Die wissenschaftliche Weiterbildung (wWB) gehört dem nordrheinwestfälischen Hochschulgesetz folgend zu den Aufgaben einer Hochschule (vgl. § 3). Sie dient insbesondere dem Technologie- und Wissenstransfer von neuen Forschungserkenntnissen, Techniken und Methoden in die Berufswelt und bildet einen Baustein zur Erfüllung des Auftrags Lebenslanges Lernen. Vor dem Hintergrund
einer immer dynamischer und komplexer werdenden Welt mit schnell fortschreitenden technischen Entwicklungen gewinnt das lebenslange Lernen zunehmend an Bedeutung für die auch in der Nationalen Weiterbildungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beschriebene Fachkräftesicherung sowie die erfolgreiche Gestaltung der Transformation der Wirtschaft, des
Arbeitsmarktes und der Gesellschaft.