Am 11. Juli hat der Landtag das neue NRW-Hochschulgesetz verabschiedet. Es sieht unter anderem vor, das Graduierteninstitut NRW, das seinen Sitz in Bochum hat, in ein Promotionskolleg zu überführen. Nach einer positiven Begutachtung soll es durch den Wissenschaftsrat das Promotionsrecht bekommen. Grund genug für die Leitungen der Bochumer Hochschulen für angewandte Wissenschaften, diese Regelung nachdrücklich zu begrüßen.
„In den letzten Jahren ist Forschung für die Fachhochschulen immer wichtiger geworden. An der Hochschule Bochum etwa wird auf Feldern wie der Geothermie, der Elektromobilität, der Nachhaltigkeit und der Geoinformatik auf internationalem Niveau geforscht“, erläutert Hochschulpräsident Prof. Dr. Jürgen Bock. „Umso wichtiger ist es, dass unsere Nachwuchsforscherinnen und –forscher die Chance bekommen, reibungsarm und ohne viele organisatorische Hürden die Möglichkeit zur Promotion zu bekommen.“
Auch Prof. Dr. Anne Friedrichs, Präsidentin der Hochschule für Gesundheit, freut die Entstehung des Promotionskollegs außerordentlich, „da unsere Professor*innen, die Mitglied im Graduierteninstitut sind, künftig selbstständig und ohne zwingend notwendige Beteiligung einer Universität Promotionen durchführen können.“ Diese Entscheidung des Landtags sei für die Hochschule für Gesundheit, an der Fächer angeboten werden, die bislang nicht oder nur an ganz wenigen Universitäten in Deutschland zu finden sind, besonders wichtig.
Auch wenn sie als private Hochschulen nicht unmittelbar von den neuen Regelungen profitieren, sehen die Technische Hochschule Georg Agricola und die EBZ Business School die Überführung des Graduierteninstituts NRW in ein Promotionskolleg als positives Signal für alle nordrhein-westfälischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
„Das neue Hochschulgesetz ist für die staatlich refinanzierten Hochschulen eine sehr gute Grundlage für eine erfolgreiche Zukunftsgestaltung“, sagt Prof. Dr. Jürgen Kretschmann, Präsident der Technischen Hochschule Georg Agricola (THGA). „Insbesondere das Promotionsvorrecht der Universitäten zu relativieren, ist für uns ein wichtiger, längst überfälliger Schritt, der das akademische Ansehen von Fachhochschulen und ihre Rolle als Innovationsmotor in NRW stärker würdigt.“
„Fachhochschulen haben sich inzwischen in der deutschen Forschungslandschaft erfolgreich etabliert. Es ist daher konsequent, die Fachhochschulen durch ein eigenes Promotionsrecht bei deren Weiterentwicklung zu unterstützen“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Armin Just, kommissarischer Rektor der EBZ Business School. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um Promotionen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Fachhochschulen, die sich von den Disziplinen und vom Grad der Anwendungs- und Praxisorientierung von denen an Universitäten unterscheiden, zu fördern und damit das deutsche Wissenschaftssystem zu stärken, so Prof. Dr.-Ing. Armin Just weiter.
Weitere Stellungnahmen und Informationen zu neuen Hochschulgesetz bieten eine Pressemitteilung des MKW NRW und die Pressemitteilung der Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.