Die Studierenden der Hochschule Bochum sind aufgerufen, die studentischen Vertreterinnen und Vertreter für den Senat, die Fachbereichsräte sowie die Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte zu wählen.
Von neun bis 15 Uhr liegen auf der Mensa-Empore die Stimmzettel aus mit den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten aus der Gruppe der Studierenden. Die Vorlage des Studierendenausweises genügt, um die Stimmzettel zu erhalten. Studentische Mitglieder haben in den Gremien eine Amtszeit von einem Jahr (Beginn: 1. März 2023).
Die Liste der engagierten Kommilitoninnen und Kommilitonen, die sich zur Wahl stellen, ist zu finden unter www.hs-bochum.de/wahlen (PDF „Zugelassene Wahlvorschläge“). Weitere Informationen zum Wahlprozedere verrät das PDF „Wahlbekanntmachung“. Das Wahlbüro hofft auf eine rege Wahlbeteiligung.
Der Senat ist ein zentrales Organ der Hochschule und hat gemäß Hochschulgesetz folgende Aufgaben:
- Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Präsidiums und Empfehlung ihrer Abwahl gegenüber dem Hochschulrat;
- Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Präsidiums;
- Erlass und Änderung der Grundordnung, von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule;
- Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung mit dem Ministerium, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und die zentralen Betriebseinheiten. S. www.hochschule-bochum.de/senat
Durch ihre Wahl können die Studierende das Handeln der Hochschule mitbestimmen.