für Bachelor- und Masterstudiengänge ab dem 1. Semester (andere Voraussetzungen können in den Fachbereichen für die Einteilung der Erasmus+ Plätze gelten)
- Aufenthaltsdauer zwischen 2 Monaten (60 Tage) und 12 Monaten (360 Tage)
- 12 Monate maximal im ersten Studienzyklus (Bachelor). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.
- 12 Monate maximal im zweiten Studienzyklus (Master). Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5 Monate pro Semester.
Die Anzahl der geförderten Monate kann sich von Jahr zu Jahr unterscheiden. Das hängt vom verbügbaren Budget und der Anzahl der Bewerbungen ab (s. hierzu den Menüpunkt Finanzierungsmöglichkeiten).
Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzierungsmöglichkeiten.
- SCHRITT 1: Bewerbung um einen Erasmus+ Platz - ist einmal pro Jahr möglich, in der Regel am 01.02. - 15.03 eines jeden Jahres für das daraufkommende Winter- UND Sommersemester. Die genauen Daten für das akademische Jahr 2025/26 werden später auf dieser Seite bekanntgegeben.
Bewerben Sie sich bitte über das Portal SoleMove
Anleitung zur Bewerbung in SoleMove finden Sie unten im Downloadbereich.
- SCHRITT 2: Bewerbung für das Erasmus+ Stipendium - ist möglich nach der Zuteilung eines Erasmus+ Platzes. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester UND das Sommersemester ist immer der 1. Juni eines jeden Jahres. Bewerben Sie sich über das gleiche Portal (loggen Sie sich in SoleMove ein und wechseln Sie zu SoleGrant-Ansicht).
Eine Anleitung zu SoleGrant finden Sie unten im Downloadbereich.
- Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist ein Learning Agreement zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass an der Partnerhochschule pro Semester Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS belegt werden müssen. Für die Studiengänge International Business and Management und International Management erhöht sich die Anzahl der ECTS auf 30 pro Semester.
- In der neuen Erasmus+ Programmgeneration werden sogenannte Online Learning Agreements erstellt und digital ausgetauscht. Die Hochschule Bochum nutzt dafür das Portal SoleMove. Im Downloadbereich finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung des Online Learning Agreements.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Der Krankenversicherungsschutz ist verpflichtend, Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz sind optional.
Sie sind über die Hochschule oder DAAD/Erasmus+ Programm nicht automatisch versichert!
Alle Erasmus+-Stipendiaten können Sie die DAAD-Gruppenversicherung in Anspruch nehmen https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daad-versicherung-zielland-ausland/.
- Nach Beendigung Ihrer Mobilität können Sie sich einen Europass ausstellen lassen. Die Beantragung erfolgt nach Rückmeldung über das International Office. Nähere Informationen zum Europass finden Sie unter dem folgenden Link:
- https://www.europass-info.de/.
FAQ Erasmus+ Studium
Die Antworten auf die meist gestellten Fragen bezüglich des Auslandsaufenthalts generell finden Sie hier
Nein, Sie können nur an den Erasmus+ Hochschulen studieren, mit denen die Hochschule Bochum in Ihrem Studiengang einen Kooperationsvertrag hat. Die Liste der Partnerhochschulen finden Sie hier.
Ein Erasmus+ Aufenthalt sowie die Förderung durch das Erasmus+ Studium ist auch an ausgewählten außereuropäischen Hochschulen möglich. Voraussetzung ist, dass die Hochschule Bochum eine Erasmus-Partnerschaft mit dieser Hochschule hat. Die Partnerhochschulen finden Sie hier.
Ja, Sie können ein Erasmus+ Stipendium beantragen. Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie hier.
An der HS Bochum werden maximal 5 Monate pro Semester finanziell gefördert.
Sie können maximal 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor und Master) im Erasmus+ Programm gefördert werden (unabhängig von der Art des Auslandsaufenthalts: Studium, Praktikum, Kurzzeitaufenthalt). Geben Sie in Ihrer Bewerbung in SoleMove an, wie viele Monate/Tage Sie bereits gefördert wurden. Abschließend wird es berechnet, welcher Zeitraum Ihnen im Erasmus+ Programm noch zusteht.
In der Regel können Sie das Kursangebot für die Incoming Studierenden auf der Webseite der Gasthochschule finden oder Sie bekommen die entsprechende Information nach der Nominierung.
