[Email vom 04.05.2021]
E-Mail an alle Beschäftigen in Technik und Verwaltung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich nehme Bezug auf die Meldung vom 30.4.2021 und möchte hiermit zum Thema „Nachweis von notwendigen Arztbesuche bzw. Therapiemaßnahmen“ noch Folgendes klar stellen:
In § 6 Abs. 2 der Dienstvereinbarung FLAZ steht:
„Dem oder der Vorgesetzten ist mit Vorlage des monatlichen FLAZ-Excel-Kalenderblattes eine Bescheinigung über den Arztbesuch vorzulegen. Der oder die Vorgesetzte kann von der oder dem Beschäftigten das von der Hochschule Bochum erstellte Formular (Anlage 1 und Bestandteil der Dienstvereinbarung) zur Bescheinigung über den Arztbesuch verlangen.“
In der Regel reicht dazu die in der Praxis verwendete Bescheinigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes aus. Die oder der Vorgesetzte kann aber in begründeten Fällen verlangen, dass die Bescheinigung der HS BO (Anlage 1 der Dienstvereinbarung FLAZ) vorgelegt wird.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Brigitte Kriebel
Hausruf: 10005