Fördermöglichkeiten
Die Finanzierung einer Weiterbildung muss keine Hürde sein! Es gibt zahlreiche Förderprogramme, Stipendien und Zuschüsse von Bund, Ländern und privaten Institutionen. Ob Bildungsschecks, Steuererleichterungen oder individuelle Förderungen – wir helfen Ihnen, die passende Unterstützung zu finden. Investieren Sie in Ihre Zukunft mit den richtigen Fördermöglichkeiten!
Bildungsurlaub (AWbG)
Einen Anspruch auf sog. Bildungsurlaub an 5 Arbeitstagen im Kalenderjahr gemäß Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) haben Arbeiter*innen und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Die Freistellung von der Arbeit kann zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen erfolgen.
Die Abteilung Weiterbildung der BO Akademie ist eine staatlich anerkannte Weiterbildungseinrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen auf der Homepage des MKW NRW
Liste der anerkannten Bildungseinrichtungen der Bezirksregierung Arnsberg
Hinweis: Auf Anfrage ist u. U. auch die Beantragung der Anerkennung durch andere Bundesländer möglich. Dafür ist unbedingt eine frühzeitige Anfrage des Teilnehmenden erforderlich, da für Anträge bei den jeweiligen Behörden mehrwöchige Fristen zu beachten sind.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium fördert Fachkräfte unter 25 Jahren, die eine abgeschlossene Ausbildung haben und eine berufsbegleitende Weiterbildung oder ein berufsbegleitendes Studium anstreben.
Bildungsscheck NRW
Der Bildungsscheck NRW wurde zum 30. Juni 2024 eingestellt. Die Landesregierung plant jedoch, im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW weiterhin flexible Unterstützung für die berufliche Weiterbildung anzubieten. Ein neues Förderprogramm, finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds, soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 eingeführt werden. Details zu diesem Nachfolgeprogramm werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Steuerliche Absetzbarkeit
Finanzielle Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen können nach §9 Abs. 6 Einkommenssteuergesetz (EStG) in den meisten Fällen als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern die Weiterbildung beruflich veranlasst ist (und die Aufwendungen subjektiv getätigt werden). Das gilt für anfallende Kosten, wie Anmeldegebühren, sowie Fahrt- und Übernachtungskosten.
Weitere Informationen auf der Homepage der Finanzverwaltung NRW