Incoming Lehrende und Mitarbeiter*innen

Aufenthalt internationaler Gastwissenschaftler*innen an der BO

Für Gastgeber: Das International Office möchte die internationalen Gastwissenschaftler*innen angemessen unterstützen. Um Ihnen und Ihrem Gast alle notwendigen Informationen und Unterstützung bieten zu können, bitten wir Sie, Ihre Gäste frühzeitig beim International Office anzumelden, indem Sie das unten stehende Formular ausfüllen und uns zusenden.

Wenn Sie als Gastgeber nicht sicher sind, welche nächsten Schritte unternommen werden sollten, konsultieren Sie den unten stehenden Leitfaden für die Aufnahme von internationalen Gastwissenschaftler*innen.

Vorbereitung

Kontakt herstellen

Wenn Sie einen Aufenthalt an der Hochschule Bochum planen, sprechen Sie diesen zuerst mit dem Fachbereich selber ab. Danach können Sie sich gerne an das International Office wenden, wir helfen Ihnen gerne bei den organisatorischen Fragen Ihres Aufenthalts.

Kontakt:

Alevtyna Hnenna

Raum C0-16a

E-Mail: international.office@hs-bochum.de 

Tel.: +49 234 3210724


Aufenthalt und Einreise

Die Bestimmungen, die für die Einreise nach Deutschland gelten, variieren je nach Staatsangehörigkeit und geplanter Aufenthaltsdauer.

Staatsangehörige von EU/EWR-Staaten benötigen kein Visum für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland.

Angehörige einiger Staaten können für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten ohne Visum einreisen. Während dieses Zeitraums dürfen sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Eine Liste dieser Staaten finden Sie in der Staatenliste zur Visumspflicht auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach der Einreise in Deutschland keinen Aufenthaltstitel für einen längeren Aufenthalt beantragen können und spätestens nach drei Monaten ausreisen müssen. Sollten Sie einen längeren Aufenthalt oder einen Aufenthalt, der zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führt, planen, müssen Sie schon im Heimatland oder Aufenthaltsland ein entsprechendes Visum für Deutschland beantragen. Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise beantragen.

Das Visum können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimat- bzw. Aufenthaltsland beantragen. Bitte beachten Sie, dass das Visumverfahren 4-6 Wochen bis mehrere Monate dauern kann. Deshalb ist es empfehlenswert, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. 


Unterkunft

Hier finden Sie eine Übersicht an möglichen Webseiten, wo Sie nach einer Unterkunft in Bochum suchen können. Wir empfehlen Ihnen die Suche nach einer geeigneten Unterkunft möglichst schnell anzufangen.


Anreise

Die nächstgelegenen Flughäfen sind Düsseldorf und Dortmund. Es gibt direkte Zugverbindungen zwischen Flughafen Düsseldorf und Bochum Hauptbahnhof, die Zugfahrt dauert normalerweise ca. 35-40 Minuten. Die passenden Zugverbindungen sind auf der Seite der Deutschen Bahn zu finden. 

Vom Bochumer Hauptbahnhof erreicht man Hochschule Bochum mit der U-Bahn. Nehmen Sie die Linie U35 (Richtung „Hustadt“) und fahren Sie bis zur Haltestelle „Lennershof“. Der Fußweg zur Hochschule dauert ca. 5-10 Minuten (Video: Fußweg von der U35-Haltestelle "Lennershof" zur Hochschule Bochum)

Weitere Informationen zu den Anfahrten und Gebäuden der Hochschule Bochum finden Sie hier.


Nach der Ankunft

Anmeldung in der Stadt

In Deutschland besteht eine Meldepflicht für alle Personen, die eine Wohnung beziehen. Innerhalb von zwei Wochen nach Einreise oder Umzug müssen Sie sich und alle miteingereisten Familienmitglieder im Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro) Ihres Wohnbezirks anmelden.

Sie können einen Termin für die Anmeldung online ausmachen (Online-Terminvergabe für Bürgerbüro Bochum). Zur Anmeldung sind Ihr Ausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Die Wohnungsgeberbestätigung bekommen Sie von Ihrem Vermieter.

Wenn Sie Unterstützung bei der Anmeldung in der Stadt brauchen, wenden Sie sich an das International Office, wir helfen Ihnen gerne. 

Wenn Sie kürzer als zwei Wochen in Bochum sind, müssen Sie sich hier nicht anmelden.


Visaverlängerung /Aufenthaltserlaubnis

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Einreisevisums müssen Sie beim lokalen Ausländerbüro eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea und den USA, die ohne Visum eingereist sind und einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen, müssen ebenfalls innerhalb von drei Monaten nach der Einreise dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wir empfehlen diesen Antrag so früh wie möglich zu stellen (ca. 8-10 Wochen vor Ablauf).

Sie können einen Termin im Ausländerbüro Bochum per E-Mail oder telefonisch ausmachen.


Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland für Forscher/-innen und begleitende Familienmitglieder in den meisten Fällen verpflichtend. Sie ist notwendig, wenn Sie z. B. einen Aufenthaltstitel beantragen oder einen Arbeitsvertrag abschließen. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche und private. Ob Sie eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abschließen müssen, hängt meistens davon ab, ob Sie in Deutschland beschäftigt sind (mit einem Arbeitsvertrag) oder sich mit einem Stipendium oder anderwärtig finanzieren.

Mehr Informationen über das System der Krankenversicherung in Deutschland finden Sie hier.


Kontoeröffnung

Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Deutschland planen und über kein SEPA-Bankkonto verfügen (SEPA - „Single European Payment Area“), ist es empfehlenswert, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Das ist grundsätzlich bei jeder Bank oder Sparkasse möglich. Für die Eröffnung eines Bankkontos brauchen Sie in der Regel Ihren Pass/Ausweis und Meldebescheinigung der Stadt.

Das International Office kann Sie bei der Eröffnung eines Bankkontos unterstützen.


Vor der Rückreise

Abmeldung im Bürgerbüro
  • Vereinbaren Sie einen Termin für die Abmeldung beim Bürgerbüro und melden Sie sich dort ca. eine Woche vor Abreise ab (wenn Sie kürzer als 2 Wochen in Bochum sind, entfällt die An- und Abmeldung)
  • Kündigen Sie ggf. Ihr Bankkonto
  • Geben Sie den Schlüssel/Transponder der Hochschule Bochum zurück