Gremien

AStA

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist die vom Studierendenparlament (StuPa) gewählte Vertretung der Studierendenschaft. Er setzt Beschlüsse des StuPa um und verwaltet die laufenden Geschäfte und den Haushalt.

Besondere Verantwortung hat der AStA-Vorstand. Er ist zuständig für den organisatorischen Geschäftsablauf und Personalangelegenheiten.

Der Vorsitzende übt die Rechtsaufsicht über den AStA und das StuPa aus, hält u.a. auf jeder StuPa-Sitzung einen Tätigkeitsbericht und schlägt beispielsweise dem StuPa Kanditat*innen für die Mitglieder des AStA vor.

Der Finanzreferent ist verpflichtet, den  Überblick über den vom StuPa beschlossenen Haushaltsplan zu behalten und er achtet darauf, dass der AStA den Haushalt nach gesetzlichen Regeln bewirtschaftet. Ihm kommt damit eine große finanzielle Verantwortung zu, da der Haushalt durch das Semesterticket und dem von jedem Studierenden zu bezahlenden AStA Beitrag (16 € je Semester) einen Gesamtumfang von fast 3 Mio. €. hat.

Der AStA gliedert sich in verschiedene Referate. Die Themenschwerpunkte und Organisation der Referate unterscheiden sich je nach gewähltem AStA.

Sitzungstermine & Protokolle sind jederzeit im AStA-Büro einsehbar und auf dem Reiter AStA-Sitzungen auf unserer Homepage!

Stellungnahme des AStA 

​​​​​​​StuPa

Aufgabe:
Satzung der Studierendenschaft der Hochschule Bochum
§6.2 Aufgaben des Studierendenparlaments
Das Studierendenparlament bestimmt in der Regel die Leitlinien für die Vertretung der Interessen der Studierendenschaft der Hochschule Bochum.
In die Zuständigkeit des Studierendenparlaments fallen insbesondere:
(1) Beschlüsse über Richtlinien zur Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft
(2) Beschlüsse in fachbereichsübergreifende Angelegenheiten der
Studierendenschaft
(3) Beschluss und Kontrolle des Haushaltes in Form von vorläufigen, monatlichen und abschließenden Haushaltsplänen pro Jahr
(4) Beschluss eines Arbeitsprogramms
(5) Einsetzen und Auflösen von Kommissionen, Ausschüssen und Arbeitskreisen, die
das Parlament direkt unterstützen, sowie Wahl und Aufsicht über deren
Mitglieder
(6) Meinungsbildung der Studierendenschaft zum Beispiel durch
• die Organisation von thematischen Veranstaltungen,
• das Durchführen von Umfragen,
• das Erarbeiten von Positionspapieren oder
• die Einberufung einer Vollversammlung
(7) Beschluss über Satzungsänderungen
(8) Erlassen, Ändern und Aussetzen von Ordnungen.
(9) Entlastung der AStA-Vorstandes

Termine & Sitzungsprotokolle

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