Rechtlicher Hinweis zur Führung ausländischer Doktorgrade

Prof. Dr. Herbert Schmidt hat am  Illinois Institute of Technology den akademischen Grad "Doctor of Philosophy" erworben, abgekürzt Ph.D. In Anwendung der  begünstigenden Regelung gemäß Ziffer 4 der „Grundsätze für die Regelung der Führung ausländischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen" vom 14.4.2000, mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.09.2001 i.d.F. vom 26.06.2015, kann für diesen Grad in Deutschland ohne zusätzliche explizite Anerkennung "anstelle der im Herkunftsland zugelassenen oder nachweislich allgemein üblichen Abkürzung[en] die Abkürzung "Dr." [jeweils] ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung" geführt werden, "sofern die verleihende Einrichtung von der "Carnegie Foundation for the Advancement of Teaching" als "Research University (high research activity)" oder als "Research University (very high research activity)" klassifiziert ist". Dabei ist zu beachten, dass mit dem 2015er Bericht der Carnegie Foundation die folgende  Klassifizierung für Promotionsprogramme eingeführt wurde:

  • R1: Doctoral Universities – Highest research activity
  • R2: Doctoral Universities – Higher research activity
  • R3: Doctoral Universities – Moderate research activity

Das Illinois Institute of Technology wird  im 2015er Bericht als "R2: Docotoral Universities - Higher research activity" eingestuft, und der erworbene Abschluss ist damit für die oben zitierte begünstigende Regelung qualifiziert.

Die Wahl, den äquivalenten deutschen Titel zu führen statt des ursprünglich erworbenen ist in der Hoffnung begründet, hierdurch etwaige Verwechslungen zu vermeiden, bspw. mit dem teilw. auch als PD abgekürzten Grad eines Privatdozenten (Priv.-Doz.).

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