Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hochschule (HS) Bochum hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.hochschule-bochum.de bzw. www.hs-bochum.de (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
- Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
- Erstellt am: 25.09.2019
- Zuletzt geprüft am: 11.09.2020
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
- In den Webauftritt eingebundene Videos
Gründe:
- Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
- Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
Barrierefreie Alternativen:
- Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice. Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Prüfungsbüro. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die allgemeinen Kontaktinformationen.
- Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Untertitel lassen sich einblenden, sofern für das jeweilige Video die Untertitelfunktion verfügbar gemacht wurde.
Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der Hochschule Bochum
- Auf der Webseite "Inklusive Hochschule" finden Sie eine Vielzahl von Angeboten der HS Bochum, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links und Ansprechpersonen.
- Informationen in Leichter Sprache sind derzeit (Sept. 2020) in Arbeit.
- Benjamin Thomas, InklusionsPartner der Hochschule, hat für Lehrende eine Handreichung "Hinweise für eine barrierefreie Lehre in Corona-Zeiten für Studierende mit besonderem Unterstützungsbedarf" (pdf-Datei) erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt:
- Dezernat 3, Hochschulkommunikation
- presse(at)
hs-bochum.de , Telefon: +49 (0) 234 32-10702
Feedback:
Wenn Sie Kontakt zur HS Bochum aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unsere allgemeinen Kontaktinformationen.
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort "Barrierefreiheit" an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (§10d, Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BBG) einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des BBG zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf