Exchange students welcome

Nominierung

Nominierungsfrist

Wintersemester: 01.05.

Sommersemester: 01.11. 

Wenn Sie als Austauschstudierende(r) an der Hochschule Bochum ein oder zwei Semester im Rahmen einer ERASMUS+ oder anderer Kooperationsvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum und Ihrer Hochschule verbringen möchten, folgen Sie bitte den folgenden Schritten: 

  1. Kontaktieren Sie den/die Fachbereichs-KoordinatorIn Ihrer Hochschule und besprechen Sie ihre Auslandspläne mit ihm/ihr.
  2. Ihre Hochschule wird uns dann eine Nominierung zukommen lassen.
  3. Sobald wir Ihre Nominierung erhalten haben, kontaktieren wir Sie und lassen Ihnen alle Informationen über den Bewerbungsprozess zukommen.  

Bewerbung

Bewerbungsfrist

Wintersemester: 15.05. 

Sommersemester: 15.11.  

Erasmus-Studierende:

Sie bewerben sich über das Online-Portal SoleMoveGenaue Informationen bekommen Sie per E-Mail nach der Nominierungsfrist.

Andere Austauschstudierende:

Sie bekommen die Bewerbungsunterlagen per E-Mail nach der Nominierungsfrist.

 


Einschreibung und Krankenversicherung

Einschreibung und Krankenversicherung

  • Um an der Hochschule Bochum eingeschrieben zu werden, müssen Sie den Semesterbeitrag überweisen. Die Bezahlungsinformationen erhalten Sie per E-Mail vor Ihrer Ankunft. 
  • Eine weitere Voraussetzung ist eine ausreichende Krankenversicherung. Hier finden SIe alle Informationen über die Krankenversicherung. Bitte lesen SIe dies sorgfältig! 

Visum und Aufenthaltsgenehmigung

Visum und Aufenthaltsgenehmigung

  • EU-Bürger: kein Visum notwendig
  • Nicht EU-Bürger: Auf der Seite des Auswärtigen Amts, können Sie rausfinden ob für Sie ein Visum notwendig ist und wie Sie es beantragen können. Sie können in Deutschland nicht mit einem Touristen-Visum studieren. Ein Touristen-Visum kann später nicht in ein Studiums-Visa umgewandelt werden.
  • Wenn Sie länger als drei Monate hier leben, müssen Sie sich in der Stadt Bochum anmelden. Das International Office hilft Ihnen hierbei und vereinbart einen Termin.
  • Ungefähr sechs Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis sollten Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verlängerung beantragen.

  Unser Studien­angebot