Welche Kurse für Ihren Studienverlauf an der HS Bochum passen und später anerkannt werden können, müssen Sie mit dem/der Auslandsbeauftragten/Prüfungsausschussvorsitzenden VOR dem Auslandsaufenthalt klären.
Ein vollständig ausgefülltes Learning Agreement ist eine der Voraussetzungen für den Erhalt des Stipendiums. Es ist auch eine Absicherung für Sie, dass die ausgewählten Kurse für Ihr Studium an der HS Bochum anerkannt werden.
Das Learning Agreement wird in der Regel digital im Portal SoleMove erstellt und muss VOR dem Beginn des Auslandsaufenthalts vollständig vorliegen. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung des Online Learning Agreements.
Bei einem Erasmus+ Aufenthalt an einer nicht europäischen Partnerhochschule ist es nicht möglich ein Online Learning Agreement in SoleMove zu erstellen. Die PDF-Vorlage für das Learning Agreement bekommen Sie in diesem Fall vom International Office.
In der Regel hat die Gasthochschule einen eigenen Bewerbungsprozess. Nach Ihrer Nominierung durch das International Office, wird sie Sie die Gasthochschule kontaktieren und entsprechend informieren. Es ist wichtig, dass Sie alle Fristen berücksichtigen, da weder das International Office, noch die Kolleg*innen im Fachbereich Einfluss auf die Regelungen der Gasthochschule haben.
In Ihrer Stipendienbescheinigung finden Sie die Liste der Unterlagen, die Sie vor bzw. am Anfang Ihres Auslandsaufenthalts einreichen müssen. Nachdem die Unterlagen bei uns eingegangen sind, bekommen Sie die ersten 80% des Stipendiums.
Die restlichen 20% (taggenau abgerechnet) bekommen Sie nach dem Ende des Auslandsstudiums, nachdem Sie die restlichen Unterlagen eingereicht haben (die Informationen dazu bekommen Sie rechtzeitig per E-Mail).
Die Verlängerung können Sie im International Office per E-Mail spätestens 4 Wochen vor dem Ende des ursprünglich geplanten Auslandsstudiums beantragen. Vorausgesetzt wird die Zustimmung der Gasthochschule. Die Kursauswahl für das neue Semester muss mit dem/der Auslandsbeauftragten im Fachbereich besprochen und im Learning Agreement festgehalten werden.
Vor Antritt des Auslandsstudiums können Sie Ihren Studienplatz und das Stipendium absagen, indem Sie eine Message in SoleMove oder eine E-Mail an international.office(at)hs-bochum.de schicken. Bitte denken Sie daran, Ihre/n Auslandsbeauftragte/n sowie die Gasthochschule zu informieren.
Nach Beginn des Auslandsstudiums bzw. Erhalt des Stipendiums kann die Stornierung nur in Einzelfällen genehmigt werden. Der Abbruch muss umgehend dem International Office der Hochschule Bochum gemeldet werden. Die Entscheidung wird vom DAAD getroffen. Sollte der Abbruch nicht genehmigt werden, müssen muss Sie das erhaltene Stipendium zurückgezahlt werden.
Am Ende Ihres Auslandsaufenthalts müssen Sie folgenden Unterlagen im International Office einreichen:
- Certificate of Stay, ausgefüllt von der Gasthochschule
- Transcript of Records der Gasthochschule
- Notenspiegel der HS Bochum mit den anerkannten Auslandsleistungen
- EU-Teilnehmerbericht
Die Anerkennung der Auslandsleistungen wird von Ihrem Studienbüro unternommen.
Für den Erhalt der restlichen 20% Ihres Stipendiums müssen Sie einen Online-Teilnehmerbericht (EU-Survey) zu Ihrem Auslandsaufenthalt ausfüllen. Den Link dazu bekommen Sie einige Tage nach dem offiziellen Ende Ihres Aufenthalts (laut des Certificate of Stay) per E-Mail.
Grundsätzlich müssen Sie mindestens 20 ECTS im Semester im Ausland erbringen. Für die Studierenden der Studiengänge IBM und MIM erhöht sich diese Anzahl auf 30 ECTS pro Semester.
Sollten Sie weniger ECTS erbringen, wird im Einzelfall entschieden. Ausschlaggebend kann u.a. sein, ob Sie Prüfungen gemacht haben, nicht bestanden haben oder gar nicht erst angetreten sind. Gegebenenfalls müssen Sie einen Teil des Stipendiums zurückgeben.
Nein, diese Stipendien sind nicht kombinierbar.