Deutsche Sprachkenntnisse für internationale Bewerber - Bachelor Studiengänge

So gut müssen Sie Deutsch sprechen, wenn Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland gemacht haben. Hier die Liste der akzeptierten Nachweise der Deutschkenntnisse:

 

Sprachvoraussetzungen - Bachelor

Studiengang Deutschkenntnisse weitere Sprachen  
Architektur
Bauingenieurwesen und Dual
Nachhaltige Entwicklung
Umweltingenieurwesen
Goethe-Zertifikat B2, telc B2-Zertifikat,
ÖSD B2-Zertifikat, DSH 1, TestDaF 4 x 3, DSD II (B2/C1)
   
Angewandte Informatik CVH
Betriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaft (Verbundstudiengang)
Elektrotechnik
Informatik
Geoinformatik
Maschinenbau
Mechatronik
Mechatronische Systeme CVH
Regenerative Energiesysteme
Vermessung
Wirtschaftsinformatik
Wirtschafts- und Industrieinformatik CVH
Wirtschaftsingenieurwesen:
Bau, Elektrotechnik + Maschinenbau
Wirtschaftsingenieurwesen (Verbundstudiengang)
Goethe-Zertifikat C 1, telc C1 Hochschule,
ÖSD C1-Zertifikat, DSH 2 oder TestDaF 4 x 4
   
KIA + KIS-Studiengänge wie beim entsprechenden Studiengang    
International Business and Management Goethe-Zertifikat C 1, telc C1 Hochschule,
ÖSD C1-Zertifikat, DSH 2 oder TestDaF 4 x 4
und in der gewählten Sprachrichtung:
Sprachtest oder B2-Niveau: Stufe GER B2
 
Clinical Research Management
Ergotherapie
Gesundheitswissenschaften
Gesundheitsbezogene Soziale Arbeit
Gesundheitsökonomie
Hebammenwissenschaft
Logopädie
Management nachhaltiger Innovationen im Gesundheitswesen
Nachhaltiges Management in der Gesundheitswirtschaft
Physiotherapie
Pflege
Pflegewissenschaft
TestDaF 4x4, DSH 2, Goethe-Zertifikat C2, Feststellungsprüfung Studienkolleg, Telc C1 Hochschule, DSD 2, ÖSD-Zertifikat C1    

Bei Vorliegen der Hochschulzugangsberechtigung kann auf Antrag vom Nachweis der Deutschkenntnisse durch eine Sprachprüfung befreit werden, wer

- in Deutschland eine mindestens 2-jährige berufliche Ausbildung abgeschlossen hat;

- ein erfolgreiches Studienjahr in deutschsprachigen Studiengängen erbracht hat;

- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in Deutschland studiert oder arbeitet;

- eine Sprachprüfungsbefreiungsbescheinigung einer anderen Hochschule einreicht