Ohne Betreuerin oder Betreuer von einer Universität können Studierende an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Nordrhein-Westfalen nicht promovieren. Die 21 Fachhochschulen/HAWs in NRW wollen das ändern. Sie planen ein Promotionskolleg, das es forschungsintensiven Professorinnen und Professoren an den HAWs in Land ermöglicht, selbstständig und ohne universitären Partner ihre leistungsstarken Studierenden zur Promotion zu führen.
Grundlage dieses Vorhabens ist das neue Hochschulgesetz NRW, das ein „Promotionskolleg für angewandte Forschung der Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen“ vorsieht. Es soll aus dem bisherigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen, das an der Hochschule Bochum angesiedelt ist.
Nach erfolgreicher Evaluation dieses Kollegs kann ihm das Ministerium das Promotionsrecht verleihen. Ein wichtiger Schritt zur Gründung: Alle NRW-HAWs und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) müssen der Errichtung zustimmen. Diesen geht die Hochschule Bochum jetzt. Ihr Hochschulrat und ihr Senat haben in ihren letzten Sitzungen dazu grünes Licht gegeben.
Damit kann die Hochschule nun eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen. Diese enthält wesentliche Strukturmerkmale des zukünftigen Promotionskollegs NRW. „Mit Geduld und intensiver Überzeugungsarbeit haben es die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in NRW geschafft, den Weg zur Promotion auch ohne universitäre Partner vorzubereiten“, schaut Hochschulpräsident Prof. Dr. Jürgen Bock zufrieden auf diese hochschulpolitische Weiterentwicklung der HAWs. „Möglich wurde dies nicht zuletzt auch, weil an ihnen nicht selten Forschungsthemen im Focus stehen, für die es an Universitäten gar keinen Gegenpart gibt und zum anderen, weil ihr akademisches Niveau in den letzten Jahrzehnten signifikant gesteigert werden konnte. An der Hochschule Bochum verdeutlicht dies etwa die Überführung des Internationalen Geothermiezentrums in ein Fraunhofer-Institut.“