Grundsätzliche Fragen zum Auslandsaufenthalt

Kommt ein Auslandsaufenthalt für mich in Frage?

Grundsätzlich ist ein Auslandsaufenthalt während des Studiums für alle Studierende möglich.

Mögliche Optionen sind:

  • Auslandsstudium: für 1 oder 2 Semester an einer europäischen oder außereuropäischen Hochschule.
  • Auslandspraktikum: gibt die Möglichkeit gleichzeitig Berufserfahrungen zu sammeln. Möglich sind ein Pflichtpraktikum, eine Praxisphase sowie ein freiwilliges Praktikum ohne Anerkennung im Ausland.
  • Kurzaufenthalte (Summer Schools, Blended Intensive Programmes usw.): internationale Erfahrungen über einen kürzeren Zeitraum (z. B.  in den Semesterferien).

Ich interessiere mich für einen Auslandsaufenthalt. Was sind meine ersten Schritte?
  • Ungefähr ein Jahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt mit den Vorbereitungen beginnen.
  • Entscheiden: ein Auslandsstudium, -praktikum oder ein kürzerer Aufenthalt im Ausland.
  • Land auswählen. Wichtig sind dabei die Sprachkenntnisse, Interessen und Studienangebote an den jeweiligen Hochschulen.
  • Sich von dem/der Auslandsbeauftragten zu Partnerhochschulen, Fächerwahl, Anerkennung bzw. vom Praxisbeauftragten zu Praktikumsanmeldung und Anerkennung beraten lassen.
  • Sich im International Office zur Bewerbung und zu Finanzierungsmöglichkeiten beraten lassen.

Wer sind meine Ansprechpersonen in Bezug auf Auslandsaufenthalt?

Fragen zu Bewerbung, Nominierung, Finanzierung, allgemeine organisatorische Fragen - das International Office:

Martina Denter - Erasmus+ Mobilitätsstipendium für die Fachbereiche Architektur und Geodäsie, alle Studiengänge der Nachhaltigen Entwicklung, Studiengang International Management, PROMOS-Stipendium für alle Studiengänge, BO Auslandsstipendium für alle Studiengänge

Alevtyna Hnenna - Erasmus+ Mobilitätsstipendium für die Fachbereiche Bau- und Umweltingenieurwesen, Mechatronik und Maschinenbau und Elektrotechnik und Informatik, IBM-Studiengänge, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen; Bewerberportal SoleMove

Fragen zur Kursauswahl, Anerkennung, fachliche Seite des Auslandsaufenthalts – der/die Auslandsbeauftragte im Fachbereich bzw. der/die Prüfungsausschussvorsitzende


Wann sollte ich am besten ins Ausland gehen?

Bachelor: empfohlen im Hauptstudium (ab 5. Semester)

Master: ab dem 1. Semester möglich

WICHTIG: mit dem/der Auslandsbeauftragten im Fachbereich klären, welches Semester im Studienverlauf am besten für den Auslandsaufenthalt passt.


Kann ich nur an einer Partnerhochschule im Ausland studieren?

Studierende, die an eine unserer Partnerhochschulen gehen, bekommen in der Regel einen Erasmusplatz.

Vorteile: Erasmus-Stipendium

     Unterstützung bei der Organisation

     Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule

     Vereinfachung bei der Anerkennung der Auslandsleistungen

Beim Studium an einer Nicht- Partnerhochschule (Freemover) muss der Aufenthalt selbst organisiert werden und evtl. Studiengebühren müssen selbst getragen werden.


Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Mögliche Stipendien sind (verwaltet vom International Office):

  • Erasmus+ für ein Auslandsstudium an einer Partnerhochschule in Europa und ausgewählten Partnerhochschulen außerhalb der EU sowie für ein Auslandspraktikum innerhalb Europas.
  • BO-Auslandsstipendium für ein Auslandsstudium an Nicht-Partnerhochschulen in Europa
  • PROMOS für ein Auslandsstudium und -praktikum im außereuropäischen Ausland.

Weitere Finazierungsmöglichkeiten


Ich beziehe Bafög/Deutschlandstipendium. Kann ich mich trotzdem für eine Förderung im International Office bewerben?

Kombinierbar sind:

  • Auslands-BAföG mit Erasmus, PROMOS und BO-Auslandsstipendium;
  • Deutschlandstipendium mit Erasmus und PROMOS, aber NICHT mit BO-Auslandsstipendium.

Muss ich den Semesterbeitrag an der Hochschule Bochum bezahlen, während ich im Auslandsstudium/-praktikum bin?

Ja, der Semesterbeitrag muss fristgerecht überwiesen werden.

Für die Befreiung von den Kosten für das Semesterticket – den Antrag im zuständigen Studienbüro VOR der Rückmeldung einreichen.

Alternativ können die Kosten nach dem Auslandsaufenthalt über AStA erstattet werden. 


Werden im Ausland erworbene Leistungen für mein Studium an der HS Bochum anerkannt?

Die Anerkennung der Leistungen muss VOR dem Auslandsaufenthalt mit dem/der Auslandsbeauftragten bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden besprochen werden. Die Kursauswahl und Anerkennung wird im Learning Agreement festgehalten. Bis auf die Studiengänge IBM und MIM ist zusätzlich ein Anerkennungsformular erforderlich, das im Studienbüro eingereicht wird.

Die Anerkennung wird nach dem Auslandsaufenthalt durch das Studienbüro unter der Vorlage der Transcript of Records von der Gasthochschule vorgenommen. Detaillierte Informationen zur Anerkennung gibt es im zuständigen Studienbüro.


Muss ich mich für die Prüfungen an der HS Bochum während meines Auslandsaufenthalts anmelden?

Nur in den Studiengängen International Business and Management und International Management muss das Modul “Auslandsaufenthalt” angemeldet werden. 


Brauche ich einen Sprachnachweis für das Auslandsstudium? Wo bekomme ich diesen?

Welche Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden und ob ein bestimmter Sprachnachweis erforderlich ist, hängt von der Gasthochschule ab. In der Regel informiert die Gasthochschule die Studierenden im Rahmen des Bewerbungsverlaufs darüber.

In bestimmten Fällen kann das International Office oder der Fachbereich einen Sprachnachweis erstellen. Weitere Informationen – im International Office.


Wo bekomme ich meine Leistungsübersicht auf Englisch?

In den meisten Studiengängen ist es möglich, englische Leistungsübersichten in der Selbstbedienungsfunktion herunterzuladen. Ansonsten erstellt das International Office die englischen Leistungsübersichten für die Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums an der HS Bochum.


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