Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Bochum ist:
Sprechstunde:
Die Aufgabe der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten an der Hochschule Bochum besteht darin, auf die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern gezielt hinzuwirken. Dabei achtet sie darauf, das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes, des Hochschulgesetzes und die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW umzusetzen. Konkret heißt dies: Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte ist an Berufungsverfahren beteiligt und hilft in Gremien wie dem Präsidium mit, die Position von Frauen zu stärken.
Ziel: Gleichstellung
Die Hochschule Bochum hat sich wichtige Ziele in der Gleichstellungsarbeit gesetzt. Als familiengerechte Hochschule will sie die Vereinbarkeit von Familienpflichten und Beruf bzw. Studium erleichtern. Die Erhöhung des Frauenanteils bei Lehrenden und Studierenden soll durch vielfältige Maßnahmen erreicht werden: durch eine proaktive Rekrutierung von Bewerberinnen, neue Studienangebote, Nachwuchsförderung, Öffentlichkeitsarbeit u. v .a. m. Die Hochschulleitung betrachtet die Chancengleichheit von Männern und Frauen als Querschnittsaufgabe, die bei allen wichtigen Entscheidungen und Verwaltungsprozessen eine Rolle spielt. Verantwortlich für die Durchsetzung von Chancengleichheit sind besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Führungspositionen.
Auf unseren Web-Seiten können Sie sich über die Arbeit des Gleichstellungsbüros informieren. Sie finden hier die Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Hinweise auf aktuelle Projekte und Maßnahmen. Außerdem finden Sie ein Informationsangebot rund um das Thema Gleichstellung.
Ein geschichtlicher Streifzug durch die Entwicklung der Gleichstellung an der Hochschule Bochum.