Von Lars W. Steinhoff, Hochschulallianz Ruhr
Seit Anfang des Jahres 2024 besteht für Unternehmen eine Berichtspflicht hinsichtlich des Themas Nachhaltigkeit. Gestaffelt nach Unternehmensgröße werden in den kommenden Jahren immer mehr Unternehmen verpflichtend einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Um darauf vorbereitet zu sein, hat die Hochschulallianz Ruhr zusammen mit den drei Allianzhochschulen, Hochschule Bochum, Fachhochschule Dortmund und Westfälische Hochschule, bereits im letzten Jahr ein wissenschaftliches Weiterbildungsangebot entwickelt.
Für den in diesem Sommersemester stattfinden zweiten Durchgang haben sich erneut über 20 Teilnehmende registriert und ein Großteil davon war beim Präsenzauftakt am 15. März 2024 an der Hochschule Bochum. Begrüßt wurden sie von Claudia Frohn-Schauf in ihrer Funktion als zuständige Vizepräsidentin für Studium, Lehre & Weiterbildung.
Im Anschluss konnten fand eine Führung auf dem Gelände des Fraunhofer Research Institution for Energy Infrastructures and Geothermal Systems (IEG) statt, bei der das Klimamanagement für die bestehenden Gebäude und die Forschungsthemen zur Weiterentwicklung von Bohr- und Speichertechniken gezeigt wurde. Die darauffolgende Präsentation des Labors für Nachhaltigkeit in der Technik musste dann wetterbedingt in die Mensa verlegt werden, wurde aber ebenfalls mit Neugier und vielen Nachfragen aufgenommen.
Zurück im Raum H0-01 stellten sich die Anwesenden dann gegenseitig vor. Henner Klönne, neuer wissenschaftlich Leitender des Angebots, machte den Auftakt, gefolgt von Tatjana Oberdörster vom Fachbereich Wirtschaft und Informationstechnik und zudem Vizepräsidentin für Studium und Lehre der Westfälischen Hochschule. In Abwesenheit von Matthias Schmidt von Deloitte, dem einzigen externen Dozenten, stellte sich Mi-Yong Becker als letzte der Dozierenden vor. Anschließend waren dann die Teilnehmer, die teilweise weit angereist waren, mit ihrer Vorstellung dran.
Nach dem gemeinsamen Imbiss wurde die gemeinsame Zeit bereits intensiv für persönliche austäusche genutzt. Am 22. März startet dann die berufsbegleitende Online-Lehre
Berichtspflicht wird erweitert
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist seit 2024 Pflicht in der EU. In diesem Jahr sind noch ausschließlich kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große Versicherungen und Banken berichtspflichtig, ab kommendem Jahr wird die Berichtspflicht dann auf „große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen“ in der EU ausgeweitet.