Wie können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie oder Ihre Angehörigen Ihre Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbstständig regeln können? Wie sieht dies insbesondere bei einer medizinischen Versorgung aus? Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie ist das ideale Instrument, um die eigene Zukunft auch für den Fall selbst zu gestalten, in dem man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Dies gilt natürlich auch für die Situationen, in denen Sie z. B. als Tochter oder Sohn die Angelegenheiten Ihrer Eltern regeln müssen. Hier als Vorbeugung und Vorsorge die notwendigen Vollmachten und Verfügungen geregelt zu haben hilft Ihnen und Ihren Angehörigen. Der Vortrag gibt eine Einführung in das Thema und liefert Entscheidungshilfen. Er ersetzt jedoch keine individuelle Beratung.
Termine:
14.03.2023, 10:30-12:00 Uhr
29.03.2023, 18:00-19:30 Uhr
Kosten: Die Teilnahme ist für Sie kostenlos. Die Vorträge sind interaktiv und bieten Raum für Fragen. Für die Durchführung nutzen wir das Programm GoToWebinar.
Referent: Herr Holger Kirchmann, Fachanwalt für Familienrecht
Moderation: BUK Familienservice
Anmeldung mit Angabe Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse bis zum 10.03. bzw. 24.03.2023 unter veranstaltung(at)