Der Bereich Arbeitssicherheit möchte Sie auf die Möglichkeit der Folgebelehrung nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (InfSchG)
am Montag, den 04.11.2024, 8:45 bis ca. 9:15 Uhr, B01-45b, hinweisen.
Herr Dr. Sachs, unser Betriebsarzt, wird die Unterweisung durchführen. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeitenden über die Möglichkeit, die Belehrung aufzufrischen.
Wichtig:
Bitte bringen Sie Ihre Bescheinigung der Erstbelehrung mit; auf der Rückseite (wenn Erstbelehrung durch Gesundheitsamt Bochum) sollten die Felder für die Folgebelehrung sein.
Falls die Erstbelehrung anderweitig (anderes Gesundheitsamt) durchgeführt worden ist, sollte die Bescheinigung bitte trotzdem mitgebracht werden.
Bitte melden Sie sich unter manuela.lotter@hs-bochum.de an.