Nachhaltigkeitsreporting
Informationen
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hätten schrittweise ab 2024 rund 15.000 Unternehmen in Deutschland zu einer standardisierten CSR-Berichterstattung verpflichtet werden sollen. Zwar möchte die EU-Kommission gemäß dem Entwurf des Omnibus-Pakets zur Nachhaltigkeit den Anwendungsbereich deutlich reduzieren. So soll nach dem Vorschlag der EU-Kommission die Berichtspflicht (nur) noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gelten. Allerdings würden selbst nach dieser Reduzierung rd. 3.000 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig bleiben. Zudem bleibt abzuwarten, wieweit der Anwendungsbereich tatsächlich reduziert wird. Einige nicht berichtspflichtige Unternehmen werden sich auch für die freiwillige Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts entscheiden.
Darüber hinaus sind nicht unter die unmittelbare Berichtspflicht fallende Unternehmen regelmäßig indirekt von den Berichtspflichten betroffen, z.B. in Form von Anfragen von Kunden, Banken und weiteren Geschäftspartnern (sog. Trickle-Down-Effekt). Entsprechend müssen auch nicht unmittelbar berichtspflichtige Unternehmen in der Lage sein, über bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte Auskunft zu geben, wobei der Umfang dieser Auskunftspflicht nach dem Vorschlag der EU-Kommission auf den des freiwilligen Berichtstandard für kleine Unternehmen begrenzt werden soll (VSME).
Nichtfinanzielle Aussagen und Kennzahlen gewinnen trotz der sich ggf. ergebenden Reduzierungen künftig wesentlich an Bedeutung. Die nichtfinanziellen Aussagen und Kennzahlen müssen zudem ähnlichen Qualitätsstandards genügen wie die Kennzahlen der Finanzberichterstattung. Ökologische und soziale Auswirkungen müssen künftig gründlicher als bisher und jährlich vergleichbar auf Zielgrößen bezogen, berechnet und begründet werden.
Im Vergleich zur bisherigen Berichtspflicht nach §§ 289b ff., 315b f. HGB wird der Kreis der Unternehmen, die künftig (unmittelbar oder mittelbar) berichten müssen, (trotz der Reduzierung des ursprünglich angedachten Anwendungsbereichs) erheblich erweitert. Zukünftig ergeben sich in Abhängigkeit der Wesentlichkeit Angabepflichten zu sechs Umweltzielen der EU für diese Unternehmen (1. Klimaschutz, 2. Klimaanpassung, 3. Wasser- und Meeresressourcen, 4. Kreislaufwirtschaft, 5. Umweltverschmutzung, 6. Biologische Vielfalt und Ökosystem). Zusätzlich sind – wiederum in Abhängigkeit der Wesentlichkeit – Angaben zu sozialen Aspekten (1. Eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette, 3. Gesellschaft, 4. Kundinnen und Kunden) und Aspekten der Unternehmensführung (Governance) obligatorisch.
Das weiterbildende Zertifikatsstudium „Nachhaltigkeitsreporting“ der Hochschule Bochum vermittelt die wesentlichen Kompetenzen für folgende Aufgaben:
- Grundlagen der CSRD, ESG und GRI auf die jeweils eigene Berichterstattungspraxis übertragen
- Beurteilung und kritische Reflexion von Optionen bezüglich Prüfung der CSR-Berichterstattung
- Lösungsorientierter Umgang mit heterogenen Ansprüchen entlang der Triple-Bottom-Line
- Integration regulatorischer Vorgaben in die Berichterstattung (insbesondere ESRS und EU-Taxonomie)
- Verknüpfung der berichtsrelevanten Arbeitsbereiche (Materialität, Stakeholderdialog, Offenlegungspolitik, Datenbankmanagement)
- Steuerung betrieblicher Nachhaltigkeitsrisiken (Controlling, Risikomanagement)
- Einsatz der Berichterstattung für die betriebliche Informations- und Kommunikationspolitik
- Entscheidungsorientierte Analyse von Rückwirkungen der externen Bewertung und Prüfung
Zertifikat auf Masterniveau
Die Teilnehmenden erwerben mit dem Zertifikatsabschluss auf Masterniveau (Stufe 2 des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse) die Befähigung zur Steuerung von Betrieben in der Nachhaltigkeitstransformation.
Der Gesamtumfang des weiterbildenden Zertifikatsstudiums „Nachhaltigkeitsreporting“ entspricht fünf Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Das entspricht 150 Stunden inklusive individueller Vor- und Nachbereitung.
Die Abschlussprüfung wird als mündliche Online-Prüfung durchgeführt. Wer das weiterbildende Zertifikatsstudium „Nachhaltigkeitsreporting“ erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Zertifikat der Hochschule Bochum gemäß § 62 Abs. 4 des Hochschulgesetzes NRW, das die erfolgreiche Teilnahme und Prüfung unter Angabe der jeweils erzielten Abschlussnote sowie der ECTS-Leistungspunkte bescheinigt.
3.990,- EUR (inkl. USt) pro Person
24 Plätze
Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des weiterbildenden Zertifikatsstudiums „Nachhaltigkeitsreporting“ ist mindestens ein erster Studienabschluss (Bachelor) an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes (bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule) oder der Nachweis einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation.
Interessierte übermitteln der Hochschule Bochum im Zuge der Online-Anmeldung (s. u.) ihre Kontaktdaten. Die Hochschule benötigt zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses oder den Nachweis einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation. Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten zum Zeitpunkt der Anmeldung erhalten Bewerberinnen und Bewerber, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, den Teilnahmevertrag und eine Zahlungsaufforderung für das Teilnahmeentgelt. Nach dem Zahlungseingang und dem Vertragsschluss wird die Anmeldung im weiterbildenden Zertifikatsstudium durch die Hochschule Bochum verbindlich bestätigt.
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zertifikatsstudium-nhr(at)

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Die Entwicklung dieses Angebots wurde durch das Cluster Wissenschaftliche Weiterbildung der Hochschulallianz Ruhr unterstützt.