Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit

Die Hochschule (HS) Bochum hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.hochschule-bochum.de bzw. www.hs-bochum.de (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

  • Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
  • Erstellt am: 25.09.2019
  • Zuletzt geprüft am: 11.09.2020

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos

Gründe:

  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle von nicht bar­ri­e­re­frei­en Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an den Stu­die­ren­den­service. Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Prü­fungs­büro. Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die allgemeinen Kontaktinformationen.
  • Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Untertitel lassen sich einblenden, sofern für das jeweilige Video die Untertitelfunktion verfügbar gemacht wurde.

Weiterführende In­for­ma­ti­onen zur Bar­ri­e­re­frei­heit an der Hochschule Bochum

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Bar­ri­e­re­frei­heit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Feedback:

Wenn Sie Kontakt zur HS Bochum aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte unsere allgemeinen Kontaktinformationen.

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort "Bar­ri­e­re­frei­heit" an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik (§10d, Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BBG) einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des BBG zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf

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