Auslandsstudium als Freemover

Studierende, die nicht an eine Erasmus+ Partnerhochschule gehen oder keinen Platz an einer Erasmus+ Partnerhochschule erhalten haben, können als sogenannter free mover ein Auslandssemester in Europa absolvieren. 

Zur finanziellen Unterstützung können Sie sich um das BO Auslandsstipendium bewerben. Dieses Stipendium wird über das International Office organisiert und vergeben. Bitte beachten Sie im Vorfeld, dass aufgrund eines geringes Budgets für die Stipendienvergabe in der Regel nicht alle beantragten Monate finanziell gefördert werden können. Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie im International Office.

Fördermaßnahmen:

  • Studienaufenthalte an europäischen Hochschulen können einmalig mit einer Dauer von mindestens einem Monat bis zu sechs Monaten bzw. 1 Semester gefördert werden (finanzielle Förderung s. oben).

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Hochschule Bochum, die einen Studienabschluss an der Hochschule Bochum erwerben.

Ansprechperson

Bewerbungsfrist:

  • 31. Januar 2025 für das SS 2025
    31. August 2025 für das WS 2025/26

Reichen Sie bitte jeweils bis zum angegebenen Termin den Stipendienantrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Learning Agreement:

  • Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes ist ein Learning Agreement zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass an der ausländischen Hochschule pro Semester Kurse im Umfang von mindestens 20 ECTS belegt werden müssen. Für die Studiengänge International Business and Management und International Management erhöht sich die Anzahl der ECTS auf 30 pro Semester.

Fördersätze:

  • Die Fördersätze richten sich nach dem jeweiligen Land, in dem der Auslandsaufenthalt stattfindet. Eine genaue Auflistung finden Sie unter dem Menüpunkt Finanzierungsmöglichkeiten.

BAföG-Leistungen und BO Auslandsstipendium:

  • Der gleichzeitige Bezug von BAföG-Leistungen und vom BO Auslandsstipendium ist möglich. Die Förderung des BO Auslandsstipendiums muss aber vom Studierenden bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG angegeben werden.

Deutschland-Stipendium und BO Auslandsstipendium:

  • Der gleichzeitige Bezug der beiden Stipendien ist nicht möglich.

Auslandsversicherung:

  • Über den DAAD gibt es die Möglichkeit, eine Gruppenversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) abzuschließen. Mögliche Versicherungsleistungen müssen von den Studierenden selbst übernommen werden.

Weitere Informationen:

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen zu einem Auslandsaufenthalt finden Sie hier
  • Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch im International Office zur Verfügung.