Von Rüdiger Kurtz
Am Fachbereich Wirtschaft fand Anfang April ein Workshop der BundesDekaneKonferenz (BDK) Wirtschaftswissenschaften statt. Gemeinsam eingeladen hatten Prof. Dr. Rainer Ziegler, Geschäftsführender Vorstand der BDK Wirtschaftswissenschaften sowie Prof. Dr. Dieter Rüth, Dekan des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum. Thema waren das neue deutsche Akkreditierungssystem sowie die Perspektiven für die Akkreditierung in Deutschland und Europa. Nach der Begrüßung durch Hochschulpräsident Prof. Dr. Jürgen Bock wurde das neue Akkreditierungssystem aus verschiedenen Perspektiven vorgestellt und kommentiert.
Michael Ficker war als Vertreter des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW angereist. Professorin Eva Waller, Vizepräsidentin für Studium und Lehre an der Hoch-schule Bochum, gab die Sichtweise der Vizepräsidentinnen und –präsidenten der Hochschulen des Landes NRW wider. Prof. Dr. Marcelo da Vega, Leiter des Instituts für Bildung und gesellschaftliche Innovation an der Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft in Alfter, war als Vertreter der privaten Hochschulen vor Ort und Dr. Olaf Bartz erläuterte als Geschäftsführer die bisherigen und zukünftig noch anstehenden Tätigkeiten des Akkreditierungsrates.
Am 17.02.2016 hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechtsgrundlage der Akkreditierung als nicht hinreichend legitimiert erachtet und einen Beschluss zur Weiterentwicklung des deutschen Akkreditierungssystems gefasst. Der von den Bundesländern in der Folge geschlossene "Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen" trat am 01.01.2018 in Kraft. Ein Akkreditierungsverfahren erfolgt seither in zwei Schritten: Zunächst beauftragt die Hochschule eine zugelassene Agentur mit der Durchführung einer Begutachtung und der Erstellung eines Akkreditierungsberichts. Anschließend entscheidet der Akkreditierungsrat über die Akkreditierung oder Nicht-Akkreditierung.
"Das neue System verändert die Rollenverteilung und das Zusammenspiel der Beteiligten maßgeblich", so Dr. Olaf Bartz, Geschäftsführer des Akkreditierungsrates. Die Aufgabe der Agenturen besteht nun weniger in der "Prüfung", sondern eher in der unterstützenden Begleitung. Zugleich bleibt vieles beim Alten: Nach wie vor müssen die Hochschulen Selbstberichte verfassen und diese der Agentur und einem Gutachtergremium vorlegen. Wie gewohnt gibt es Vor-Ort-Begehungen durch die Gutachter sowie einen Akkreditierungsbericht.
Die Expertenrunde in Bochum war sich einig, dass das neue Akkreditierungssystem deutliche Veränderungen mit sich bringt. Insbesondere die Vertreter der Hochschulen sprachen ihre Hoffnung aus, dass auf lange Sicht der Aufwand im Vergleich zum vorherigen Verfahren geringer und nicht höher ausfallen werde.
Michael Ficker vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW betonte, dass die Sicherung und Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre nach wie vor vorrangig Aufgabe der Hochschulen sei. "Das neue Akkreditierungssystem sollte nicht als Überwachungssystem gesehen werden", so Ficker: "Vielmehr sollte es die eher abstrakten Begriffe der Qualitätssicherung bzw. Qualitätsentwicklung genauer ausfüllen." Ziel des Ministeriums sei es, den Akkreditierungsprozess schlank zu halten. Als Stichworte nannte Michael Ficker hierzu Bündelakkreditierungen sowie die Verlängerung der Gültigkeit der Akkreditierung auf acht Jahre.
Die Zahl der Akkreditierungsverfahren dürften laut Expertenrunde in diesem Jahr noch verhältnismäßig niedrig sein. Ab 2020 sei dann mit ca. 2.000 Verfahren ein sehr hohes Pensum zu erwarten.