Sowohl an der HS Gesundheit als auch an der HS Bochum ist mobiles Arbeiten (dies umfasst das „Home Office“) durch Dienstvereinbarungen (DV) geregelt. Die DV der HS Bochum wird zukünftig für die gemeinsame Hochschule gelten. In vielen Punkten sind sich die Regelungen beider DVs sehr ähnlich, Abweichungen gibt es beim Umfang und beim Verfahren. Wir gehen derzeit davon aus, dass sich bereits heute die gelebte Realität der mobilen Arbeit an beiden Hochschulen im Rahmen der DV der HS Bochum bewegt.
Die DV der HS Gesundheit ermöglicht theoretisch einen Umfang mobiler Arbeit von 80% der regelmäßigen Arbeitszeit, die DV der HS Bochum einen Umfang von 60%. Beim Verfahren besteht bei der DV der HS Gesundheit kein Antrags- und Dokumentationserfordernis zur Teilnahme an der mobilen Arbeit, die DV der HS Bochum enthält hierzu detaillierte Vorgaben.
Ab dem 01.01.2025 ändert sich für die Mitarbeitenden, die heute an der Hochschule Bochum beschäftigt sind, nichts.
Die Mitarbeitenden, die derzeit bei der HS Gesundheit beschäftigt sind, arbeiten nach dem Übergang der Beschäftigungsverhältnisse in Abstimmung mit den und mit Zustimmung der jeweiligen Vorgesetzten zunächst weiter nach ihren bisher getroffenen Vereinbarungen für mobiles Arbeiten. Unverzüglich nach dem Übergang der Beschäftigungsverhältnisse wird von den Vorgesetzten und den Beschäftigten die Abstimmung und Vorbereitung zum Antragsverfahren zur mobilen Arbeit nach der DV der HS Bochum aufgenommen. Spätestens jedoch, wenn die organisatorische Neuzuordnung sowie der Vorgesetztenwechsel abgeschlossen ist. Die Verwaltung stellt im erforderlichen Umfang die notwendigen Kurse (z.B. E-Learning und sichere Arbeitsplatzgestaltung) bereit.
Es wird angestrebt, dass Schulungen und Bearbeitung der Anträge bis spätestens zum 30.04.2025 abgeschlossen werden können, damit ab dem 01.05.2025 alle Teilnehmenden an der mobilen Arbeit unter einheitlichen Voraussetzungen arbeiten.
Abweichend von dem oben beschriebenen Prozess kann es für die Beschäftigten beider Hochschulen aufgrund der besonderen Situation des Zusammenschlusses eine dienstliche Notwendigkeit sein, dass zu Beginn des Jahres 2025 z.B. aufgrund von Kennenlern- und Einarbeitungsterminen innerhalb der Teams mehr in Präsenz gearbeitet wird als vereinbart. Hierzu erfolgt eine Abstimmung mit den jeweiligen Vorgesetzten.
Das Thema Homeoffice steht in engem Zusammenhang mit dem Thema flexible Arbeitszeit, An der HS Bochum ist die Teilnahme an der flexiblen Arbeitszeit Voraussetzung für die Teilnahme am mobilen Arbeiten. Die DV der HS Bochum wird zukünftig für die gemeinsame Hochschule gelten.
Umgesetzt wird die Teilnahme an der flexiblen Arbeitszeit durch eine Excel-Datei zur Selbsterfassung der (Vertrauens)-Arbeitszeit, diese Datei ist an beiden Hochschulen nahezu identisch. Die Beschäftigten, die derzeit bei der HS Gesundheit beschäftigt sind, erhalten diese Datei für 2025 noch - ohne Antragstellung - vom Personaldezernat der HS Gesundheit und arbeiten nach dem Übergang der Beschäftigungsverhältnisse zunächst weiter nach ihren bisher getroffenen Vereinbarungen für die flexible Arbeitszeit. Zudem müssen die Beschäftigten, die derzeit bei der HS Gesundheit beschäftigt sind, einen Antrag für die flexible Arbeitszeit stellen. Dieser Antrag ist integriert in den Antrag für das mobile Arbeiten (s.o.)
Ab dem 01.01.2025 ändert sich für die Mitarbeitenden, die heute an der Hochschule Bochum beschäftigt sind, nichts.
Es wird angestrebt, dass die Bearbeitung der Anträge bis spätestens zum 30.04.2025 abgeschlossen werden können, damit ab dem 01.05.2025 alle Teilnehmenden an der flexiblen Arbeitszeit unter einheitlichen Voraussetzungen arbeiten.