Der Startschuss ist gefallen, Erwartungen geweckt: Am 17. November 2022 verlieh Landeswissenschaftsministerin Ina Brandes dem Promotionskolleg NRW das eigenständige Promotionsrecht, also die Möglichkeit, an einer HAW ohne Zusammenarbeit mit einer Universität junge Wissenschaftler*innen zum Doktorgrad zu führen. Bis erste Doktorand*innen diesen neuen Rechtsrahmen nutzen können, hat das PK NRW zwar noch eine Aufgabenliste abzuhaken, doch der Blick weitet sich bereits auf die zukünftige Praxis des Kollegs.
Was heißt das nun für die Angehörigen der Hochschule Bochum, insbesondere für Lehrende und Studierende?
Zunächst: Am Anfang steht die Freude an wissenschaftlichen Fragestellungen, an Fachgebieten und am Forschen selbst. Sie bei den Studierenden zu wecken ist eine lohnende Aufgabe und konnte auch bisher schon an der Hochschule Bochum Doktorand*innen hervorbringen. Und: Kooperative Promotionen gibt es natürlich an HAW auch weiterhin. Die Zusammenarbeit mit Professorinnen und Professoren von Universitäten, mit Vertreter*innen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung wird auch in Zukunft ein wichtiger Aspekt produktiver Wissenschaftsarbeit sein – damit auch ein richtiger Weg für Promovenden der BO.
Die Lehrenden
Den Kern des Promotionskollegs bilden acht Abteilungen. In diesen thematisch organisierten Einheiten vernetzen sich Professor*innen und Promovierende aus HAW und auch Universitäten. Sie tauschen sich fachlich aus und verabreden und initiieren konkrete Forschungs- und Promotionsvorhaben miteinander.
Aktiv sind am PK NRW derzeit:
- Abteilung Bau und Kultur
- Abteilung Informatik und Data Science
- Abteilung Lebenswissenschaften und Gesundheitstechnologien
- Abteilung Medien und Interaktion
- Abteilung Ressourcen und Nachhaltigkeit
- Abteilung Soziales und Gesundheit
- Abteilung Technik und Systeme
- Abteilung Unternehmen und Märkte
Die Professor*innen der NRW-HAW können, so sehen es die Statuten des Promotionskollegs vor, eine Mitgliedschaft bei einer Abteilung für jeweils fünf Jahre beantragen und müssen dafür die Voraussetzungen wie Forschung zu Schwerpunktthemen der jeweiligen Abteilung, Freiraum zur Mitarbeit am PK NRW, fachlich anerkannte Publikationen und ein gewisses Maß an Drittmitteleinnahmen nachweisen. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Wissenschaftsrats werden die Kriterien und das Aufnahmeverfahren allerdings aktuell noch überarbeitet. Daher kann das PK NRW derzeit keine professoralen Mitglieder aufnehmen.
Die Hochschule Bochum ist aktuell in drei Abteilungen des PK NRW, Informatik und Data Science, Ressourcen und Nachhaltigkeit sowie Technik und Systeme mit 12 Personen vertreten, berichtet Forschungs-Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Frochte.
Promotions-Interessierte der Hochschule
Auch der Weg von Studierenden zur Promotion führt in der Regel über das Kolleg. Wer darüber nachdenkt, nach dem Promotionsrecht des PK NRW an der BO seinen/ihren Doktor zu machen und Interesse an Themen aus einem der drei von Prof. Frochte aufgezählten Abteilungen hat, kann sich auf den Webseiten des PK NRW über das Profil einer zur eigenen wissenschaftlichen Orientierung passenden Abteilung und die angebotenen Promotionsprogramme informieren.
Am PK NRW durchlaufen die Doktorand*innen die Promotionsprogramme gemeinsam mit anderen Promovierenden aus verschiedenen Hochschulen, wobei der Schwerpunkt natürlich auf der eigenen Forschung und dem Verfassen der Doktorarbeit liegt. Die Programme sind i.d.R. auf drei Jahre ausgelegt. Das Promotionskonzept des Kollegs sieht außerdem vor, dass Promovierende durch ein Team aus mehreren Hochschullehrenden intensiv betreut werden.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einer Abteilung des PK NRW sind in der Regel ein Masterabschluss, die fachliche und persönliche Eignung zur Anfertigung einer Dissertation und die Betreuungszusage einer Professorin oder eines Professors des PK NRW.
Daher sollten sich Interessent*innen darüber informieren, welches professorale Mitglied als Betreuer*in für die Promotion in Frage kommen könnte, und sich mit ihr oder ihm darüber austauschen und verständigen.
Spätestens im zweiten Quartal 2023 wird es möglich sein, sich als Doktorand*in an der Hochschule und am PK NRW einzuschreiben mit dem Ziel, dort zu promovieren.
Und was sind die ersten fünf Schritte, die esfür angehende Doktorand*innen am PK NRW zu gehen gilt? Das sind sie:
- Eine Betreuungsperson am PK NRW finden
- Einschreibung als Doktorand*in an der HAW
- Vorlage eines Kurzexposés und Annahme als Doktorand*in am PK NRW
- Einschreibung als Doktorand*in am PK NRW
- Betreuungsvereinbarung abschließen
Für kooperativ Promovierende gelten z.T. andere Regeln, die sich nach den Ordnungen der Universitäten richten.
Noch Fragen? Ja, natürlich!
Eine erste Beratung gibt es an der BO. Beratungs- und Unterstützungsangebote führt das Promotionskolleg auf dieser Website auf: www.pknrw.de/promotion/services-und-beratung