- Akkreditierung und Entwicklung von Studiengängen
- Digital- und Hybridlehre
- Gremienbetreuung und Wahlen
- Eintragung von studentischen Vereinigungen (Hochschulgruppen)
- Kapazitätsangelegenheiten; Ermäßigung der Lehrverpflichtung
- Hochschulsatzungsrecht; Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft
- Organisations- und Personalentwicklung
Gruppenverzeichnis der Hochschule Bochum
Rechtlicher Rahmen
Studentische Vereinigungen (Hochschulgruppen) im Sinne des § 53 Abs. 3 HG NRW haben die Möglichkeit, sich in das sog. Gruppenverzeichnis eintragen zu lassen.
Die Vereinigungen sind mit ihrer Eintragung berechtigt, über ihre Vorsitzenden Anträge im Hinblick auf Angelegenheiten ihrer Hochschulgruppe zu stellen. Sie sind zudem berechtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten Räumlichkeiten und/oder Außenflächen der Hochschule zu nutzen.
Das Nährere zur Eintragung (inkl. deren Voraussetzungen), das weitere Verfahren sowie die Rechte und die Pflichten, die mit der Eintragung entstehen, ist bzw. sind in den “Richtlinien für die Eintragung von studentischen Vereinigungen (Hochschulgruppen) in das Gruppenverzeichnis der Hochschule Bochum” vom 7. November 2024 festgeschrieben. Das Regelwerk und weitere Materialien, die für einen Antrag auf Eintragung in das Gruppenverzeichnis unterstützend genutzt werden können, stehen zum Downlaod zur Verfügung.
Um in dem Verzeichnis zu verbleiben, ist eine regelmäßige Rückmeldung unter Einhaltung vorgegebener Fristen erforderlich. Im Zusammenhang mit der Rückmeldung sind zudem bestimmte Angaben zu machen bzw. Unterlagen einzureichen.
ACHTUNG!
Es erfolgt KEINE besondere Mitteilung über oder Erinnerung an eine anstehende Rückmeldung.
Eingetragene Hochschulgruppen
- Wintersemester 2024/2025
keine