Der Lenkungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11. Regelungen beschlossen, die die Nebenbeschäftigungen von Mitarbeitenden der HS Gesundheit betreffen. Anträge auf Nebenbeschäftigungen, die den Zeitraum ab 01.01.2025 betreffen, werden an der HS Gesundheit bis zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses weiterhin nach den geltenden Regeln geprüft und bearbeitet. Vor dem 01.01.2025 erteilte Genehmigungen gelten fort. Genehmigungen können widerrufen werden, wenn sich eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen ergibt.