Informationen für Austauschstudierende - Krankenversicherung

In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Sie als Austauschstudierende(r) auch einen Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung vorlegen müssen, um sich an der Hochschule Bochum einschreiben zu können. Die Immatrikulation ohne Krankenversicherung ist nicht möglich!

In der Regel müssen Sie sich bei einer der deutschen Krankenkassen krankenversichern. Es gibt einige Fälle, in denen die Krankenversicherung Ihres Heimatlandes anerkannt werden kann:

Studierende aus EU-Ländern

Wenn Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie, zusammen mit Ihren anderen Immatrikulationsunterlagen, eine Kopie Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) an das International Office senden. Eine Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Krankenkasse in Ihrem Heimatland klären müssen, welche Leistungen im Ausland übernommen werden.


Studierende aus der Türkei

Wenn Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie vorab bei der Krankenkasse eine Versicherungsbescheinigung (Formular A/T11) beantragen. Diese Bescheinigung ist zusammen mit Ihren anderen Immatrikulationsunterlagen an das International Office zu senden.


Andere Krankenversicherungen aus Ihrem Heimatland

können nur dann anerkannt werden, wenn sie den Mindestleistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. In der Regel reicht die Deckung ausländischer Krankenversicherungen (insbesondere aus Nicht-EU-Staaten) für die Befreiung nicht aus. Sie können dies aber überprüfen lassen, wenn Sie die Bestätigung Ihrer Krankenversicherung an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse senden. Im Falle einer Anerkennung Ihrer Krankenversicherung benötigen wir für Ihre Immatrikulation eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10) von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse. Auf Ihre Anfrage hin, kann diese Meldung von der prüfenden Versicherungsfirma uns direkt zugesendet werden. Für die Hochschule Bochum ist die "Gesonderte Absendernummer"H0000683 anzugeben.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der bekanntesten gesetzlichen Krankenkassen in Bochum.


Wird die Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland nicht anerkannt, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen. In Deutschland gibt es zwei Arten der Krankenversicherung: die gesetzliche und die private.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie jünger als 30 Jahre alt sind und/oder nicht länger als 14 Semester (7 Jahre) studieren, können Sie eine gesetzliche Krankenversicherung für Studierende beantragen. Es kostet monatlich rund 110 EUR (bei allen Krankenkassen). Mit der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie sehr gut abgesichert. Sie deckt fast alles ab, wie Arztbesuche, Behandlungen, Operationen etc.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der bekanntesten gesetzlichen Krankenkassen in Bochum.


Private Krankenversicherung

Die Versicherung können Sie auch bei einer der privaten Krankenkassen in Deutschland abschließen. Die Grundabsicherung der privaten Krankenversicherung kann manchmal günstiger sein, aber Sie sollten Folgendes beachten:

  • Die Deckung solcher Versicherungen kann manchmal eingeschränkt sein.
  • Normalerweise ist eine (Voraus-)Zahlung erforderlich, die später zurückerstattet wird.
  • Die Kosten einer privaten Krankenversicherung hängen von Ihrer Krankengeschichte, Ihrem Alter und den von Ihnen gewählten Leistungen ab.
  • Sobald Sie in Deutschland eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie während des Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Wir empfehlen die Auswahl einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein privater Versicherungsschutz wird nur anerkannt, wenn dieser den Mindestleistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Aus diesem Grund muss eine deutsche gesetzliche Krankenkasse die Anerkennung der privaten Krankenkasse bestätigen.

Im Falle der Anerkennung, muss der gesetzliche Träger eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10) an die Hochschule Bochum senden. Für unsere Hochschule ist die "Gesonderte Absendernummer"H0000683 anzugeben.


Gesetzliche Krankenkassen in Bochum:

Sie können sich aus Ihrem Heimatland an eine der folgenden Krankenversicherungen wenden, um sich rechtzeitig für die Krankenversicherung anzumelden. Sie können erst dann eingeschrieben werden, wenn die Versicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10) an die Hochschule Bochum übermittelt hat. Für unsere Hochschule ist die "Gesonderte Absendernummer"H0000683 anzugeben.

 

Techniker Krankenkasse (TK)

www.tk.de

  • Kontakt:

Querenburger Höhe 200 ; 44801 Bochum

oder

Universitätsstr. 76A ; 44789 Bochum

Berater: marc.rohde(at)tk.de

Anmeldung für die TK Krankenversicherung: www.tk.de/vt/marc.rohde 


DAK Gesundheit

www.dak.de

  • Kontakt: 

Ferdinandstr. 13; 44789 Bochum

Tel: 0 40 325 325 555

https://www.dak.de/dak/kontakt/e-mail-2084522.html#/

Anmeldung für die DAK Krankenversicherung: https://www.dak.de/dak/mitgliedsantrag-2071230.html#/


BARMER

www.barmer.de

  • Kontakt:

Universitätsstr. 48 ; 44789 Bochum

Tel: 0800 333 1010 ; (aus dem Ausland: +49 202 568 333 1010)

service(at)barmer.de

Anmeldung für die BARMER Krankenversicherung: https://www.barmer.de/en