23 Jan. 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Jahr wird für alle Beschäftigten der Hochschule Bochum am
- Rosenmontag, 20. Februar 2023,
ab 12:00 Uhr Dienstbefreiung erteilt, soweit keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen.
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich im Urlaub befinden, gilt dabei die Regelung, dass der Rosenmontag Arbeitstag ist. Das bedeutet, dass der Rosenmontag auf den Erholungsurlaub anzurechnen ist, wenn er in einen laufenden Urlaub fällt.
Regelungen für die Inanspruchnahme von flexibler Arbeitszeit an diesem Tag finden Sie auf der INTRAnet-Seite (ggf. vorher unter meineBO einloggen) "Dienstbefreiung Rosenmontag".
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Wytzisk-Arens
gez. Hinsenkamp